EBS Executive School: Top-Weiterbildung in Sustainable Finance & Sustainable Business

Erholung, Wellness und Co. auf Kosten des Arbeitgebers

Steuerfreier Sachbezug als Unterstützung der Mitarbeitergesundheit

Der Arbeitgeber, der den Wellnessaufenthalt bezahlt. Was auf den ersten Blick wie ein Wunschtraum von Millionen von Arbeitnehmern klingen mag, wird jedoch mehr und mehr Realität. Denn Incentives für Arbeitnehmer sind immer mehr im Kommen und diese machen auch in der Freizeit nicht Halt. Immer mehr Arbeitgeber sind sich der Bedeutung einer gesunden Work Life Balance für ihre Belegschaft durchaus bewusst. Doch wie diese zu erreichen ist bzw. unterstützt werden kann, wissen nur wenige. Dabei gibt es tatsächlich sehr viele Möglichkeiten, den Angestellten etwas Gutes zu tun und damit auch die Mitarbeiterzufriedenheit und das Wohlbefinden im Betrieb zu stärken. Unternehmen tun damit einen wichtigen Schritt, um beispielsweise auch Fluktuation vorzubeugen, was wiederum die Wettbewerbsfähigkeit stärkt.

Möglichkeiten, die Work Life Balance zu fördern
Unternehmen haben verschiedene Möglichkeiten, die Work Life Balance der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern. Eine sehr wesentliche Maßnahme dabei ist selbstverständlich darauf zu achten, dass diese auch ausreichend Freizeit haben und nicht ständig Überstunden über einen langen Zeitraum leisten müssen. Denn nur so gelingt es ihnen auch wirklich, einen Ausgleich zu einem herausfordernden Arbeitsalltag zu finden. Darüber hinaus ist es natürlich wichtig, auch den Arbeitsplatz möglichst angenehm zu gestalten, sodass die Mitarbeiter gerne dorthin kommen. Wichtig ist dabei vor allem ein angenehmes Arbeitsklima zwischen den Kollegen, aber auch zum Vorgesetzten. Viele Unternehmen bieten außerdem auch vor Ort in der Firma Annehmlichkeiten, die vom Personal vor allem in den Pausen in Anspruch genommen werden können. Dazu zählt beispielsweise eine angenehm gestaltete Firmenkantine mit guter Küche oder aber auch ein Pausenraum. Einige größere Betriebe gehen sogar so weit, ihren Mitarbeitern Einrichtungen wie ein Fitnessstudio zu bieten, das nach der Arbeit genutzt werden kann. Insbesondere Arbeitgeber, die vor Ort jedoch nicht die Möglichkeiten dazu haben oder in anderer Art und Weise Unterstützung leisten möchten, können jedoch auch beispielsweise Zuschüsse leisten, um die Erholung in der Freizeit zu fördern.

Steuerfreier Sachbezug als Unterstützung der Mitarbeitergesundheit
  • Was wenige Arbeitgeber wissen ist, dass sie ihre Belegschaft auch mit einer Erholungsbeihilfe steuerfrei bezuschussen können. Dies ist neben weiteren steuerfreien Sachbezügen eine gute Maßnahme, um speziell die Gesundheit und das Wohlbefinden des Personals hoch zu halten. Der Gesetzgeber erlaubt verschiedene Sachbezugsarten, die steuerfrei ausgegeben werden können, solange sich dies in bestimmten Grenzen bewegt. Damit können Anreize und Boni geschaffen werden, durch die das Team aktiv unterstützt und zusätzlich motiviert werden kann.

  • Die Erholungsbeihilfe ist ein freiwilliger Zuschuss des Arbeitsgebers zu den Kosten, die der Arbeitnehmer in seiner Freizeit hat, um sich physisch und psychisch zu erholen. Mit diesem Zuschuss zusätzlich zum eigentlichen Lohn können Reisen finanziert werden, aber auch Wellnessaufenthalte sowie die Kosten für Fitnessstudios oder gesundheitsfördernde Kurse abgedeckt werden. Dieser Zuschuss ist steuerfrei, womit der Anreiz, diesen zu leisten, auch für den Arbeitgeber hoch ist. Allerdings ist er natürlich an bestimmte Rahmenbedingungen gebunden.
Bedingungen für den steuerfreien Erholungszuschuss für Mitarbeiter
Wenn mit dem Erholungszuschuss ein Urlaub bezahlt wird, dann darf dieser frühestens drei Monate vor bzw. spätestens nach diesem ausbezahlt werden. Darüber hinaus sind Höchstgrenzen vorgesehen. Pro Arbeitnehmer dürfen jährlich maximal € 156,-- bezuschusst werden. Allerdings gibt es zwei Möglichkeiten, um diesen Betrag noch einmal zu erhöhen. Hat der Arbeitnehmer einen Ehegatten, darf dieser Betrag um € 104,-- erhöht werden. Für jedes Kind kommen weitere € 52,-- hinzu. Die Rechnungen für die jeweilige Leistung müssen dem Arbeitgeber vorgelegt werden. Der tatsächliche Endbetrag muss höher als der Zuschuss sein. So soll Missbrauch der steuerfreien Auszahlung vorgebeugt werden. Dank der Regelung zur Höhe des Betrages ist es daher nicht nur möglich, einen Urlaub für sich, sondern auch gemeinsam mit dem Partner oder den Kindern zum Teil zu finanzieren, aber auch andere Leistungen zur Erholung und Kräftigung der Gesundheit zu nutzen.

Wirtschaft | Führung & Personal, 28.01.2022

     
        
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