BIOFACH 2025

Lösungsvorschlag für Post-EEG-Anlagen

Ende dieses Jahres fallen die ersten Photovoltaik-Anlagen mit fester Einspeisevergütung im Rahmen des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) aus der Förderung.

Bislang ist keine gesetzliche Anschlussregelung in Sicht. Dafür gibt es aus verschiedenen Ecken Vorschläge zum wirtschaftlichen Weiterbetrieb der Anlagen - und EUROSOLAR positioniert sich.

© andreas160578, pixabay.comEUROSOLAR gibt einen Überblick über die Lösungsansätze verschiedener Institutionen und bringt selbst einen - zielgerichteten und praktikablen - Vorschlag für das weitere Nutzen der Post-EEG-Anlagen ein. Die europäische Energiewende-Organisation fordert eine ergänzende Gesetzgebung im EEG, die den Altanlagen erlaubt, weiterhin am öffentlichen Netz betrieben zu werden und Strom nach Bedarf einzuspeisen. Die Anlagenbetreiber bekommen dafür keine Vergütung. Den Netzbetreibern sei ein wenig kostenloser grüner Strom gegönnt. Um eine unvergütete Einspeisung, die zunächst nach einem schlechten Geschäft für Anlagenbetreiber klingt, attraktiv zu gestalten, braucht es allerdings Rahmenbedingungen:
  1. Verzicht auf einen Zähler: So spart der Anlagenbetreiber jährlich bis zu 100 Euro für den zusätzlichen Messstellenbetrieb mit einem SmartMeter. Der 20 Jahre alte Einspeisezähler für die Abrechnung der EEG-Vergütung wird nicht mehr benötigt, weil Überflussstrom umsonst eingespeist wird.

  2. Die Wechselrichter der PV-Anlagen müssen zum Zweck der Eigenstromnutzung auf das hausinterne Netz umgeklemmt werden. Der Wechselrichter hängt dann hinter dem Verbrauchszähler, der mit Rücklaufsperre weiter funktioniert wie bisher, ohne dabei den eingespeisten Strom zu berücksichtigen.
Um das Verteilnetz weiter zu entlasten, sollte zusätzlich die Installation von Speichern mit Fördermitteln angereizt werden. Batteriespeicher, Wärmepumpen, Heizstäbe, die Heizungswasser erwärmen, Infrarotheizungen oder Ladestationen für E-Autos und E-Bikes gehören hierzu. Durch Optimierungsmaßnahmen in Hinblick auf die technische Ausstattung und den Stromverbrauch der Prosumer lässt sich eine Eigenstromnutzung von mehr als 95 Prozent erreichen.

Noch weiter gedacht könnten auch Anlagen, die noch ein paar Jahre von der EEG-Einspeisevergütung profitieren, aus der Umlagefinanzierung entlassen werden. Voraussetzung wäre, dass sie auf Eigenverbrauch umstellen und im Gegenzug eine Speicherförderung erhalten, die der jeweiligen Restlaufzeit der EEG-Förderung entspricht. Damit würden die Stromkosten für alle Verbraucher sinken, die Netzstabilisierung begünstigt und der kostenintensive Ausbau der Verteilnetze überflüssig.


Kontakt: EUROSOLAR - Europäische Vereinigung für Erneuerbare Energien e.V. | presse@eurosolar.de | www.eurosolar.org

Technik | Energie, 30.08.2020

     
        
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