Hauptversammlungen in Corona-Zeiten
Kritische Aktionäre und urgewald warnen vor Beschneidungen von Aktionärsrechten
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre und seine Mitgliedsorganisation urgewald begrüßen die Entscheidung vieler Unternehmen, die Hauptversammlungen wegen der Corona-Krise zu verschieben. Auch sorgfältig abgewogene Sonderregelungen für die Zeit der Krise sind vorstellbar. Die laut Medienberichten für heute geplante Eiländerung des Aktiengesetzes, nach der auch virtuelle Hauptversammlungen ohne Präsenzpflicht und richtige Aussprache möglich werden sollen, geht aber zu weit. Die Pandemie darf nicht als Vorwand dienen, Aktionärsrechte mehr als notwendig einzuschränken.
„Die aktuelle Situation stellt Unternehmen vor große Herausforderungen. Sie darf jedoch nicht zu überstürzten Reaktionen und grundsätzlichen Gesetzesänderungen führen", warnt Markus Dufner, Geschäftsführer des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre: „Sonderregelungen für die laufende Hauptversammlungssaison sollten mit Bedacht gewählt werden. Die Unternehmen sollten ihre Hauptversammlungen lieber zunächst verschieben als direkt auf komplette virtuelle Hauptversammlungen ohne jede Präsenzmöglichkeit für Aktionäre zu setzen."
Da die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie für die Unternehmen noch in keiner Weise abzuschätzen seien, sollten die Unternehmen auch die geplante Höhe der Dividenden noch einmal überdenken. „Es darf nicht passieren, dass jetzt vor allem Großaktionäre Kasse machen und hinterher die Allgemeinheit in Form von Staatshilfen für kriselnde Unternehmen die Kosten trägt", so Dufner.
Darüber hinaus warnen der Dachverband und urgewald vor grundsätzlichen umfassenden Beschneidungen der Frage- und Rederechte von Aktionär*innen. Barbara Happe, Vorstandsmitglied des Dachverbands und Finanz-Campaignerin bei urgewald, sagt: „Sonderregelungen für die Hauptversammlungssaison 2020 sind sicherlich notwendig. Das heißt jedoch nicht, dass Aktionärsrechte jetzt per Eilantrag komplett ausgehebelt werden dürfen. Sie müssen auf dieses Jahr begrenzt bleiben."
„Denkbar ist eine vorübergehende Fristverlängerungen für die Abhaltung von Hauptversammlungen", so Happe. Bisher müssen Hauptversammlungen innerhalb von acht Monaten nach dem Ende des Geschäftsjahres abgehalten werden. „Diese Frist könnte zum Beispiel zunächst auf zwölf Monate, im Fall der Fälle noch weiter verlängert werden", sagt Happe. Sie betont: „Wenn es virtuelle Hauptversammlungen gibt, dann müssen diese zumindest das Fragerecht von Aktionären gewährleisten, zum Beispiel indem diese ihre Fragen vorher schriftlich einreichen können."
Dufner ergänzt mit Blick auf Sonderregeln für dieses Jahr: „Vorstellbar ist auch die Entscheidung zu Dividenden vorzuziehen, damit die Aktionäre zumindest Planungssicherheit für ihre Altersvorsorge erhalten und die eigentliche Hauptversammlung samt Reden und Nachfragen nachzuholen."
Lifestyle | Geld & Investment, 23.03.2020
Pioniere der Hoffnung
forum 01/2025 erscheint am 01. Dezember 2024
- Bodendegradation
- ESG-Ratings
- Nachhaltige Awards
- Next-Gen Materialien
Kaufen...
Abonnieren...
28
NOV
2024
NOV
2024
17. Deutscher Nachhaltigkeitstag
Transformation im Gegenwind - Verleihung des Deutschen Nachhaltigkeitspreises
40474 Düsseldorf
Transformation im Gegenwind - Verleihung des Deutschen Nachhaltigkeitspreises
40474 Düsseldorf
28
NOV
2024
NOV
2024
10
DEZ
2024
DEZ
2024
Professionelle Klimabilanz, einfach selbst gemacht
Einfache Klimabilanzierung und glaubhafte Nachhaltigkeitskommunikation gemäß GHG-Protocol
Megatrends
Depression ist die neue VolkskrankheitUm den Trend zu stoppen empfiehlt Christoph Quarch einen Kommunikations- und Perspektivenwechsel - auch der Medien
Jetzt auf forum:
Sehnsucht nach Sinn: Mit Sinnökonomie junge Talente binden
Ein Weihnachtsgeschenk, das bleibt!
COP29, Baku, a sword in the water?
Heinze ArchitekturAWARD 2024 wurde am 21. November in Berlin verliehen
32 BIO-Zertifikate in Bronze für bayerische Jugendherbergen