Neuausrichtung der Energiebesteuerung entlastet Familien und schützt Klima
Neue Studie „Energiesteuerreform für Klimaschutz und Energiewende" vorgestellt
Preisstrukturen, die an die CO2 Intensität der Energieträger angepasst werden, bringen nicht nur positive Effekte für den Klimaschutz: Besonders Familien und Sozialhilfeempfänger würden von einer Reform profitieren. Dies belegt die neue Studie „Energiesteuerreform für Klimaschutz und Energiewende" des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V. im Auftrag des Deutschen Naturschutzrings.

Zwar liegt der Anteil der Erneuerbaren Energien bereits bei knapp 30 Prozent der gesamten Stromproduktion, allerdings stagniert die Entwicklung im Gebäudesektor. Im Verkehrssektor sind die Emissionen seit 1990 sogar gestiegen. Ein Grund für diese Fehlentwicklung liegt in den fehlenden Steueranreizen, die umweltfreundliches und klimaschonendes Verhalten attraktiver machen würden.
„Wenn wir heute nicht deutlich mehr in Klimaschutz und die Energiewende investieren, werden unsere Nachkommen die Konsequenzen spüren. Hierfür ist eine Neuausrichtung des Energiesteuersystems überfällig, um die veralteten und CO2-intensiven Energieträger stärker zu belasten. Durch eine Reform unserer Energiesteuern würden die notwendigen Mittel freigesetzt, damit die nötigen Klimaschutzinvestitionen in großem Umfang getätigt werden können", sagt DNR-Generalsekretär Florian Schöne.
FÖS-Geschäftsführer Björn Klusmann ergänzt: „Unser Reformvorschlag sieht vor, dass die zusätzlichen Staatseinnahmen über Investitionen und einen Energiewendebonus an die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen zurückgegeben werden. So gelingt es, unser Steuersystem umweltfreundlicher und zugleich sozial gerechter zu gestalten."
„Die nächste Bundesregierung steht vor gewaltigen Aufgaben. Eine Reform der Energiebesteuerung ist unabdingbar, wenn Deutschland seine selbstgesteckten Klimaziele erreichen möchte", sind sich Schöne und Klusmann einig.
Die Steuersätze im Wärme- und Verkehrssektor werden an Energiegehalt und CO2-Intensität des Energieträgers ausgerichtet. Der Ausstoß von CO2 wird mit einem Mindestpreis von anfänglich 30 Euro pro Tonne besteuert. Dadurch werden die Preisstrukturen korrigiert und nähern sich der ökologischen Wahrheit an. Da Diesel klimaschädlicher ist als Benzin, darf er beispielsweise nicht günstiger sein. Zusätzlich werden die Steuern an die jährliche Inflation angepasst, damit die ökologische Lenkungswirkung dauerhaft erhalten bleibt.
Auch im Stromsektor gilt ein CO2-Mindestpreis von zunächst 30 Euro pro Tonne CO2. Dieser Steuersatz wird an den europäischen Emissionshandel gekoppelt. Dadurch lässt sich ein Mindestpreis für CO2-Emissionen im Stromsektor umsetzen und die Kosten für CO2-Zertifikate bei der Steuer anrechnen. Damit die steigenden Strompreise etwas abgefedert werden, kann die Stromsteuer oder die EEG-Umlage abgesenkt werden und stromintensive Industrien über Strompreiskompensationen von Mehrbelastungen verschont werden.
Die Mehreinnahmen durch die Energiesteuerreform werden über einen sogenannten Energiewendebonus an die Bevölkerung und die Unternehmen zurückgegeben. Pro-Kopf beträgt die Summe anfänglich 120 Euro pro Jahr, Unternehmen erhalten jährlich 114 Euro pro 100.000 Euro Lohnsumme.
Das Policy Briefing im Auftrag des DNR finden Sie hier.
Kontakt: Andrea Wörle, Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS)
Gesellschaft | Politik, 04.01.2018

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