Die Zeit drängt
Verfassungsbeschwerde wegen unzureichender deutscher Klimapolitik
Vor einem halben Jahr reichte der Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. gemeinsam mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und 11 Einzelklägern eine Verfassungsbeschwerde wegen unzureichender deutscher Klimaschutzpolitik beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein.

- keine geeigneten Maßnahmen zur Minderung der Treibhausgasemissionen der EU getroffen haben, zu denen sie vertraglich verpflichtet gewesen wären,
- keine hinreichenden Maßnahmen getroffen haben, um das Ziel des Paris-Abkommens zu erreichen, die globale Erwärmung deutlich unter 2 °C und möglichst unter 1,5 °C zu halten, sowie
- wichtigen Teilen der Klimapolitik und Zielfestlegungen bislang keine gesetzliche Grundlage gegeben haben.
Der Gesetzgeber soll dringend aufgefordert werden, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um rechtzeitig Nullemissionen zu erreichen. Nur so sei es noch möglich, eine Begrenzung der Erderwärmung auf höchstens 1,5°C (und wenn möglich noch weniger) – wie in dem von der Bundesregierung bereits im April 2016 unterzeichneten, völkerrechtlich verbindlichen Pariser Klimaschutzabkommen festgelegt – zu erreichen.
Bis heute liegt uns nur eine Bestätigung des Bundesverfassungsgerichts zum Posteingang unserer Verfassungsbeschwerde vor.
Vor wenigen Tagen meldete die meteorologische Forschungsstation Mauna Loa auf Hawaii, dass der atmosphärische Gehalt des Klimagases CO2 weiterhin gefährlich ansteigt. Der Wert liegt aktuell bei 415 ppm, also weit über dem vorindustriellen Niveau von 280 ppm. Die Warnungen der Wissenschaftler zur rasant fortschreitenden Klimakrise und zu den Gefahren bei der Überschreitung von Klima-Kipppunkten nehmen an Deutlichkeit zu. Sollte der Ausstoß von Klimagasen in den nächsten 10 Jahren nicht zügig gestoppt werden, könnte die Erderwärmung mit bereits jetzt spürbaren, massiven Veränderungen nicht mehr auf unter 1,5 ° C gehalten werden.
Bis heute ist nicht zu erkennen, dass die Bundesregierung ernsthafte Bemühungen unternimmt, bei der Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen voranzugehen. Es ist weiterhin festzustellen, dass keine verbindlichen Pläne zum Ausstieg aus der fossilen Verbrennung, zur Beschleunigung des Ausbaus Erneuerbarer Energien, zur Verkehrs- und Wärmewende sowie zur Reduzierung der Treibhausgase in der Landwirtschaft existieren.
Wir appellieren deshalb an das Bundesverfassungsgericht, sich mit unserer Verfassungsbeschwerde schnellstmöglich zu befassen.
Informationen zum Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.
Der SFV ist ein Umweltschutzverein, der sich aus Klimaschutzgründen
für die rasche und vollständige Umstellung der Energieversorgung auf
Sonnen- und Windenergie – national und weltweit – einsetzt.
Dabei setzt der SFV insbesondere auf eine nationale Vorreiter-Rolle
Deutschlands statt auf zähe internationale Verhandlungen.
1986 gegründet, hat der SFV u.a. die Idee der kostendeckenden
Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien entwickelt, die
im Jahr 2000 in das „Erneuerbare-Energien-Gesetz" (EEG) übernommen
wurde, nachdem sie als „Aachener Modell" in verschiedenen deutschen
Kommunen bereits erfolgreich praktiziert wurde.
Heute kämpft der SFV gegen den unnötigen Ausbau zusätzlicher
Ferntransportleitungen, gegen die fortschreitende Demontage des EEG
und insbesondere für die massive Markteinführung dezentraler
Langzeitspeicher.
Umwelt | Klima, 23.05.2019

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