Nachhaltigkeitsrat empfiehlt Vorreiterrolle Deutschlands bei der Lieferkettengesetzgebung in Europa
Plädoyer für die wirksame Verankerung von Nachhaltigkeit und Menschenrechten in globalen Lieferketten
Auf Bitten von Kanzleramtsminister Prof. Dr. Helge Braun hat sich der Rat für Nachhaltige Entwicklung in einer heute veröffentlichten Stellungnahme zu dem in Politik und Wirtschaft sehr umstrittenen Thema eines Lieferkettengesetzes geäußert. „Die Bundesregierung sollte sich während der bevorstehenden EU-Ratspräsidentschaft glaubwürdig für eine europäische Lösung einsetzen. Im Vorfeld der Ratspräsidentschaft sollten Eckpunkte für eine Lieferkettengesetzgebung in Deutschland verabschiedet werden", betonte Ratsvorsitzender Dr. Werner Schnappauf.

In der Stellungnahme wird ein sogenannter ‚smart mix‘ empfohlen, es heißt unter anderem: „Immer mehr Unternehmen, Investoren und Konsument*innen bevorzugen eine sozial und ökologisch nachhaltige Wirtschaftsweise. Damit sich Nachhaltigkeit als Leitlinie der Wirtschaft durchsetzt, braucht es für alle Unternehmen gleichermaßen verbindliche Rahmen¬bedingungen und Mindestanforderungen, die Orientierung und ein level playing field für eine nachhaltige Unternehmenspraxis schaffen." Gleichzeitig sollten diese aber ambitioniertere, freiwillige Initiativen nicht obsolet machen. Auch die Einführung von zukunftsweisenden digitalen Technologien, insbesondere zur Rückverfolgbarkeit, könnten Lieferketten optimieren und transparent machen.
Kürzlich erschienen sind zudem die Empfehlung „Raus aus der Krise im Zeichen der Nachhaltigkeit", welche konkrete Schritte für den Ausweg aus der Corona-Krise aufzeigt, sowie die ersten Empfehlungen des Rates zur Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2020.
Kontakt: Marijke Eschenbach, Rat für nachhaltige Entwicklung
Wirtschaft | Lieferkette & Produktion, 25.05.2020

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