Wahre Reisekosten erstatten

Für eine Umsteuerung bei Dienstreisen in der Wissenschaft

In einem Statement fordern die Mitglieder der Jungen Akademie verbindliche Regelungen zur Auslegung des Haushalts- und Zuwendungsrechts, um den Ausgleich von CO2-Emissionen bei jeder Dienstreise sowie die Erstattung der dabei entstandenen Kosten zu ermöglichen. Bisher gibt es keine für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes auf Bundes- wie Landesebene gleichermaßen geltenden Regelungen, nach denen eine solche Kompensation für Dienstreisen aus den entsprechenden Haushalten ohne weiteres möglich wäre. Erst der durch die CO2-Kompensationen höhere Preis für die Dienstreise führe dazu, dass lange Reisen teurer und damit auch seltener würden.
 
Erst ein durch CO2-Kompensationen höherer Preis für Dienstreisen führe dazu, dass lange Reisen teurer und damit auch seltener würden. © annerivendell, pixabay.comHintergrund des Statements ist eine innerhalb der Jungen Akademie geführte Diskussion über die notwendigen Reisetätigkeiten von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern im Spannungsfeld zwischen globalem persönlichem Austausch und Forschung in der Wissenschaft und der ökologischen Nachhaltigkeit des Reisens. „Oftmals ist es der direkte, persönliche Austausch, auf den unsere wissenschaftliche Arbeit angewiesen ist. Reisen gehören in diesem Zusammenhang für uns als Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler also dazu – das erleben wir gerade auch in der Jungen Akademie", erklärt der Psychologe und Sprecher der Jungen Akademie Philipp Kanske (Technische Universität Dresden). „Gleichzeitig wissen gerade wir Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler um die Folgen des CO2-Ausstoßes und des damit zusammenhängenden Klimawandels. Die Möglichkeit der Kompensation der CO2-Emissionen trägt hoffentlich dazu bei, die wahren Kosten – inklusive der Kosten für das Klima – sowohl im Bewusstsein als auch in den Haushaltsplänen zu verankern", ergänzt die Physikerin Astrid Eichhorn (University of Southern Denmark und Universität Heidelberg) als Sprecherin der Arbeitsgruppe Nachhaltigkeit, auf deren Initiative das Statement entstanden ist. Dies könne dazu führen, dass jede einzelne Dienstreise stärker auf ihre Notwendigkeit hin überprüft werde. Ziel bei der Überprüfung soll eine Umsteuerung mit folgendem Grundsatz sein: vermeiden, verringern, kompensieren. Im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung wollen die Mitglieder der Jungen Akademie bei Reisen im Zusammenhang mit der Jungen Akademie möglichst auf Kurzstreckenflüge unter 1.000 km verzichten, sofern sie in unter acht Stunden mit anderen Verkehrsmitteln zu bewältigen sind.
 
„Die Forderung nach verbindlichen Auslegungsregeln ist für uns ein erster kleiner Schritt auf dem Weg zu einem Kulturwandel, der Nachhaltigkeit auch im wissenschaftlichen Alltag stärker verankert. Wir sehen unsere Forderungen auch als Auftakt für eine breitere, kritische Debatte über die Vereinbarkeit von global vernetzter Wissenschaft und ökologischer Nachhaltigkeit", so Astrid Eichhorn.
 
 
Die Junge Akademie wurde im Jahr 2000 als weltweit erste Akademie für herausragende junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ins Leben gerufen. Ihre Mitglieder stammen aus allen wissenschaftlichen Disziplinen sowie aus dem künstlerischen Bereich – sie loten Potenzial und Grenzen interdisziplinärer Arbeit in immer neuen Projekten aus, wollen Wissenschaft und Gesellschaft ins Gespräch miteinander bringen und neue Impulse in der wissenschaftspolitischen Diskussion beisteuern. Die Junge Akademie wird gemeinsam von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften (BBAW) und der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina getragen. Sitz der Geschäftsstelle ist Berlin.
  
Kontakt:
Anne Rohloff, Die Junge Akademie | presse@diejungeakademie.dewww.diejungeakademie.de

Technik | Mobilität & Transport, 19.11.2019

     
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