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Das deutsche Lieferkettengesetz kommt! Doch was bringt es wirklich?

VAUDE begrüßt den Gesetzentwurf, der ein erster Schritt in die richtige Richtung ist


In forum Nachhaltig Wirtschaften 1/2021 finden Sie weitere Hintergründe und Einschätzungen zum Lieferkettengesetz
Im Februar 2021 hat sich die Bundesregierung auf ein Lieferkettengesetz geeinigt, das im ersten Schritt große Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern dazu verpflichten soll, Verantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte in ihrer Lieferkette zu übernehmen. VAUDE kämpft schon seit Jahren für ein Lieferkettengesetz und ist damit eines der ganz wenigen Unternehmen, die sich klar für eine gesetzliche Sorgfaltspflicht aussprechen. Wir begrüßen den Gesetzentwurf, der ein erster Schritt in die richtige Richtung ist. Doch was bringt dieses Gesetz tatsächlich? Antje von Dewitz, VAUDE Geschäftsführerin, hat sich damit auseinandergesetzt– mehr dazu in ihrem Video-Kommentar:

 
 
Kurzzusammenfassung des Videos
Antje von Dewitz © VAUDEAntje von Dewitz © VAUDE
Antje von Dewitz, VAUDE Geschäftsführerin, kommentiert den Entwurf des deutschen Lieferkettengesetz: Am 12. Februar 2021 einigte sich die deutsche Regierung auf einen Gesetzentwurf, der ab 2023 in Kraft treten soll. Das ist ein wichtiger erster Schritt. Allerdings sind nur ganze große Unternehmen (> 3.000 Mitarbeitende) verpflichtet, nun Verantwortung für den Schutz der Menschenrechte in ihrer gesamten Lieferkette – vom Rohstoff bis zum fertigen Verkaufsprodukt – zu tragen. Damit sind große Teile der Textilindustrie nicht involviert. Umweltrechte sind zwar erfasst, aber nur sofern sie einen menschenrechtlichen Bezug haben, wie zum Beispiel bei verschmutztem Trinkwasser. Hier sollte dringend nachgebessert werden. So sind die ökologischen Aspekte bspw. im europäischen Gesetzentwurf des Lieferkettengesetztes, der bald kommt, weitaus umfassender verankert.
 
Unsere Haltung bei VAUDE:
 
Warum fordern wir ein Lieferkettengesetz?
  • Es ist unsere Überzeugung, dass Unternehmen ganzheitlich verantwortlich sind für die Auswirkung ihres wirtschaftlichen Handelns.
  • Eine freiwillige Verpflichtung funktioniert nicht.
  • Daher brauchen wir eine gesetzliche Regelung zur Einhaltung fairer Arbeitsbedingungen und Umweltstandards entlang der gesamten Lieferketten – nicht nur in Deutschland.
  • Wir bei VAUDE übernehmen diese Verantwortung schon seit langem, in dem wir umfassende, transparente soziale und ökologische Standards für unsere globale Lieferkette aufgebaut haben. Wir haben sowohl personell also auch finanziell in die Entwicklung und Herstellung von umweltfreundlichen Produkten als auch in die Sicherstellung der fairen Arbeitsbedingungen entlang unserer gesamten Lieferkette investiert.
  • Wir gewährleisten volle Transparenz und arbeiten mit Produzenten und Materiallieferanten eng zusammen, um Nachhaltigkeit in unseren Lieferketten weltweit zu implementieren.
  • Dies machen wir auf freiwilliger Basis. Das bedeutet, dass wir durch unser Engagement höhere Kosten und Wettbewerbsnachteile gegenüber Unternehmen haben, die dieser Verantwortung nicht nachkommen.
  • Deshalb sprechen wir uns seit langem für strengere gesetzliche Vorgaben sowie wirksame staatliche Anreizsysteme für betrieblichen Klima- und Umweltschutz aus. Dazu zählt ein Sorgfaltspflichten- oder Lieferkettengesetz.
  • Wenn viele Firmen Verantwortung übernehmen, können wir wirksame Lösungen für globale Herausforderungen wir Klimawandel oder Mikroplastik finden.
Unsere Einschätzung des Gesetzentwurfs:
Nach zähem Ringen ist es endlich geschafft! Das Lieferkettengesetz ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Dennoch ist es nicht weitreichend genug und weist einige Schwachpunkte auf:
  • Das Gesetz betrifft zunächst nur die ganz großen Unternehmen. Im ersten Jahr, ab Januar 2023, soll es für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten, ab 2024 für Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern gelten.
  • Das bedeutet: Die deutsche Textilindustrie ist von diesem Gesetz kaum betroffen, da sie sehr mittelständisch geprägt ist. Im Outdoorbereich gilt das Gesetz auch nach 2024 für keine einzige Firma. Zur Einordung: Wir bei VAUDE haben 500 Beschäftigte.
  • VAUDE ist ein Beispiel dafür, dass erfolgreiches, nachhaltiges Wirtschaften möglich ist!
  • Das Gesetz ist sehr stark auf die sozialen Aspekte bezogen. Die Pflicht zur Einhaltung von Umweltstandards berücksichtigt das Gesetz nur in geringem Maß: Umweltaspekte sind zwar erfasst, aber nur sofern sie einen menschenrechtlichen Bezug haben, wie zum Beispiel bei verschmutztem Trinkwasser.
  • In diesen Punkten sollte dringend nachgebessert werden. Der europäische Gesetzentwurf des Lieferkettengesetzes, der der EU-Kommission im Frühjahr 2021 vorgelegt werden soll, bezieht die ökologischen Aspekte wesentlich stärker mit ein.
Mehr über unser Engagement in der globalen Lieferkette finden Sie in unserem Nachhaltigkeitsbericht
 
Kontakt: Birgit Weber, VAUDE Sport GmbH & Co. KG | birgit.weber@vaude.com |www.vaude.com

Wirtschaft | Lieferkette & Produktion, 26.02.2021

     
        
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