Sorgfaltspflichten zunehmend reguliert
Weltweit gibt es einen zunehmenden Trend, die Transparenz, Nachverfolgbarkeit und Berichterstattung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten in den Lieferketten von Unternehmen zu verbessern.
Auch außerhalb Europas nehmen viele Staaten die Menschenrechte ins Visier. Eine Vorreiterrolle bei ihrer rechtlichen Regulierung nehmen bislang die USA ein.
Weltweit gibt es einen zunehmenden Trend, die Transparenz, Nachverfolgbarkeit und Berichterstattung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten in den Lieferketten von Unternehmen zu verbessern. Mit den beiden Gesetzen – dem Dodd Frank Act, Section 1502 über Konfliktrohstoffe sowie dem California Transparency in Supply Chains Act von 2010 (SB 657) über Zwangsarbeit und Menschenhandel – gehören die USA sogar zu den Vorreitern in der nationalstaatlichen Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten in der Lieferkette. Daran konnte selbst die Politik des derzeitigen US-Präsidenten Donald Trump noch nichts ändern.
„Die Regulierung der Sorgfaltspflichten soll moderne Sklaverei bekämpfen." J. Herzog-Kuballa, VDMA
Moderne Sklaverei verhindern
Die rechtliche Regulierung zielt dabei insbesondere auf den Menschenhandelab. Diese Form der Zwangsarbeit ist weltweit – kurz nach dem Drogenhandel und auf gleichem Niveau mit illegalem Waffenhandel – die zweithäufigste Form illegalen Handels. Er wird auch als moderne Sklaverei bezeichnet und ist laut US Department of Health and Human Services das am schnellsten wachsende illegale Gewerbe der Welt. Die International Labor Organization (ILO) schätzt auf Basis der Daten aus 2016, dass weltweit mindestens 40,3 Millionen Menschen in moderner Sklaverei leben.
Davon leben 25 Millionen in Zwangsarbeit und 15 Millionen in einer Zwangsehe. Betroffen sind auch Männer, besonders gefährdet jedoch Frauen und Kinder. Im Kampf gegen Zwangsarbeit sind in den USA bereits zwei Gesetze in Kraft getreten.
Über Menschenhandel berichten
Der California Transparency in Supply Chain Act gilt in den USA für Produzenten und Händler mit einem jährlichen Umsatz von über 100 Millionen US-Dollar, die Geschäfte in Kalifornienbetreiben. Das Gesetz besagt, dass Unternehmen öffentlich auf ihrer Website berichten müssen, was sie unternehmen, um Sklaverei und Menschenhandel in ihrer direkten Lieferkette zu verhindern.
Dies umfasst:
- Firmen müssen die Produktlieferkette prüfen, um Menschenrechtsrisiken wie Sklaverei und Menschenhandel beurteilen und minimieren zu können.
- Unternehmen führen Lieferantenaudits durch.
- Direkte Zulieferer müssen bestätigen, dass die für das Produkt verwendeten Materialien die nationalen Gesetze erfüllen.
- Es existieren Standards und Prozesse für Mitarbeiter und Geschäftspartner, die bei Verletzung der Richtlinien Verantwortlichkeit garantieren.
- Mitarbeiter und Unternehmensleitung werden bezüglich Sklaverei und Menschenhandel geschult.
Konfliktmineralien im Visier
Ziel der Dodd-Frank-Act-Regelung ist es, zu unterbinden, dass sich bewaffnete Gruppen durch Rohstoffgewinnung und -handel in der Demokratischen Republik Kongo finanzieren. Börsennotierte US-amerikanische Unternehmen sind verpflichtet, Nachforschungen bezüglich bestimmter, in ihren Produkten enthaltener Mineralien wie Zinn, Tantal, Wolfram und Gold vorzunehmen. Dies wirkt sich in Form von Auskunftsverlangen auch mittelbar auf deutsche Lieferanten aus.
„Auch in der EU werden menschen-rechtliche Sorgfaltspflichten zunehmend reguliert." J. Herzog-Kuballa, VDMA
Auch innerhalb der EU ist ein Trend zur Regulierung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten festzustellen:
- Die EU-Richtlinie EU/95/2014 verpflichtet große kapitalmarktorientierte Unternehmen, über Menschenrechte zu berichten. Seit dem Jahr 2017 ist das deutsche CSR-Richtlinienumsetzungsgesetz in Kraft.
- In vielen EU-Mitgliedstaaten existieren bereits nationale Aktionspläne zu Wirtschaft und Menschenrechten oder sie werden derzeit umgesetzt (in Deutschland 2016). Frankreich hat sogar eine gesetzlich verbindliche Transparenzpflicht für sehr große Firmen mit mindestens 5 000 Angestellten erlassen.
- Die deutsche Nachhaltigkeitsstrategie orientiert sich seit 2016 an der UN-Agenda 2030.
- Im Jahr 2021 tritt die 2017 verabschiedete EU-Verordnung zu Konfliktmineralien in Kraft.
Anforderungen wachsen
Der VDMA hat in Stellungnahmen immer wieder darauf verwiesen, dass die Möglichkeiten vieler Maschinenbauer, ihre Lieferketten offenzulegen, begrenzt sind. Das liegt an komplexen Wertschöpfungsketten, fehlender Marktmacht und beschränkten Kapazitäten. Ungeachtet der operativen Hürden erhält das Zusammenwirken von Wirtschaft und Menschenrechten in der Öffentlichkeit immer mehr Aufmerksamkeit. Die Rufe nach einer fairen Ausgestaltung der Globalisierung werden lauter. Dies zieht in Zukunft auch für mittelständische Unternehmen mit großer Wahrscheinlichkeit wachsende Anforderungen an unternehmerische Sorgfalts- und Transparenzpflichten nach sich.
INFO: Menschenrechte und internationale RahmenwerkeMenschenrechte sind subjektive Rechte, die jedem Menschen gleichermaßen unabhängig von Merkmalen wie Herkunft, Geschlecht oder Alter zustehen. Sie sind universell, unveräußerlich und unteilbar und dienen dem Schutz grundlegender Rechte des Menschen, wie beispielsweise seiner Freiheit und seiner Würde.
Neben der Menschenrechtscharta, den Kernarbeitsnormen der International Labour Organization (ILO) und den Leitsätzen der Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD) für multinationale Unternehmen sind folgende Rahmenwerke der Vereinten Nationen (UN) maßgebend:
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Kontakt: Judith Herzog-Kuballa, VDMA | judith.herzog@vdma.org
Quelle: VDMA Nachhaltigkeitsinitiative Blue Competence
Wirtschaft | Branchen & Verbände, 11.09.2018
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