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Black Friday: Schwarzer Tag für nachhaltigen Konsum

Fairhandels-Organisation fordert ein verbindliches Lieferkettengesetz

Der Black Friday am 29. November gilt als Schnäppchentag des Jahres. Händler locken mit massiven Rabatten in Online-Shops und Läden. Für den Handel markiert der Tag den Start in das Weihnachtsgeschäft. Für Organisationen wie Fairtrade ist er Höhepunkt eines höchst fragwürdigen Konsums: „Der Black Friday steht für Überfluss und Schnäppchenjagd auf Kosten Dritter", sagte Dieter Overath, Vorstandsvorsitzender von TransFair e.V. (Fairtrade Deutschland). „Wie kann es sein, dass ein T-Shirt billiger ist als ein fairer Cappuccino im Café? Den Preis unseres Billigkonsums zahlen andere: Näherinnen in Textilfabriken oder Baumwollbauern verdienen oft nicht einmal genug, um ihre Familien gut zu versorgen. Wir rufen stattdessen zum Kauf-Nix-Tag auf." Statt überflüssigem Konsum zu frönen, sollten Verbraucher ihre Einkaufsmacht gezielt als politisches Instrument nutzen. Nur wenn Bedarf an etwas Neuem ist, sollte eingekauft werden und dann bewusst und fair: zum Beispiel Kleidung mit Fairtrade-Baumwolle.
 
Unternehmerische Sorgfaltspflicht: Deutschland als Schlusslicht
Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten müssen gesetzlich gestoppt werden. © TransFair e.V.Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten müssen gesetzlich gestoppt werden. © TransFair e.V.
Während Nachbarländer wie Großbritannien und Frankreich bereits verbindliche Gesetze haben, um Umwelt- und Menschenrechtsverletzungen im Ausland zu ahnden, hinkt Deutschland hinterher. Ein Bündnis aus zivilgesellschaftlichen Organisationen fordert, dass auch deutsche Unternehmen künftig für Missstände in ihren Produktionsstätten per Gesetz haften. Im Falle eines Unglücks wie dem Einsturz der Textilfabrik Rana Plaza in Bangladesch 2013 könnten Geschädigte dann vor einem deutschen Gericht klagen. TransFair unterstützt die Forderung nach einem Lieferkettengesetz. Der verbindliche Schutz von Menschenrechten ist ein Bestandteil der politischen Forderungen des Vereins.
 
Freiwilliges Engagement darf nicht zum wirtschaftlichen Nachteil werden
Mit dem Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte setzt die Bundesregierung bisher auf freiwillige Sorgfaltspflicht. Experten kritisieren das. „Wir arbeiten mit Partnern zusammen, die sich vorbildlich für nachhaltige und transparente Lieferketten engagieren. Ihr Engagement für gerechtere Löhne und faire Anbaubedingungen beschert diesen Unternehmen im hart umkämpften Markt jedoch Nachteile gegenüber der Konkurrenz, die nichts macht. Wir brauchen deshalb dringend eine gesetzliche Basis, die alle gleichermaßen verpflichtet", so Overath.
 
Fairtrade leistet Pionierarbeit
Die Zusammenarbeit mit Fairtrade bietet die Möglichkeit, sich für die Einhaltung von Menschenrechten in Lieferketten stark zu machen. Im Rahmen des Fairtrade-Textilprogramms berät Fairtrade Unternehmen in den Herstellungsländern: Arbeitsrisiken werden aufgedeckt und Schutzmaßnahmen für Beschäftigte umgesetzt. Drei Unternehmen haben sich mit Fairtrade auf den Weg gemacht, den Textilstandard zu erfüllen, der alle Schritte der textilen Produktionskette abdeckt – vom Baumwollfaden bis hin zum fertigen Kleidungsstück. Als erster Standard überhaupt definiert er zudem den festen Zeitraum von sechs Jahren, in dem Unternehmen einen existenzsichernden Lohn für die Beschäftigten in der Textillieferkette zahlen müssen.
 
Hintergrund:
Der Verein TransFair e.V. wurde 1992 mit dem Ziel gegründet, benachteiligte Produzentengruppen in Entwicklungsländern zu unterstützen. Als unabhängige Organisation handelt TransFair e.V. nicht selbst mit Waren, sondern setzt sich dafür ein, den Handel mit fair gehandelten Produkten und Rohstoffen zu fördern und mehr Bewusstsein für nachhaltigen Konsum zu erreichen. www.fairtrade-deutschland.de
 
TransFair gehört zum internationalen Verbund Fairtrade International e.V., in dem Fairtrade-Organisationen aus 25 Ländern und die drei kontinentalen Produzentennetzwerke zusammengeschlossen sind. Fairtrade International entwickelt die international gültigen Fairtrade-Standards. www.fairtrade.net
 
Alle beteiligten Akteure entlang der Lieferkette werden regelmäßig von FLOCERT GmbH kontrolliert. Die Gesellschaft arbeitet mit einem unabhängigen und weltweit konsistenten Zertifizierungssystem nach den Anforderungen der Akkreditierungsnorm ISO 17065 (DIN EN 45011). www.flocert.net
 
Kontakt:

Wirtschaft | Lieferkette & Produktion, 27.11.2019

     
        
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