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EU-CSRD: Gemeinwohl-Ökonomie nun EFRAG-Mitglied

Die Gemeinwohl-Ökonomie wird künftig als neues Mitglied der European Financial Reporting Advisory Group an der Überarbeitung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU mitwirken.

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat die Gemeinwohl-Ökonomie als eine von 13 neuen Mitgliedsorganisationen aufgenommen, die an der Überarbeitung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU mitwirken werden.
 
Die Löwenzahn-Samen im Logo der Gemeinwohl-Ökonomie symbolisieren nicht nur das Wachstumspotenzial der Idee, sondern auch deren spezielle Anpassungsfähigkeit. © kranich17, pixabay.comDie Löwenzahn-Samen im Logo der Gemeinwohl-Ökonomie symbolisieren nicht nur das Wachstumspotenzial der Idee, sondern auch deren spezielle Anpassungsfähigkeit. © kranich17, pixabay.com
Die Gemeinwohl-Ökonomie (GWÖ) tritt der EFRAG bei und unterstützt diese zukünftig im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung als Organisation der Zivilgesellschaft. Die EFRAG – eine nicht-gewinnorientierte Organisation mit Sitz in Brüssel – erstellt im Auftrag der EU-Kommission die Standards für die Überarbeitung der CSRD.
 
„Die Gemeinwohl-Matrix und die darauf aufbauende Gemeinwohl-Bilanz sollen als wirksames Instrument für die Entwicklung von Berichtsstandards im Rahmen der Überarbeitung der CSRD dienen. Dies ist eine historische Chance für eine wirklich nachhaltige Transformation unserer Wirtschaft, die wir nicht verpassen sollten", erklärt Gerd Hofielen, Vertreter der Gemeinwohl-Ökonomie in der EFRAG.
 
Die EFRAG berät die Europäische Kommission im Rahmen ihrer Aktivitäten im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit Entwürfen, Kosten-Nutzen-Analysen und Folgenabschätzungen. Sie holt Beiträge aller Interessengruppen ein und sammelt Erkenntnisse über spezifische europäische Gegebenheiten während des gesamten Normsetzungsprozesses. 
 
Die GWÖ stellt Berichterstattungs- und Bewertungsinstrumente zur Verfügung, die werteorientierte Unternehmen bei ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung unterstützen. Die Gemeinwohl-Bilanz auf Basis der Gemeinwohl-Matrix und das Gemeinwohl-Produkt sind als Instrumente durch zentrale Leistungsindikatoren definiert, die sich auf Menschenwürde, Solidarität, soziale Gerechtigkeit, ökologische Nachhaltigkeit, Transparenz und Mitbestimmung beziehen. 
 
Der existierende Entwurf der EU-Kommission bietet eine solide Grundlage zur Weiterentwicklung der NFRD (Non-Financial Reporting Directive) zur CSRD (Corporate Sustainablity Reporting Directive), sollte aber vom Europäischen Parlament und vom Europäischen Rat verbessert werden. Ziel müsse es sein, durch eine effektive Nachhaltigkeitsberichterstattung einen Beitrag zum Green Deal, den SDGs und der Einhaltung der planetarischen Grenzen zu leisten. Um diese Ziele zu erreichen, hat die Gemeinwohl-Ökonomie folgende Forderungen formuliert:
 
  • Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung soll zumindest für alle finanzberichtspflichtigen Unternehmen gelten. Nach dem Vorschlag der EU-Kommission sind nur rund 49.000 von 22,2 Millionen Unternehmen von der Gesetzgebung erfasst. Kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) stehen für zwei Drittel der Arbeitsplätze in der EU und erwirtschaften mehr als die Hälfte unseres Bruttoinlandproduktes (BIP). Es wäre ein Fehler, die Hälfte der europäischen Wirtschaftsleistung von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auszunehmen.

  • Die Nachhaltigkeitsberichterstattung sollte zu quantifizier- und vergleichbaren Ergebnissen führen, die auf Produkten, Marketingmaterialien und im Unternehmensregister (einschließlich der Infrastruktur des zukünftigen European Single Access Point) sichtbar sind, so dass Verbraucher*innen, Investor*innen und die breite Öffentlichkeit ein ganzheitliches Bild von den Unternehmen erhalten.

  • Wie die Finanzberichte sollte auch der Inhalt der Nachhaltigkeitsberichte von externen Prüfer*innen mit Expertise in nichtfinanzieller, ethischer und Nachhaltigkeitsberichterstattung geprüft und mit dem Bestätigungsvermerk "uneingeschränkter Bestätigungsvermerk" versehen werden.

  • Die Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen sollte an gesetzliche Anreize geknüpft werden, vom Vorrang in der öffentlichen Beschaffung und Wirtschaftsförderung über differenzierte Finanzierungskonditionen bis hin zum differenzierten Zugang zum Weltmarkt, um so Marktkräfte zur Förderung gesellschaftlicher Werte zu nutzen und verantwortungsvollen Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.
 
Die 13 Organisationen, die zusätzlich zu den 17 bereits bestehenden Stakeholdern neu als Mitglieder in den Expertenpool der EFRAG aufgenommen wurden, sind:
  • European Stakeholders Organisations Chapter: EFAMA and EuropeanIssuers
  • Civil Society Organisations Chapter: The Climate Finance Fund of the European Climate Foundation, Economy for the Common Good, Environmental Defense Fund Europe, Frank Bold Society, Publish What You Pay, Transport & Environment, WWF; BETTER FINANCE, Finance Watch, European Trade Union Confederation (ETUC) and European Accounting Association complete list of the EFAMA (sector asset management).
Die EFRAG-Generalversammlung wird im Februar und März 2022 stattfinden. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) soll im Oktober 2022 verabschiedet werden. Die unter die Richtlinie fallenden Unternehmen werden 2024 erstmals Nachhaltigkeitsberichte über das Geschäftsjahr 2023 vorlegen müssen.
 
Kontakt: Gemeinwohl-Ökonomie GWÖ, Fenja Petersen | press-germany@ecogood.org | www.ecogood.org/de

Wirtschaft | Recht & Normen, 10.02.2022

     
        
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