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Für ein starkes Lieferkettengesetz bedarf es deutlicher Nachbesserungen

Kurze Rückmeldefrist erschwert zudem Beteiligung der Zivilgesellschaft

In forum Nachhaltig Wirtschaften 1/2021 finden Sie weitere Hintergründe und Einschätzungen zum Lieferkettengesetz
Nach monatelangem Druck aus der Zivilgesellschaft soll der Entwurf für das Lieferkettengesetz am 3.3.2021 im Kabinett verabschiedet werden. Aus Sicht des Verbands Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe (VENRO) weist der Entwurf jedoch erhebliche Schwächen auf. Sehr kritisch ist darüber hinaus zu bewerten, dass die äußerst knappe Rückmeldefrist eine angemessene Beteiligung der Zivilgesellschaft kaum möglich machte.

„Positiv ist zunächst, dass deutsche Unternehmen künftig zur Beachtung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette verpflichtet werden", sagt Dr. Bernd Bornhorst, Vorstandsvorsitzender von VENRO. „Leider weist der Entwurf allerdings erhebliche Schwächen auf: Die Reichweite der Sorgfaltspflicht wurde zugunsten der Unternehmen so sehr zurechtgestutzt, dass viele Verletzungen der Menschenrechte – wie z.B. ausbeuterische Kinderarbeit beim Kakaoanbau oder fehlender Schutz der Arbeiter_innen in der Textilindustrie – kaum durch das neue Gesetz verhindert werden."

Nach monatelangem Druck aus der Zivilgesellschaft soll der Entwurf für das Lieferkettengesetz am 3.3.2021 im Kabinett verabschiedet werden - doch es bleiben Kritikpunkte. © postcardtrip, pixabayNach monatelangem Druck aus der Zivilgesellschaft soll der Entwurf für das Lieferkettengesetz am 3.3.2021 im Kabinett verabschiedet werden - doch es bleiben Kritikpunkte. © postcardtrip, pixabay
„Darüber hinaus werden Umweltstandards nur marginal berücksichtigt und es fehlt eine zivilrechtliche Haftungsregelung für vorhersehbare und vermeidbare Schäden, die Unternehmen durch Missachtung der Sorgfaltspflichten mitverursacht haben", so Bornhorst weiter. „In dieser Form sendet das Gesetz das falsche Signal – für ein starkes Lieferkettengesetz bedarf es daher deutlicher Nachbesserungen."
 
Problematisch ist aus Sicht von VENRO außerdem, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zivilgesellschaftlichen Organisationen lediglich eine Rückmeldefrist von sechseinhalb Stunden zur Einreichung einer Stellungnahme eingeräumt hat. „Angesichts der jahrelangen Debatte um das Gesetz ist diese extrem kurze Frist inakzeptabel. Ohne einen angemessenen Beteiligungsprozess wird der demokratische Prozess untergraben”, kritisiert Bornhorst. 
 
VENRO ist der Bundesverband entwicklungspolitischer und humanitärer Nichtregierungsorganisationen (NRO). Ihm gehören rund 140 deutsche NRO an, die in der privaten oder kirchlichen Entwicklungszusammenarbeit, der Humanitären Hilfe sowie der entwicklungspolitischen Bildungs-, Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit tätig sind.
 
Kontakt: VENRO, Silvan Rehfeld | s.rehfeld@venro.orgwww.venro.org

Wirtschaft | Lieferkette & Produktion, 01.03.2021

     
        
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