Klimaschutzplan 2050: Kabinett beschließt Wegweiser in ein klimaneutrales Deutschland
Erstmals Klimaziele für einzelne Sektoren
Das Bundeskabinett hat Klimaschutzplan 2050 beschlossen. Es ist das erste Regierungsdokument, das den Weg in ein weitgehend treibhausgasneutrales Deutschland im Jahr 2050 aufzeigt. Der Plan enthält erstmals Klimaziele für einzelne Wirtschaftszweige und gibt so eine konkrete Orientierung für strategische Entscheidungen in den nächsten Jahren.
Das Bundeskabinett hat heute im Umlaufverfahren den von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks vorgelegten Klimaschutzplan 2050 beschlossen. Es ist das erste Regierungsdokument, das den Weg in ein weitgehend treibhausgasneutrales Deutschland im Jahr 2050 aufzeigt. Der Plan enthält erstmals Klimaziele für einzelne Wirtschaftszweige und gibt so eine konkrete Orientierung für strategische Entscheidungen in den nächsten Jahren.
Hendricks: „Mit dem Klimaschutzplan zeigen wir, was die Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens konkret für Deutschland bedeutet. Wir denken bewusst heute schon an 2030 und 2050, damit allen Beteiligten genug Zeit bleibt, sich auf die neuen Herausforderungen einzustellen. Denn mir geht es darum, durch rechtzeitiges Handeln Strukturbrüche zu vermeiden.
Durch rechtzeitige Weichenstellungen machen wir den Klimaschutz zum Motor für die Modernisierung unserer Volkswirtschaft. Das schafft Jobs und stärkt unsere Rolle auf dem Weltmarkt.
Mit diesem Klimaschutzplan können wir uns international sehen lassen. Wir orientieren uns am Leitbild der weitgehenden Treibhausgasneutralität bis zur Mitte des Jahrhunderts. Zum ersten Mal haben wir Zielkorridore für einzelne Sektoren definiert. Ab heute kann sich niemand mehr einreden, Klimaschutz betreffe nur die anderen. Ich bin davon überzeugt, dass wir damit eine Zeitenwende in der deutschen Klimapolitik eingeleitet haben.
Viele Ministerien haben sich konstruktiv eingebracht und werden wichtige Beiträge leisten, wofür ich mich ausdrücklich bedanken möchte."
Der Klimaschutzplan orientiert sich am Leitbild der weitgehenden Treibhausgasneutralität bis zur Mitte des Jahrhunderts. Für das Jahr
2030 bekräftigt er das Gesamtziel einer Treibhausgasminderung von mindestens 55 Prozent gegenüber 1990. Dieses Gesamtziel wird zugleich erstmals auf einzelne Sektoren heruntergebrochen. Damit gibt der Plan für alle Sektoren eine klare Orientierung.
Von zentraler Bedeutung ist der Umbau der Energiewirtschaft. In diesem Sektor wurden mit der Energiewende bereits wichtige Weichen gestellt. Mit erneuerbarem Strom werden auch andere Sektoren - wie etwa den Verkehr - in die Lage versetzt, wegzukommen von klimaschädlichen fossilen Energien.
Die erneuerbaren Energien werden weiter ausgebaut und die Kohleverstromung entsprechend zurückgehen. Eine neue Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Regionalentwicklung" soll einen Instrumentenmix entwickeln. Dieser soll den Regionen und Branchen helfen, die vom Strukturwandel besonders betroffen sind, der mit der Energiewende einhergeht.
Im Gebäudebereich gibt es einen „Fahrplan für einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand". Gebäude sind besonders langlebig, darum müssen hier schon früh die Weichen für 2050 gestellt werden. Bis 2030 soll die Minderung 66-67 Prozent betragen. Das wird über anspruchsvolle Neubaustandards, langfristige Sanierungsstrategien und die schrittweise Abkehr von fossilen Heizungssystemen geschehen.
Der Verkehrsbereich wird mit 40 bis 42 Prozent zum 2030er Klimaziel beitragen. Eine Reihe von Klimaschutzkonzepten soll hierfür Maßnahmen aufzeigen, etwa ein Klimaschutzkonzept Straßenverkehr. Alternative Antriebe, der ÖPNV, der Schienenverkehr und der Rad- und Fußverkehr aber auch eine Digitalisierungsstrategie werden eine wichtige Rolle spielen.
Im Bereich der Industrie soll die Minderung 49 bis 51 Prozent betragen.
Hier wird die Bundesregierung ein Forschungs-Entwicklungs- und Markteinführungsprogramm zur Minderung bisher nicht vermeidbarer industrieller Prozessemissionen auflegen.
In der Landwirtschaft sollen Lachgasemissionen aus Überdüngung deutlich reduziert werden. Zudem will sich die Bundesregierung in Brüssel dafür einsetzen, dass sich die EU-Agrarsubventionen an den klimapolitischen Beschlüssen der EU orientieren. In der Landwirtschaft sind die Potenziale grundsätzlich beschränkt. Bis 2030 wird daher eine Minderung in Höhe von 31 bis 34 Prozent erwartet – wie in allen Sektoren gegenüber 1990.
Für die Landnutzung und Forstwirtschaft, die nicht in die Bewertung der Zielerfüllung einbezogen werden, stehen der Erhalt und die Verbesserung der Senkenleistung des Waldes im Vordergrund. Dazu kommen die nachhaltige Waldbewirtschaftung und die damit verbundene Holzverwendung, der Erhalt von Dauergrünland, der Schutz von Moorböden und die Klimapotenziale der natürlichen Waldentwicklung.
Hendricks: „Mit dem Klimaschutzplan geben wir den einzelnen Wirtschaftszweigen einen konkreten Rahmen für strategische Entscheidungen in den nächsten Jahren. Ich bin sicher, dass diese Aussichten eine enorme Kreativität und Schaffenskraft auslösen werden. Der Klimaschutzplan schafft Orientierung, die Unternehmen, Gewerkschaften, die Wissenschaft, Kreative - und auch PolitikerInnen - nutzen können und nutzen werden, um Deutschland klimaverträglich zu gestalten bis zur Mitte des Jahrhunderts."
Den Klimaschutzplan sowie eine Kurzfassung der wichtigsten Inhalte finden Sie hier.
Fragen und Antworten zum Klimaschutzplan finden Sie hier.
Kontakt: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Umwelt | Klima, 14.11.2016
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