Schritt in Richtung Biodiversität
15 Millionen Euro jährlich gegen den Rückgang der biologischen Vielfalt
Das Bundesumweltministerium (BMU) hat ein Förderprogramm zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt aufgelegt. Hier können Sie sich weiter informieren.
"Ich freue mich, dass es uns gelungen ist ein neues Förderprogramm für die biologische Vielfalt in Natur und Landschaft aufzulegen. Wir tun dies aus Verantwortung für die Natur. Zugleich sichern wir damit das Naturkapital Deutschlands. Das Bundesprogramm ist eine Investition in die Zukunft und wird sich bezahlt machen, sagte Bundesumweltminister Norbert Röttgen zum Inkrafttreten der Förderrichtlinien.
Im Haushalt des Bundesumweltministeriums sind für das Bundesprogramm Biologische Vielfalt im Jahr 2011 Ausgaben in Höhe von 15 Millionen Euro veranschlagt. Das Förderprogramm ist nicht befristet. Daher ist auch im Finanzplan die Fortschreibung des Bundesprogramms mit einem Volumen von 15 Millionen Euro jährlich vorgesehen. Für das Programm ist das Bundesamt für Naturschutz (BfN) die Bewilligungsbehörde. "Mit seinen Förderschwerpunkten spricht das neue Förderprogramm ein breites Spektrum von Akteuren aus den verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen an. Die sich bereits jetzt abzeichnende große Anzahl von interessanten Projektvorschlägen verspricht, dass das Bundesprogramm schnell zum Motor und Impulsgeber für den Schutz und den nachhaltigen Umgang mit der biologischen Vielfalt in Deutschland werden wird", sagte BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel.
Um den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland zu stoppen und gleichzeitig eine nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt zu ermöglichen, hat die Bundesregierung bereits im November 2007 eine Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt beschlossen. Mit dem Bundesprogramm werden Vorhaben gefördert, denen im Rahmen der Nationalen Strategie eine gesamtstaatlich repräsentative Bedeutung zukommt oder die diese Strategie in besonders beispielhafter und maßstabsetzender Weise umsetzen. Als Ergebnis eines breit angelegten Dialogprozesses mit Ländern und Kommunen, Waldbesitzern, Landnutzern und Naturschutzverbänden wurden vier Förderschwerpunkte festgelegt:
Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands,
Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland,
Sichern von Ökosystemdienstleistungen und
weitere Maßnahmen von besonderer repräsentativer Bedeutung für die Strategie.
Die Richtlinien des Bundesumweltministeriums zur Förderung von Maßnahmen im Bundesprogramm Biologische Vielfalt vom 26. Januar 2011 sind im Bundesanzeiger, Ausgabe Nr. 25 vom 15. Februar 2011 veröffentlicht und im Internet unter http:/www.biologischevielfalt.de/bundesprogramm.html einsehbar.
Am 2. März 2011 laden BMU und BfN alle an einer Antragstellung interessierten Akteure wie Verbände, Vereine, Kommunen, Hochschulen und andere Institutionen oder Einzelpersonen zu einer Informationsveranstaltung zum neuen Förderprogramm in das BfN ein. Das Programm und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter: http://www.auftakt-bundesprogramm.de.
Anblicke wie dieser sollen uns erhalten bleiben |
Im Haushalt des Bundesumweltministeriums sind für das Bundesprogramm Biologische Vielfalt im Jahr 2011 Ausgaben in Höhe von 15 Millionen Euro veranschlagt. Das Förderprogramm ist nicht befristet. Daher ist auch im Finanzplan die Fortschreibung des Bundesprogramms mit einem Volumen von 15 Millionen Euro jährlich vorgesehen. Für das Programm ist das Bundesamt für Naturschutz (BfN) die Bewilligungsbehörde. "Mit seinen Förderschwerpunkten spricht das neue Förderprogramm ein breites Spektrum von Akteuren aus den verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen an. Die sich bereits jetzt abzeichnende große Anzahl von interessanten Projektvorschlägen verspricht, dass das Bundesprogramm schnell zum Motor und Impulsgeber für den Schutz und den nachhaltigen Umgang mit der biologischen Vielfalt in Deutschland werden wird", sagte BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel.
Um den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland zu stoppen und gleichzeitig eine nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt zu ermöglichen, hat die Bundesregierung bereits im November 2007 eine Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt beschlossen. Mit dem Bundesprogramm werden Vorhaben gefördert, denen im Rahmen der Nationalen Strategie eine gesamtstaatlich repräsentative Bedeutung zukommt oder die diese Strategie in besonders beispielhafter und maßstabsetzender Weise umsetzen. Als Ergebnis eines breit angelegten Dialogprozesses mit Ländern und Kommunen, Waldbesitzern, Landnutzern und Naturschutzverbänden wurden vier Förderschwerpunkte festgelegt:
Die Richtlinien des Bundesumweltministeriums zur Förderung von Maßnahmen im Bundesprogramm Biologische Vielfalt vom 26. Januar 2011 sind im Bundesanzeiger, Ausgabe Nr. 25 vom 15. Februar 2011 veröffentlicht und im Internet unter http:/www.biologischevielfalt.de/bundesprogramm.html einsehbar.
Am 2. März 2011 laden BMU und BfN alle an einer Antragstellung interessierten Akteure wie Verbände, Vereine, Kommunen, Hochschulen und andere Institutionen oder Einzelpersonen zu einer Informationsveranstaltung zum neuen Förderprogramm in das BfN ein. Das Programm und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter: http://www.auftakt-bundesprogramm.de.
Quelle:
Umwelt | Biodiversität, 15.02.2011
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