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Eckpunkte für Lieferkettengesetz

Vorschlag enthält wichtige Elemente für das Gesetz – manche müssten gestärkt werden

Germanwatch begrüßt Initiative der Minister Heil und Müller - aber Nachbesserungen nötig.
 
Nach Medienberichten haben sich Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundesentwicklungsminister Gerd Müller auf Eckpunkte für ein Lieferkettengesetz geeinigt. Cornelia Heydenreich, Leiterin des Teams Unternehmensverantwortung bei der Menschenrechts- und Umweltorganisation Germanwatch, kommentiert: 
 
Der Vorschlag enthält wichtige Elemente für das Gesetz - manche müssten allerdings noch gestärkt werden. © Tumisu, pixabay.comDer Vorschlag enthält wichtige Elemente für das Gesetz - manche müssten allerdings noch gestärkt werden. © Tumisu, pixabay.com
"Die Corona-Krise hat mit aller Härte gezeigt, welche menschenrechtlichen Risiken in globalen Lieferketten stecken und dass diese Risiken die gesellschaftliche Widerstandsfähigkeit bei Krisen untergraben. Daher ist es konsequent, dass die Minister Heil und Müller nun konkret werden mit einem deutschen Lieferkettengesetz. Um wirksam zu sein, muss ein Gesetz Zähne haben: Deshalb begrüßen wir die geplanten Durchsetzungsmechanismen über eine Bundesbehörde, durch zivilrechtliche Haftung und die Kopplung an staatliche Instrumente wie die öffentliche Auftragsvergabe."
 
Heydenreich sieht jedoch mögliche Schlupflöcher: "Die vorgesehene Haftung darf nicht dadurch umgangen werden, dass Unternehmen einfach einer Brancheninitiative beitreten." So war es im Handelsblatt zu lesen. "Solche Brancheninitiativen reichen nicht automatisch aus, um die Einhaltung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten nachzuweisen. Viele freiwillige Brancheninitiativen haben erhebliche Mängel in Bezug auf Transparenz und Glaubwürdigkeit, wie sie Germanwatch zum Beispiel in Bezug auf die Lieferkette des IT-Sektors nachgewiesen hat." (Link s.u.). "Zentral ist aus unserer Sicht zudem, dass nun ein Gesetz auf den Weg gebracht wird, das sowohl menschenrechtliche als auch umweltbezogene Sorgfaltspflichten der Unternehmen enthält. Außerdem darf die Regelung nicht auf Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten beschränkt werden. Zumindest sollten alle großen deutschen Unternehmen erfasst werden - also ab 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - sowie in Risikosektoren wie dem Textilsektor oder in rohstoffintensiven Branchen auch mittelständische und kleine Unternehmen."
 
Heydenreich weiter: "Die Ausarbeitung eines Lieferkettengesetzes kommt zur richtigen Zeit, denn in wenigen Tagen beginnt die deutsche EU-Ratspräsidentschaft. Mit einem ambitionierten Lieferkettengesetz in Deutschland kann die Bundesregierung den Prozess hin zu einem solchen Gesetz auch auf europäischer Ebene vorantreiben. EU-Justizkommissar Reynders, der nächstes Jahr den Entwurf für eine europäische Regelung vorlegen will, kann einen solchen Rückenwind aus Deutschland gut gebrauchen."
Kontakt: Germanwatch e.V. | kueper@germanwatch.orgwww.germanwatch.org

Wirtschaft | Lieferkette & Produktion, 25.06.2020

     
        
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