Cookies & Datenschutz - was ist 2021 zu beachten?
Datenschutz im Internet wird in zahlreichen Belangen immer relevanter.
Nicht nur Internetnutzer müssen sich über Bedrohungen und potenzielle Gefahren informieren und ihr Surfverhalten entsprechend anpassen, auch Seitenbetreiber müssen hinsichtlich des Datenschutzes einige Aspekte beachten, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
Im letzten Jahr wurden die Regelungen zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) noch einmal deutlich verschärft. Besonders von der Neuregelung betroffen ist die Verwendung von Cookies auf der Seite. Diesbezüglich müssen Seitenbesucher noch vor dem Betreten der Seite über alle relevanten Aspekte informiert werden. Zudem müssen sie der etwaigen Nutzung aktiv zustimmen. Was genau müssen Seitenbetreiber also beachten, und welche Maßnahmen müssen sie ergreifen?
Wie ist der aktuelle Stand?
Vor der Verschärfung der DSGVO im vergangenen Jahr konnten Webseitenbetreiber es sich in Bezug auf die Verwendung von Cookies relativ einfach machen. Cookies werden für eine Vielzahl unterschiedlicher Zwecke eingesetzt, etwa um Nutzern personalisierte Funktionen anzubieten, das Nutzerverhalten zu analysieren oder auch für Marketingzwecke. Egal welche Art von Cookies sie einsetzten, ein einfacher Hinweis: „Diese Webseite verwendet Cookies" genügte. Dies ist seit letztem Jahr in der Form allerdings nicht mehr möglich. Nutzer müssen nun vor Betreten der Seite über alle verwendeten Cookies im Detail informiert werden und müssen aktiv auswählen und bestätigen, mit welchen Cookies sie einverstanden sind und mit welchen nicht. Ausgenommen von dieser Regelung sind solche Cookies, die unbedingt für den Betrieb einer Webseite oder eines Onlineshops erforderlich sind. Dazu zählen Cookies für folgende Bereiche:
- Cookies welche die Einwilligung speichern
- E-Shop
- Login-Status
- Sprachauswahl
- Warenkorb
Weiterhin dürfen die Häkchen in den entsprechenden Auswahlboxen nicht voreingestellt sein. Bis auf das Feld für die unbedingt notwendigen Cookies müssen alle anderen Felder also leer sein und müssen aktiv vom Besucher ausgewählt werden. Unter folgendem Link findet man alle Einzelheiten sowie eine Checkliste zum dsgvo Cookie Hinweis.
Was droht bei Missachtung?
Webseiten- und Onlineshop-Betreiber, welche die DSGVO-Regelungen nicht beachten, müssen mit teils drastischen Strafen rechnen. Alleine ein nicht-konformer Cookie Hinweis hat dazu geführt, dass eine spanische Fluggesellschaft zu einer Geldbuße von 30.000 Euro verurteilt wurde. Um derartige Strafen von vornherein zu vermeiden, sollte in jedem Fall auf einen rechtssicheren Cookie Hinweis geachtet werden. Allerdings ist der Cookie Hinweis nur ein kleiner Teilaspekt der DSGVO, Verantwortlichen ist es dringend zu empfehlen, sich mit allen Aspekten der Verordnung vertraut zu machen. In großen Unternehmen ist es notwendig, einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen, der für alle Belange bezüglich Datenschutz verantwortlich ist.
Man kann davon ausgehen, dass sich in Sachen Datenschutz in den kommenden Monaten und Jahren noch einige Änderungen ergeben werden. Auch Onlineshop-Betreiber müssen z.B, aufpassen, dass in ihre verschiedenen Shopsysteme entsprechende Hinweise rechtssicher eingefügt werden, im Zweifel durch einen externen Dienstleister wie eine Magento Agentur oder eine solche Agentur für das entsprechende Shopsystem. Welche Konsequenzen dies sowohl für Seitenbetreiber als auch für Verbraucher haben wird, lässt sich derzeit nicht abschätzen, man kann allerdings tendenziell eher von einer Verschärfung der Regelungen und Gesetze, als von einer Lockerung ausgehen. Es ist daher unbedingt erforderlich, sich stets über aktuelle Entwicklungen und Veränderungen auf dem Laufenden zu halten, um langfristig alle Datenschutz-rechtlichen Regelungen zu erfüllen.
Technik | Digitalisierung, 20.01.2021
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