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Gesetzliche Sammelquote für Elektroschrott noch krachender verfehlt als zuvor

Deutsche Umwelthilfe (DUH) stellt weitere Forderungen an Umweltministerin Lemke

Die korrekte Entsorgung von Elektroschrott wird in Deutschland zu einem immer größeren Problem. Dies belegen die heute veröffentlichten vorläufigen Zahlen des Statistischen Bundesamtes: Im gesamten Bundesgebiet wurden 2021 nur 39 Prozent des Elektroschrotts gesammelt statt der gesetzlich vorgeschriebenen 65 Prozent. Damit ist die Quote im Vergleich zum Vorjahr sogar um weitere 5 Prozent gesunken. Hinzu kommt, dass nur 1,6 Prozent der gesammelten Altgeräte für eine weitere Nutzung aufgearbeitet wurden.

Nach EU-Recht müsste jede Verkaufsstelle von Elektrogeräten ähnliche Altgeräte kostenlos zurücknehmen. © pixabayNach EU-Recht müsste jede Verkaufsstelle von Elektrogeräten ähnliche Altgeräte kostenlos zurücknehmen. © pixabay
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert Bundesumweltministerin Steffi Lemke auf, für die in Kürze anstehende Novelle des Elektrogesetzes verbindliche Sammelziele für Hersteller und mehr Abgabemöglichkeiten im Handel festzulegen. Zudem sollten durch die Einführung einer verbindlichen Wiederverwendungsquote mehr funktionsfähige Geräte aufbereitet und einer erneuten Nutzung zugeführt werden, so der Umwelt- und Verbraucherschutzverband.

Barbara Metz, DUH-Bundesgeschäftsführerin: "Die Zahlen zur Sammlung von Elektroschrott werden immer besorgniserregender. Auf der einen Seite werden immer mehr Elektrogeräte in Umlauf gebracht, auf der anderen Seite immer weniger Altgeräte für ein Recycling oder eine Wiederverwendung gesammelt. Elektrogeräte enthalten nicht nur wertvolle Rohstoffe, sondern auch Schwermetalle, Flammschutzmittel und Weichmacher, die unbedingt sachgerecht behandelt werden müssen. Deswegen dürfen wir nicht weiter tatenlos zusehen, wie in Deutschland Jahr um Jahr die gesetzliche Sammelquote unterschritten wird. Wir fordern Umweltministerin Steffi Lemke auf, jetzt gegenzusteuern und die Sammlung von Elektroschrott zu vereinfachen. Jeder Händler, der Elektrogeräte verkauft, sollte dazu verpflichtet werden, ähnliche Altgeräte kostenlos zurückzunehmen."

Nach EU-Recht müsste jede Verkaufsstelle von Elektrogeräten ähnliche Altgeräte kostenlos zurücknehmen. In Deutschland gilt dies jedoch nur für große Elektrohändler und Supermärkte. Die bisherigen Vorgaben reichen hierzulande nicht aus, um die immense Sammellücke zu schließen.

Thomas Fischer, DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft: "Bislang gibt es für Elektroschrott nur eine allgemeine Gesamtsammelquote von 65 Prozent, sodass die einzelnen Hersteller sich ihrer Verantwortung für die sachgerechte Erfassung und Entsorgung der Altgeräte leicht entziehen können. Solange sie weder Angaben machen noch Konsequenzen bei einer sehr niedrigen Sammelmenge befürchten müssen, ist es kein Wunder, dass die Sammelquoten weiter sinken. Nur wenn alle Hersteller die gesetzliche Sammelquote erfüllen und ihre Ergebnisse veröffentlichen müssen, bekommen wir das immense Umweltproblem durch Elektroschrott besser in den Griff."

Dass von den gesammelten Altgeräten nur 1,6 Prozent für eine Wiederverwendung aufbereitet werden, ist laut DUH ein weiteres Armutszeugnis. Allein das Aufbereiten eines Laptops spart 181 Kilogramm Primärressourcen und umgerechnet 154 Kilogramm klimaschädliche CO2-Emissionen ein. Die DUH fordert daher von Umweltministerin Steffi Lemke eine verbindliche Quote von mindestens 15 Prozent zur Wiederverwendung.

Links:
•    DUH-Webseite mit Positionspapier zum Elektrogesetz sowie weiteren Informationen zum Thema Elektrogeräte
•    DUH Testergebnisse zur Elektroaltgeräte-Rücknahme bei Supermärkten und Drogerien

Kontakt:
Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH), Thomas Fischer | fischer@duh.de | www.duh.de

Umwelt | Ressourcen, 04.03.2023

     
        
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