Werden die Recyclingquoten mit Hilfe des Elektrogerätegesetzes erreicht?

Novellierung des ElektroG trat 2015 in Kraft

Im Oktober 2015 wurde die sogenannte WEEE-Richtlinie 2012/19 der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt. Es handelt sich dabei um eine Novellierung der Richtlinie 2002/96/EG. Hinter diesen Zahlen und Abkürzungen verbirgt sich das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), welches das Inverkehrbringen (Handel), die Rücknahme und das Recycling von Elektro- und Elektronikgeräten regelt. Um die Wiederverwertungsquote weiter zu erhöhen, die umweltgerechte Entsorgung zu verbessern und die Ressourceneffizienz zu steigern, trat 2015 eine Novellierung des ElektroG in Kraft. Aktuell laufen wir Gefahr die vorgeschriebenen Quoten der EU zur Rücknahme und Wiederverwertung von Elektroschrott trotzdem nicht zu erreichen. Den wenigsten Verbrauchern ist bewusst, dass sie beim Verfehlen der Quoten eine hohe Mitschuld tragen.
 
Gesetzesänderung zur Erlangung der Wiederverwendungsquote bei Elektrogeräten
Gemäß den Richtlinien der Europäischen Union sollen Verwertungsquoten je Gerätekategorie von 75 bis 85 Prozent und Recyclingquoten von 55 bis 80 Prozent erzielt werden (Quelle: Umweltbundesamt). Dafür ist es notwendig, dass 45 Prozent des Durchschnittsgewichts aller Elektronikaltgeräte, die in den vergangenen 3 Jahren verkauft wurden, gesammelt werden. Ab 2019 wird sogar eine Quote von 65 Prozent gefordert. Um diese Vorgaben zu erreichen und die Möglichkeiten für den Endverbraucher zur Rückgabe zu erleichtern, wurden strenge Auflagen beim Elektrogerätegesetz beschlossen.
 
Ziele des ElektroG2 - Alle sind gefordert
2005 wurde in Deutschland erstmalig das Verursacherprinzip (PPP=Polluter-Pays-Principle) in Bezug auf die Elektronikschrottentsorgung eingeführt. Im Rahmen des ElektroG gelten als Hersteller nicht nur Produzenten von Elektrogeräten, sondern ebenso
  • Unternehmen, die Elektronikgeräte unter ihren Namen herstellen lassen und in Deutschland vertreiben.
  • Firmen, die Ware anderer Anbieter unter Ihrer Marke in Deutschland verkaufen. Alle Händler, die Elektro- und Elektronikgeräte nach Deutschland importieren und hier verkaufen.
  • 'Distance Sellers' (Exporteure), die sowohl Hersteller als auch Händler sein können und Elektronikgeräte via Fernkommunikationstechnik (Internet, TV oder Telefon) an private Kunden innerhalb der EU verkaufen.
Neu ist, dass seit dem 24.10.2015 nicht nur Hersteller, sondern auch Händler in die Verantwortung genommen werden. Händler, die Elektronikgeräte auf einer Warenfläche von über 400 Quadratmetern (stationäre Händler) oder Lager bzw. Regalfläche (Onlinehändler) vertreiben, müssen Kleingeräte (nicht größer als 25 Zentimeter) kostenlos zurücknehmen. Bei größeren Geräten gilt das Prinzip 1:1: Ein Gerät muss nur dann zurückgenommen und entsorgt werden, wenn gleichzeitig ein gleichartiges Gerät erworben wird.
 
Viele Händler finden diese Regelungen ungerecht und überzogen, da sie einen hohen bürokratischen Aufwand bedeuten. Besonders Onlinehändler fühlen sich überfordert. Denn laut Gesetz muss die Rücknahme in zumutbarer Entfernung zum Endkunden erfolgen. Dies ist nur mit einem breitflächigen Rücknahmenetzwerk möglich, über welches WEEE Return verfügt. Das Aufschieben, sich mit dem Thema ElektroG weiter auseinander zu setzen, kann bald sehr teuer werden. Sollten Händler sich weigern, ein Rücknahmesystem einzuführen, droht Ihnen ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro ab Sommer 2017.
 
Auch wenn die Neuerungen negativ aufgenommen wurden und einen Mehraufwand für Händler bedeuten, leistet das ElektroG einen hohen umweltrelevanten Zweck.
 
Neben den Händlern sind auch die Verbraucher gefragt
Viele Verbraucher tendieren leider dazu, kaputte Elektrogeräte weiterhin im Hausmüll zu entsorgen und auf das Beste zu hoffen. Dies ist jedoch strengstens verboten und kann mit einem Bußgeld enden. Elektroschrott darf auch nicht mehr an Schrotthändler verkauft oder übergeben werden, sondern muss über den Handel, bzw. kommunale Sammelstellen entsorgt werden. Es sollte dabei jedoch darauf geachtet werden, dass persönliche Daten vor der Entsorgung von den elektronischen Geräten entfernt werden müssen. Wer sich immer noch unsicher ist, ob wirklich alle Daten entfernt wurden, kann sich dabei auch professionelle Unterstützung holen.
 
Damit Deutschland die angestrebten Verwertungs- und Recyclingquoten doch noch erreicht, müssen Händler und Verbraucher zusammenarbeiten. Händler müssen ihre Kunden ausreichend über die neuen Rückgabemöglichkeiten informieren. Verbraucher hingegen sind gefordert, sich von alten Elektronikgeräten zu trennen und somit die Sammel – und Wiederverwertungsquoten zu erhöhen.
 
Die WEEE Return GmbH ist der Full-Service-Partner für Recycling- und Entsorgungslösungen im Rahmen des Gesetzes über Elek­tro- und Elektronik-Altgeräte (ElektroG2) sowie der europäischen WEEE Direktive. In dem Gemeinschaftsunternehmen ergänzen sich die Kompetenzen der Elektro-Geräte Recycling GmbH (EGR) und der REMONDIS Electrorecycling GmbH.
 
Kontakt:
WEEE Return GmbH, Alexandra Weiß | Alexandra.Weiss@Weee-Return.de | www.Weee-Return.de

Umwelt | Ressourcen, 24.02.2017

     
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