Die Politik hinkt in der Umsetzung weit hinterher
Stellungnahme der DGNB zum Klimaschutzprogramm 2030
Das von der Bundesregierung eingesetzte Klimakabinett hat am 20. September 2019 ihr Eckpunktepapier für das Klimaschutzprogramm 2030 veröffentlicht. In diesem werden Maßnahmen vorgestellt, mit der die Bundesregierung die sektorenbezogenen Klimaschutzziele für 2030 erreichen will, die im "Klimaschutzplan 2050" im November 2016 festgelegt wurden.
Aus Sicht der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen – DGNB e.V. ist das veröffentlichte Konzept bei Weitem nicht ausreichend. Der Dringlichkeit einer deutlichen und raschen Reduzierung der Treibhausgasemissionen wird das Programm nicht gerecht. Auch wenn einzelne angedachte Maßnahmen in die richtige Richtung gehen, so bleibt das aktuell vorgelegte Klimaschutzprogramm 2030 ein Stückwerk von Einzelmaßnahmen, mit denen die Klimaschutzziele keinesfalls erreicht werden. Speziell im Sektor Gebäude kritisiert die DGNB, dass der geplante Maßnahmen-Mix auf einer viel zu optimistischen Annahme der Emissionsminderung bis 2030 fußt, die durch die heute schon bestehenden Verordnungen und Förderprogramme erreicht würde.
Die Einschätzung der DGNB im Detail
In der Einführung des zentralen Abschnitts B "Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele 2030" werden übergeordnet vier Elemente zur konkreten CO2-Emissionsminderung innerhalb des Programms benannt: Förderung, CO2-Bepreisung, Entlastung der Bürger sowie regulatorische Maßnahmen. Diese sind für sich genommen richtig, allerdings nicht ansatzweise ausgewogen im Klimaschutzprogramm berücksichtigt.
Mit Blick auf Element 1, die Förderung, dürfen die Maßnahmen nach Einschätzung der DGNB nicht allein auf eine sogenannte Anschubfinanzierung ausgerichtet sein, sondern müssen längerfristig und vor allem belastbar implementiert werden. Insbesondere bei den Förderungen muss das umgesetzte Ergebnis evaluiert, bewertet und als Grundlage für weitere Förderungen verwendet werden. Parallel dazu ist gerade im Gebäudebereich mit Blick auf Investitionen in Forschung und Entwicklung zu bedenken, dass diese zwar wichtig sind, aber dass auch bereits Technologien existieren, mit denen sich vieles erreichen lässt. Es geht doch einfach darum, dass wir heute bereits einen deutlichen Wissensüberhang haben. Die Politik hinkt in der Umsetzung weit hinterher und man bekommt den Eindruck, dass vor fehlender Konsequenz bei der Umsetzung abgelenkt werden soll. Wir müssen schneller die richtigen Maßnahmen umsetzen – auf Grundlage integrativer Konzepte für die Planung wie auch für den Betrieb von Gebäuden.
Mindestens genauso wichtig ist es nach Auffassung der DGNB, dass Subventionen in klimaschädliche Technologien gestoppt werden. Andernfalls wird der im Klimaschutzprogramm formulierte Satz "Langfristig wird sich nur rentieren, was nicht auf Kosten des Klimas geht" von der Bundesregierung komplett konterkariert. Statt diesen Schritt weiter vor sich her zu schieben, braucht es einen klaren Schnitt.
Das Element 2, die Bepreisung von CO2 auch für die Sektoren Verkehr und Gebäude, ist für die DGNB grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings ist der angedachte Preis viel zu niedrig, um etwas in nennenswertem Maße zu bewirken. Die DGNB hat im Januar 2018 in ihrem Diskussionspapier "GEG 2050" in Anlehnung an einen Vorschlag des Umweltbundesamtes mit 110 EUR / t CO2 bereits einen Preis für CO2-Emissionen von Gebäuden empfohlen. Das Vorhaben, die Sektoren Gebäude und Verkehr in den Emissionshandel einzubinden, bewertet die DGNB positiv, jedoch ist der Zeitpunkt der Einführung zu spät.
Mit Blick auf Element 3, die Entlastung der Bürger, fordert die DGNB, dass die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung zuvorderst verwendet werden sollten, um mit den bereits verursachten Klimaschäden umzugehen. Diese Schäden sind auch in Deutschland bereits immens. Freiwerdende Mittel werden gebraucht für die technische Umrüstung zu einer klimaverträglichen Wirtschaft sowie für Schutzmaßnahmen gegen die heute schon unvermeidbaren Klimawirkungen. Dabei ist außerdem fraglich, ob die Bürger die angedachte finanzielle Entlastung überhaupt als solche wahrnehmen, oder ob es mit den Maßnahmen nur zu einer reinen Umverteilung von Geldern kommt, die auf anderem, steuerlichem Wege wieder für die Beseitigung von Klimaschäden gebraucht werden. Ein Beispiel ist hier die stärkere Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs anstelle der Erhöhung der Pendlerpauschale. Es ist zu befürchten, dass in der angedachten Form nur mehr Bürokratie und wenig Gewinn für den Einzelnen und das Ganze entsteht.
Nicht ambitioniert genug sind die Maßnahmen rund um Element 4: die regulatorischen Maßnahmen. Diese müssen jetzt und nicht erst "spätestens 2030 verstärkt" greifen. Auch reicht es nicht aus, Sektorziele gesetzlich zu formulieren, wenn mit dem Verfehlen keine Sanktionen verbunden sind, da dies sonst keine oder kaum Wirkung hat.
Bewertungen der Maßnahmen im Sektor Gebäude
Zunächst darf erwähnt werden, dass es grundsätzlich positiv ist, dass im Klimaschutzprogramm dem Sektor Gebäude eine zentrale Rolle zukommt – ein längst überfälliger Schritt in der politischen Debatte. Wobei die Bedeutung des Sektors für den Klimaschutz durch die vielen mittelbaren CO2-Emissionen – etwa durch Nutzerstrom, die verwendeten Materialien oder die technische Gebäudeausstattung – weit über den im Klimaschutzprogramm genannten Anteil von 14 Prozent an den gesamten CO2-Emissionen hinausgeht.
Bei der Einleitung der angedachten Maßnahmen für den Sektor Gebäude heißt es allerdings: "Bei alleiniger und unveränderter Fortführung bestehender Instrumente wie der Energieeinsparverordnung und der KfW-Förderprogramme kann für das Jahr 2030 nach neuester Bewertung eine Emissionsminderung auf voraussichtlich rd. 90 Mio. Tonnen CO2/Jahr erwartet werden". Diese Annahme ist Grundlage für den angedachten Maßnahmen-Mix, was die DGNB als äußerst kritisch ansieht. Es wird nicht klar, was sich hinter dieser "neuesten Bewertung" verbirgt. Auf Grundlage ihrer praktischen Erfahrung im Bereich des nachhaltigen Bauens bezweifelt die DGNB, dass mit der aktuellen Energieeinsparverordnung und dem Entwurf des geplanten Gebäudeenergiegesetzes die angedachten Ziele auch nur im Ansatz erreicht werden können. Zusätzlich darf mit Blick auf die Steuerungswirkung der bestehenden KfW-Förderprogramme die geschätzte Wirkung mehr als bezweifelt werden. Die besten Förderprogramme bringen nichts, wenn die Mittel nicht abgerufen werden. Das Ergebnis dieser falschen Ausgangsannahme ist, dass die für den Sektor Gebäude genannten Maßnahmen in der Addition nicht mehr als ein "Maßnahmenpäckchen" und in keinster Weise ausreichend sind.
Unter den aufgelisteten sektorbezogenen Maßnahmen sind nach Einschätzung der DGNB vereinzelt richtige Maßnahmen enthalten. Allerdings muss die Erneuerung der Heizungsanlagen viel früher und vor allem durch Technologien erfolgen, die es ermöglichen, die Klimaschutzziele zu erreichen. Insgesamt sollte der Fokus nicht rein auf Wohngebäuden liegen. Aufgrund der größeren Finanzkraft und der anderen Eigentümerstruktur liegen im Bereich der Nichtwohngebäude große Hebel, die genutzt werden können und müssen. Wichtig ist für die DGNB, dass ein gebäudeindividueller Sanierungs- oder Klimaschutzfahrplan verpflichtend und zur Grundlage für eine Förderung und/oder Genehmigung wird. Analog zur im Programm enthaltenen verpflichtenden Beratung bei einem Eigentümerwechsel bei Wohngebäuden, sollte auch bei jedem Eigentümerwechsel bei Nichtwohngebäuden eine Energieberatung im Hinblick auf eine CO2-Reduktion verpflichtend sein, mit dem Ergebnis eines Klimaschutzfahrplans für das Gebäude. Mit Blick auf die Weiterentwicklung der energetischen Standards sollte die Bundesregierung nicht auf die vorgeschriebenen Erneuerungszyklen warten, sondern diese mit dem jeweiligen Klimaschutzfahrplan für das betreffende Gebäude direkt anstoßen und gleichzeitig ambitionierter sein. Je klarer mittelfristige politische Ziele formuliert sind, desto besser kann sich die Wirtschaft mit ihren Kapazitäten darauf einstellen und hat Anreize, eher entsprechende Sanierungen zu einem früheren Zeitpunkt richtig umzusetzen.
Bewertung weiterer Maßnahmen
Zu den Maßnahmen in den übrigen Sektoren weist die DGNB darauf hin, dass der Verweis auf die Förderung von Ladepunkten für gewerblich genutzte Gebäude nicht ausreicht. Vielmehr hätte nicht zuletzt im Sinne der Sektorkopplung (zukünftiges bidirektionales Laden) die Einführung einer Verpflichtung von Ladestationen für Elektromobilität in Gewerbegebäuden stärker adressiert werden sollen. Bei den Maßnahmen im Sektor Industrie wäre es wichtig, nicht allein auf die Effizienz, sondern auch auf die Effektivität zu schauen. Neben der Verwendung von Produkten mit geringen CO2-Emissionen wäre es gleichermaßen wichtig, dem Suffizienzgedanken folgend die Bereitstellung eines Nutzens über einen reduzierten Einsatz von Produkten zu fördern. Nach Auffassung der DGNB sollte darüber hinaus die Kopplung des Energiesystems mit den Gebäuden deutlich mehr gestärkt werden. Der Volatilität der Energieversorgung mit erneuerbaren Energien kann durch Wärme-, Kälte- und Stromspeicher gut entgegengewirkt werden. Hierfür braucht es aber jetzt eine relevant große Anschubfinanzierung.
Mit Blick auf die Ideen zur Finanzierung des Klimaschutzprogramms 2030 und den Bereich Sustainable Finance ermutigt die DGNB die Bundesregierung, mehr verantwortungsvolles Investieren von den Banken einzufordern, etwa über einen Mindestanteil nachhaltiger Gebäude im Portfolio. Zudem fordert die DGNB bereits seit einigen Jahren, dass klimaschädliche Emissionen zur Bezugsgröße von Förderungen und Genehmigungen werden sollte, anstatt des immer noch angewandten Primärenergiebedarfs.
Quelle: DGNB - Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen
Umwelt | Klima, 08.10.2019
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