Europäischer Gerichtshof lehnt Überprüfung der Glyphosat-Zulassung ab
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet: Umweltverbände können Pestizid-Zulassungen nicht überprüfen lassen.
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat am 03.09.2020 entschieden, dass Umweltverbände kein Recht haben, Zulassungen der EU-Kommission für Pestizid-Wirkstoffe überprüfen zu lassen. Anlass für das Gerichtsverfahren war die mehr als 100-fache Überschreitung des Grenzwertes für Glyphosat in Honig im Jahr 2016. Solche Verunreinigungen entstehen durch den landwirtschaftlichen Einsatz von Unkrautvernichtern wie Round Up. Imker können den Schaden nicht abwehren, müssen den Honig aber entsorgen, ohne Anspruch auf eine Entschädigung zu haben.
![Die EU war nicht bereit, die Anwendung des Pestizids Glyphosat in blühende Pflanzen zu verbieten. © Wiebke Haarbrandt, pixabay.com](/global/images/cms/Symbolbild/biene_yellow-5090134_1920_wiebke_haarbrandt_pixabay.png)
Unkalkulierbare Risiken für Bienen und Umwelt vermeiden
Um Abhilfe zu schaffen beantragte die Stiftung daraufhin gemeinsam mit dem Umweltverband Mellifera e.V. eine gerichtliche Überprüfung der Zulassung des Wirkstoffes. Umweltverbände haben aufgrund der Aarhus-Konvention und der EU-Verordnung 1367/2006 das Recht, Entscheidungen der EU-Kommission im Umweltbereich durch die EU Gerichte in Luxemburg überprüfen zu lassen. Wegen des Stellenwertes des Verfahren hatte sich Bayer, der als Monsanto Nachfolger jetzt Zulassungsinhaber von Glyphosat ist, am Prozess beteiligt.
Die Aurelia Stiftung wollte das Recht von Umweltverbänden durchsetzen, EU-Genehmigungen von Pestizidwirkstoffen überprüfen zu lassen. Nach ihrer Auffassung ist die dafür gesetzlich vorgesehene Überprüfung ein unverzichtbares Gegengewicht zu Entscheidungen der Kommission, die überwiegend von der Kooperation zwischen Herstellern und den Behörden geprägt ist. Das Urteil des EuGH verhindert ein solches Gleichgewicht im Genehmigungsverfahren für Pestizid-Wirkstoffe.
Der Anwalt der Stiftung, Dr. Achim Willand, erläutert was das Vorsorgeprinzip der Europäischen Pestizidverordnung fordert: "Die EU Kommission hätte die Glyphosat Zulassung angesichts des nicht abschließend geklärten humantoxikologischen Risikos (Krebsverdacht) sowie der nachweislich schädlichen Auswirkungen von Glyphosat auf die Biodiversität und insbesondere auf die Gesundheit von Blütenbestäubern auslaufen lassen müssen.".
EuGH handelt entgegen der internationalen Verpflichtungen der EU
Der europäische Gerichtshof wies die Klage nun in der letzten Instanz aus formalen Gründen ab. Die Verlängerung der Genehmigung von Glyphosat sei kein "Verwaltungsakt", sondern eine gesetzesähnliche Handlung. Nach dem Urteil steht fest: Umweltverbände können nach geltendem Unionsrecht Genehmigungen für Pestizid-Wirkstoffe nicht von den Unionsgerichten überprüfen lassen. Die Beschränkung des Klagerechts auf "Verwaltungsakte" steht aber mit den internationalen Verpflichtungen der EU nicht im Einklang. Die Aarhus-Konvention fordert ein umfassendes Klagerecht von Umweltverbänden zur Überprüfung von Entscheidungen mit Folgen für die Umwelt.
Die Aurelia Stiftung fordert nun eine entsprechende Änderung des Unionsrechtes, damit die Umweltverbände auch in dem hochumstrittenen Bereich der Pestizid-Wirkstoffe ihre Aufgabe erfüllen können.
Mehr Informationen:
- Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs können Sie hier nachlesen.
- Die juristische Bewertung des Urteils können Sie hier nachlesen.
- Erwerbsimker Seusing muss verunreinigten Honig vernichten Pressemitteilung.
Die Aurelia Stiftung stellt sich vor:
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Kontakt: Thomas Radetzki, Imkermeister und Vorstand der Aurelia Stiftung | thomas.radetzki@aurelia-stiftung.de | www.aurelia-stiftung.de
Umwelt | Naturschutz, 15.09.2020
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