BIOFACH 2025

Einzigartig als Mindset und Toolset für eine bessere Welt

Genossenschaften als Unternehmens- und Rechtsform

Genossenschaften sind mehr als eine Unternehmens- und Rechtsform. Sie sind ein Mindset und Toolset für eine bessere Welt – regional und global. Aus diesem Grund ist es besonders interessant, sich die rechtlichen Regelungen für Genossenschaften genau anzuschauen.

Das Besondere an Genossenschaften ist, dass sie hybride Organisationen sind. Das heißt, es werden die Vorteile von Unternehmen mit den Vorteilen von Vereinen zusammengebracht. In dieser Kombination sind Genossenschaften als Unternehmens- und Rechtsform einzigartig.

Das Genossenschaftsgesetz
Mehr zum Thema lesen Sie in unserer neuen forum Serie Genossenschaften in forum Nachhaltig Wirtschaften 1/2020.
Das von Hermann Schulze-Delitzsch, einem der Gründer der Genossenschaftsbewegung, entworfene und erstmals 1867 verabschiedete Genossenschaftsgesetz (GenG) schaffte eine rechtliche Klarheit und Sicherheit für Genossenschaften. Eine Weiterentwicklung des Gesetzes führte 1889 zur Einführung der beschränkten Haftung. Mit dieser Pionierleistung wurde für Genossenschaften eine Regelung geschaffen, die erst 3 Jahre später im Jahr 1892 für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH-Gesetz) erlassen wurde. Das Genossenschaftsgesetz mag zwar alt sein, doch es wurde und wird laufend weiterentwickelt, um aktuellen Anforderungen gerecht zu werden.

Die Entscheidungshilfen
Ist eine Genossenschaft das richtige für Dich? Eine Entscheidung für oder gegen die Unternehmens- und Rechtsform Genossenschaften kann getroffen werden, nachdem Du oder besser gesagt Ihr versteht, was eine Genossenschaft ist und zu folgenden Regelungen eine klare Meinung gefunden habt.
 
Was ist eine Genossenschaft?
Eine Genossenschaft ist ein Unternehmen und eine Gemeinschaft von Personen und/oder Organisationen, die verantwortungsbewusst zusammenarbeiten, um ihre gemeinsamen ökonomischen, ökologischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse und Ziele durch ein gemeinsam gehörendes und demokratisch geführtes Unternehmen zu erreichen. Eine Genossenschaft ist ein Unternehmen, das von Purpose, dem sinnvollen Zweck, und Werten geleitet wird, nicht nur vom Gewinn, um durch Zusammenarbeit eine bessere Welt zu schaffen. Gewinne werden in das Unternehmen reinvestiert oder an die Mitglieder zurückgegeben. Es gibt keine Gewinnmaximierung.

© André Dörfler
Die unternehmerische Verantwortung
Weil eine Genossenschaft einer Gemeinschaft von Personen und/oder Organisationen gehört und von ihr demokratisch geführt wird, liegt die unternehmerische Verantwortung in der Gemeinschaft der Mitglieder. Um es gleich zu sagen, wenn Du eine unternehmerische Unabhängigkeit haben möchtest, alleine Entscheidungen treffen und die Verantwortung tragen willst und Dir dabei keiner „reinreden" soll, dann ist eine Genossenschaft nichts für Dich. Die Stärke von Genossenschaften liegt darin, über die Gemeinschaft mehr Wissen, Erfahrung und Kapital zusammen zu bekommen und durch demokratische Zusammenarbeit bessere Entscheidungen zu treffen. 

Die Gründung 
Bereits bei der Gründung einer Genossenschaft wird Gemeinschaft gelebt. Genossenschaftsgründungen sind Teamgründungen. Mindestens drei Mitglieder sind für eine Gründung erforderlich. Das sind mehr als bei Einzelunternehmen-Gründungen (mind. 1) und Kapitalgesellschaft-Gründungen (GmbH, UG, AG; jeweils mind. 1) und Personengesellschaft-Gründungen (GbR, PartG, OHG, KG; jeweils mind. 2) und weniger als bei Verein-Gründungen (mind. 7). Die Gründer einer Genossenschaft werden ihre ersten Mitglieder und Eigentümer. Um es gleich zu sagen, wenn Du alleine oder maximal zu zweit gründen willst, dann ist eine Genossenschaft nichts für Dich. 

Die Mitglieder
Eine Genossenschaft als Unternehmen und Gemeinschaft von Personen und/oder Organisationen lebt durch ihre Mitglieder. Die Mitgliederorientierung und -förderung ist ein besonderes Merkmal von Genossenschaften. Bei den Mitgliederregelungen nutzen Genossenschaften die Vorteile von Vereinen. Mitglieder können natürliche Personen, d. h. Menschen, oder juristische Personen, d. h. Organisationen wie Unternehmen, Kommunen, Hochschulen, Vereine, u.a., sein. Auch ein Mix der Mitglieder aus natürlichen und juristischen Personen ist möglich. Die Anzahl der Mitglieder ist unbegrenzt. Genossenschaften könnten von drei über hunderten und zehntausenden bis zu unbegrenzten Mitgliederzahlen gehen. Ein Eintritt in die Genossenschaft ist durch eine einfache schriftliche Beitrittserklärung möglich und ein Austritt durch eine einfach schriftliche Kündigung. Somit haben Genossenschaften einen Vorteil gegenüber GmbH und haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG), bei denen Geschäftsanteile begrenzt und Gesellschafterwechsel notariell zu beurkunden sind. 

Das Eigentum und Kapital
Die Mitglieder einer Genossenschaft sind zugleich deren Eigentümer. Genossenschaften gehören der Gemeinschaft der Mitglieder. Sie sind „community-owned". Um es gleich zu sagen, wenn Du alleine Eigentümer sein und den Gewinn nur für Dich haben willst, dann ist eine Genossenschaft nichts für Dich. Mitglieder werden Eigentümer der Genossenschaft durch den Erwerb von mindestens einem Geschäftsanteil, dessen Höhe in der Satzung von den Mitgliedern festgelegt wurde. Die Höhe der Geschäftsanteile orientiert sich am Eigenkapitalbedarf des Unternehmens. Genossenschaft benötigen kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital. Somit haben Genossenschaften einen Vorteil gegenüber Kapitalgesellschaften beim Mindestkapital: GmbH (25.000 Euro), UG (ein Euro und verpflichtende Rücklagenbildung bis 25.000 EUR) und AG (50.000 Euro). 

Die Haftung
Die Haftung einer Genossenschaft ist beschränkt auf die Höhe ihres Unternehmensvermögens, Mitglieder einer Genossenschaft haften nicht persönlich, d. h. nicht mit ihrem Privatvermögen, sondern nur in Höhe ihres Geschäftsanteils, wenn in der Satzung eine Nachschusspflicht im Insolvenzfall ausgeschlossen ist. Bei den Haftungsregelungen nutzen Genossenschaften die Vorteile von Kapitalgesellschaften. 

Die Formalitäten
Genossenschaften haftet noch ein Image an, dass die Formalitäten im Vergleich zu anderen Rechtsformen höher seien. Beim genauen Hinschauen zeigt sich, dass es wenige Formalitäten sind, wenn Mustersatzungen, -einladungen und -protokolle verwendet werden. Bei der Gründung ist eine schriftliche Satzung festzulegen und von den Gründungsmitgliedern in der Gründungsversammlung zu unterzeichnen. Die Satzung regelt das Verhältnis der Mitglieder untereinander und zur Genossenschaft. Sie dient der guten Zusammenarbeit sowie zur Konfliktvermeidung und -reduzierung. Die Satzung muss nicht notariell beglaubigt werden. Bei den Satzungsregelungen nutzen Genossenschaften die Vorteile von Vereinen, denn bei Gesellschaftsvertrag einer GmbH oder Satzung einer AG ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich. Die Mitgliederliste einer Genossenschaft wird von der Genossenschaft selbst geführt. Auch hier nutzen Genossenschaften den Vorteil von Vereinen, denn bei GmbH muss jede Veränderung der Gesellschafter unverzüglich an das Handelsregister gemeldet werden.

Die Entstehung und Rechtsfähigkeit
Eine Genossenschaft entsteht durch Eintragung ins Genossenschaftsregister (GenR). Dies ist vergleichbar mit der Eintragung von GmbH und AG ins Handelsregister und von Vereinen ins Vereinsregister. Genossenschaften sind als juristische Personen rechtsfähig und Kaufleute im Sinne des Handelsrechts (HGB). Wie auch bei anderen Kaufleuten sind auf allen Geschäftsbriefen neben die Firma, also dem offiziellen Namen des Unternehmens, dessen Rechtsform, sein Sitz und die Registernummer anzugeben. Das Unternehmen wirkt dadurch seriös und professionell. Bei der Firma der Genossenschaften ist der Zusatz „eingetragene Genossenschaft" oder „eG" erforderlich. Von der Unterzeichnung der Satzung in der Gründungsversammlung, mit der der Wille zur Gründung gezeigt wird, bis zur Eintragung ins Genossenschaftsregister ist das Unternehmen eine Vor-Genossenschaft, die als Genossenschaft in Gründung (eG i.G.) firmieren kann.

Die Organe und das Zusammenarbeitsmodell
Genossenschaften haben in der Regel drei Organe: 
  • Der Vorstand führt die Geschäfte der Genossenschaft und vertritt sie gerichtlich und außergerichtlich. Er legt der Generalversammlung den Jahresabschluss der Genossenschaft vor. Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen.
  • Der Aufsichtsrat kontrolliert die Geschäftsführung des Vorstandes. Er besteht aus mindestens drei Personen.
  • Die Generalversammlung, d. h. die Versammlung aller Mitglieder, beschließt über die Satzung der Genossenschaft. Sie stellt den Jahresabschluss fest und beschließt über die Verwendung des Gewinns oder die Deckung eines Verlustes. Vorstand und Aufsichtsrat werden in der Regel von der Generalversammlung gewählt und abberufen. Der Vorstand kann, wenn es in der Satzung geregelt ist, vom Aufsichtsrat gewählt werden.
Um in kleinen Genossenschaften mit bis zu 20 Mitgliedern eine schlanke Organisation zu ermöglichen, kann der Vorstand aus einer Person bestehen und es kann auf einen Aufsichtsrat verzichtet werden. In diesem Fall übernimmt die Generalversammlung die Kontrolle der Geschäftsführung des Vorstandes.
Um in großen Genossenschaften mit mehr als 1500 Mitgliedern entscheidungsfähig zu bleiben, kann eine Vertreterversammlung aus mindestens 50 Vertretern eingerichtet werden, die von den Mitgliedern gewählt werden.

Genossenschaften sind Unternehmen mit einem demokratischen Zusammenarbeitsmodell. Hierzu zählen:
  • Jedes Mitglied hat in der Regel eine Stimme – unabhängig von der Höhe der Kapitalbeteiligung, d.h. der Anzahl der Geschäftsanteile. Regel: „one member, one vote".
  • Vorstand und Aufsichtsrat werden von den Mitgliedern gewählt und müssen selbst Mitglied der Genossenschaft sein.
  • Bei der Generalversammlung und beim Vorstand werden die Vorteile von Vereinen genutzt. Der Aufsichtsrat als demokratische Kontrolle der Geschäftsführung ist ergänzt.
Die Finanzierung und Förderung
Auf dem Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie finden Sie ein eTraining zur Unternehmens- und Rechtsform Genossenschaft.  
 
Beim MakerCamp Genossenschaften im Januar 2020 wurde ein Projekt „Recht und Politik" initiiert, dass sich mit folgender Challenge beschäftigt: „Wie können wir rechtliche, haushalts-, steuer- und finanzpolitische Rahmenbedingungen fördernd für Genossenschaften gestalten?". Hierzu zählt, dass Regelungen zur Digitalisierung von Genossenschaften ins GenG aufgenommen werden, die Gründungs- und Prüfungsprozesse sowie das Management der Organe einfacher, schneller und digitaler machen.
 
Mit diesem und weiteren Projekten soll die Infrastruktur für die Gründung von Genossenschaften verbessert werden, um ein Wachstum des genossenschaftlichen Ökosystems und die Vision von 30.000 Genossenschaften bis 2030 in Deutschland zu erreichen – was einer Vervierfachung innerhalb von zehn Jahren bedeutet.
 
Weitere Informationen auf www.makercamp-geno.de
Genossenschaften haben grundsätzlich gleiche Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten wie Kapitalgesellschaften und Vereine. Deshalb sind Genossenschaften als Unternehmens- und Rechtsform für Gründer und Startups sowie Finanzierungs- und Fördermittelgeber interessant. Heute sehen wir, dass die vielzähligen Möglichkeiten noch zu wenig bekannt sind. Deshalb wird aktuell daran gearbeitet, die Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten transparenter zu machen und zu erweitern.

Die Kosten
Jede Unternehmens- und Rechtsform ist mit Kosten verbunden. Den Genossenschaften haftet ein Image an, dass die Kosten im Vergleich zu anderen Rechtsformen höher seien. Beim genauen Hinschauen zeigt sich, dass die Gründungs- und Prüfungskosten gegenüber Kapitalgesellschaften ähnlich – teilweise sogar geringer – sind. Mit zunehmender Komplexität des Geschäftsmodells und Größe des Unternehmens steigen die Kosten bei allen Rechtsformen.

Die Steuern und Gemeinnützigkeit
Genossenschaften sind den Kapitalgesellschaften steuerlich grundsätzlich gleichgestellt. Somit sind sie verpflichtet zur Zahlung von Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Kapitalertragssteuer. Des Weiteren besteht eine Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht. Aufgrund der Mitgliederorientierung und -förderung in Genossenschaften gibt es besondere steuerliche Vorteile, wie die genossenschaftliche Rückvergütung an die Mitglieder. Genossenschaften können, wenn die Voraussetzungen erfüllt werden, auch als gemeinnützig anerkannt werden. Sie sind dann „steuerbegünstigte" gemeinnützige Genossenschaften und somit geG – vergleichbar mit gGmbH, gUG oder gAG.

Die Prüfpflicht und Genossenschaftsverbände
Für Genossenschaften gibt es eine gesetzliche Prüfpflicht – wie auch für GmbH und AG. Das bedeutet: Sie müssen die Voraussetzungen für eine Gründung sowie regelmäßig ihre wirtschaftlichen Verhältnisse und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung durch einen Wirtschaftsprüfer überprüfen lassen. Bei Genossenschaften wird die Prüfung von den Genossenschaftsverbänden durchgeführt. Jede Genossenschaft muss Mitglied eines Prüfungsverbandes sein. Die Verbände beraten, betreuen und prüfen Genossenschaften. Bei Genossenschaften – wie auch bei GmbH und AG – steigen mit zunehmender Größe des Unternehmens die Anforderungen an die gesetzliche Prüfung. Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung wird mindestens in jedem zweiten Geschäftsjahr durchgeführt. Übersteigt die Bilanzsumme zwei Millionen Euro, erfolgt die Prüfung in jedem Geschäftsjahr. Genossenschaften sind aufgrund der internen Kontrolle durch ihre Mitglieder und die unabhängige Prüfung durch einen Genossenschaftsverband die mit weitem Abstand insolvenzsicherste Unternehmens- und Rechtsform in Deutschland.

Die Kooperationen
Im Englischen werden Genossenschaften beschrieben als „A cooperative is a business driven by purpose and values, not just profit, to create a better world through cooperation". Hier wird alleine durch die Sprache die Verbindung von Genossenschaften (cooperative) und Zusammenarbeit (cooperation) deutlich. Im Deutschen, so zeigt die Erfahrung, ist diese Verbindung erst einmal zu erklären. Die Zusammenarbeit in und mit Genossenschaften basiert auf Partnerschaftlichkeit. Deshalb eignen sich Genossenschaften besonders gut für Kooperationen. Kooperationen sowohl von Personen und/oder Organisationen – seien es Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Kommunen, Vereine oder andere. Dabei sind Purpose, der sinnvolle Zweck, der durch die Zusammenarbeit erreicht werden soll, und Mitgliederorientierung und -förderung im Fokus.

Die Gründungen und Änderungen
Weil Genossenschaften mehr als eine Unternehmens- und Rechtsform sind, sollte bei einer Gründung bereits früh die Frage gestellt werden, mit welcher Haltung, mit welchem Mindset gehe ich bzw. gehen wir in die Neugründung des Unternehmens. Was ist mir und uns bei Purpose, Werten und Geschäftsmodell wichtig? Passt eine Genossenschaft zu dem, was mir und uns wichtig ist? Ähnlich ist es bei Änderungen. Eine erste Entscheidung für eine bestimmte Rechtsform ist keine Entscheidung für die Ewigkeit. Aufgrund eines Wachstum des Unternehmens oder weil sich die Unternehmenskultur weiterentwickelt hat, kann eine Veränderung von Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft hin zu einer Genossenschaft interessant und passend sein. Auch bei der Unternehmensnachfolge bieten sich Genossenschaften an, wenn aus der eigenen Familie oder ein Investor als Nachfolger nicht gefunden werden kann. Ebenso kann eine Änderung von Verein hin zu einer Genossenschaft interessant und passend sein, wenn wirtschaftliche Verhältnisse dafür sprechen.

Es gibt viele gute Gründe, warum Genossenschaften eine attraktive Unternehmens- und Rechtsform sind. Mit den rechtlichen Informationen möchten wir dazu inspirieren, Genossenschaften zu gründen.
 
Die Informationen beim BMWi und in diesem Artikel basieren auf dem deutschen Genossenschaftsgesetz (GenG). Das GenG bietet vielfältige Regelungen, um Genossenschaften flexibel zu gestalten. In dem Artikel wurde die üblichen Gestaltungsmöglichkeiten erklärt und weitere vorhandene Regelungen nicht beschrieben, um den Text kurz und verständlich zu halten.
 
André Dörfler ist Innovationsmanager und Changemanager bei der genossenschaftlichen R+V Versicherung. Er bringt Mindset und Toolset von Gründern, Start-ups und innovativen Unternehmen mit den Themen Nachhaltigkeit und Genossenschaften zusammen. Ihm ist es wichtig, Genossenschaftsidee und -praxis zu entstauben – sie frisch und innovativ zu erklären und erlebbar zu machen. 

Wirtschaft | Gründung & Finanzierung, 01.03.2020

     
        
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