BIOFACH 2025

Endlich Durchblick!

Orientierung im Dickicht der Standards für Nachhaltigkeit

Unternehmen stehen bei ihrem Engagement für Nachhaltigkeit vor vielen Fragen: Welche Zertifizierungen, Standards oder Initiativen sind für uns geeignet? Wie unterscheiden sich die verschiedenen Begriffe, Managementsysteme, Initiativen, Berichtsformate, Label, Siegel, Ratings, Rankings oder Indizes? Was fordert der Gesetzgeber gegenwärtig und zukünftig? forum sorgt für Übersicht und Orientierung.

Beispiele von Labeln und Siegeln zur NachhaltigkeitMit der „CSR-Richtlinie" von 2014 legt die EU nichtfinanzielle Berichtspflichten für große börsennotierte Unternehmen fest. Diese müssen seit 2018 Themen wie Umweltschutz, Belegschaftsbelange, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption sowie Informationen zur Diversität in einer nichtfinanziellen Erklärung (NFE) offenlegen. Daran knüpft auch die neue Taxonomie-Berichtspflicht an. Seit Juni 2020 ist in einem detaillierten und trennscharfen Kriterienkatalog definiert, welche wirtschaftlichen Aktivitäten nachhaltig sind und zu den Umweltzielen der EU beitragen.

Die Berichtspflicht trifft immer mehr Unternehmen
Seit dem 11. Juni 2021 gilt auch das „Lieferkettensorgfalts­pflichtengesetz" (LkSG). Unternehmen sind danach verpflichtet, ein Risikomanagement einzuführen und Risikoanalysen durchzuführen, interne Zuständigkeiten zur unternehmerischen Sorgfalt festzulegen, Präventionsmaßnahmen intern und gegenüber unmittelbaren Zulieferern zu verankern, ein Beschwerdeverfahren einzurichten und Abhilfemaßnahmen zu ergreifen sowie über alle Maßnahmen transparent zu berichten. Branchenübergreifend gilt das Gesetz ab 2023 in Deutschland zunächst für circa 900 Unternehmen inklusive Niederlassungen ausländischer Firmen größer als 3.000 Mitarbeitende und ab 2024 für rund 4.800 Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden. Deutlich mehr, nämlich rund 16.000 Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten, müssen sich demnächst ebenfalls auf neue Anforderungen einstellen, da die europäische CSR-Berichtspflicht mit der neuen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) eine Überarbeitung erfährt, die ab 2025 wirksam wird. Die Einhaltung verbindlicher Standards für die Berichterstattung, eine externe Prüfung und die Überwachung durch den Aufsichtsrat wird dann zur Pflicht.

Rahmenwerke für die Berichterstattung sollte man kennen
Seit gut drei Jahrzehnten gibt es bereits Nachhaltigkeitsberichte, die sich mehr oder weniger an Standards orientieren. Die Basis dafür stammen von der Global Reporting Initiative (GRI), die seit 1997 vier Generationen an Richt­linien für Nachhaltigkeitsberichte entwickelt und ab 2016 in Standards überführt hat. Mittlerweile definieren diese auch Fragestellungen rund um den Berichtsprozess wie Kontext, Wesentlichkeit, Vollständigkeit oder die Einbindung von Interessensgruppen. Ergänzende Entwicklungen zu GRI liegen vom Sustainability Accounting Standards Board (SASB) und der International Integrated Reporting Council (IIRC) vor. Diese Organisationen hatten speziell die Finanzwelt im Blick und verbanden sich 2021 zur Value Reporting Foundation.

Aber auch mit dem Environmental Management and Audit Scheme (EMAS) und dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) lassen sich die zukünftigen Anforderungen der CSRD erfüllen, da diese beiden Systeme die gesetzlichen Vorgaben abdecken. Selbst die Bundesregierung setzt auf EMAS und einige Bundesministerien haben bereits mit der Einführung begonnen, um die Ziele des Klimaschutzprogramms bis zum Jahr 2030 zu erreichen. Zu den indirekten, aber extrem wichtigen Aspekten von EMAS zählt auch die Beschaffung durch den Bund. Es hat nämlich großen Einfluss, nach welchen Kriterien die öffentliche Hand die etwa 300 Milliarden Euro pro Jahr unter den Lieferanten verteilen darf. Wohl dem, der hier auf die kommenden Vergaberegeln vorbereitet ist…Und damit sind die Firmen mitten im Dickicht der Begriffe und vor allem der Maßnahmen, um den wachsenden regulatorischen Anforderungen, den Wünschen der Kunden, aber vor allem auch den eigenen Nachhaltigkeitsansprüchen gerecht zu werden.
 
Nur wer sich auf den Weg macht, kann am Ziel "Nachhaltig und Regenerativ Wirtschaften" ankommen.
 
Managementsysteme geben Orientierung
Hilfreiche Werkzeuge dafür sind Managementsysteme. Diese sind für verschiedene Disziplinen wie zum Beispiel Qualität, Umwelt, Sicherheit, Risiko und anderes in Wirtschaft und Verwaltung weit verbreitet. Umweltmanagementsysteme können entweder privatrechtlich nach der Norm ISO 14001 oder etwas anspruchsvoller mit EMAS (Environmental Management and Audit Scheme) gemäß der Europäischen EMAS- Verordnung (EG) 1221/2009 eingeführt werden. Für beide Systeme müssen in regelmäßigen Abständen Audits erfolgen. Bei internen Audits überprüfen die Organisationen selbst, ob ihre Systeme funktionieren. Externe Audits orientieren sich an der ISO 19011 und folgen meist einem 3-Jahres-Zyklus von Zertifizierung respektive Validierung mit dazwischen liegenden jährlichen Überwachungsaudits. Bei EMAS dürfen jedoch verschärfend nur zertifizierte Umweltgutachter*innen die Umwelterklärungen validieren und erst nach einer Registrierung bei der zuständigen Stelle (IHK oder Handwerkskammer) darf ein Unternehmen das EMAS-Logo für ein geprüftes Umweltmanagement nutzen.

WER prüft WIE und vor allem WEN?
Externe Audits dienen der offiziellen Konformitätsbewertung bei Zertifizierungen, Verifizierungen, Validierungen oder Akkreditierungen. Aber auch hier erst mal der Reihe nach: Eine Zertifizierung dient dazu, die Einhaltung von Anforderungen oder Vorgaben aus Normen mit Zertifikaten zu bestätigen. Bei der Verifizierung und bei der Validierung ist die Zeitschiene entscheidend. Demzufolge wird ein typischer Jahresbericht im Nachhinein verifiziert, also geprüft, ob die getroffenen Aussagen der Wahrheit entsprechen. Dagegen wird ein zukünftiger Ausblick mit Zielen und Programmen validiert.

Spricht man von einer Akkreditierung, geht es um die Prüfung und Zulassung von Zertifizierungsorganisationen wie zum Beispiel TÜV, DEKRA, DQS, DGQ durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS). Bei EMAS erfolgt die Akkreditierung von Umweltgutachter*innen durch die Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbH (DAU GmbH). Als beliehene Stelle der Bundesregierung prüft sie die EMAS-Umweltauditor*innen und regelt deren Zulassung.

Bei anderen Zertifikaten und Siegeln, wie zum Beispiel Green Brand, oder dem DGNB-Label legen die Systemgeber selber die Vorgaben fest und vergeben Zulassungen an berechtigte Prüfer*innen. Die Kompetenz der Auditor*innen ist ein wichtiges Qualitätskriterium für einen Standard und wird in der Normenreihe ISO/IEC 17021 konkretisiert.

Ratings, Rankings, Indizes
Neben den bereits genannten Berichts- und Managementsystemen entwickelte sich ein Sammelsurium an Messwerkzeugen zur Diagnose von Nachhaltigkeit. Georg Kell, der Gründungsdirektor des UN Global Compact, prägte 2005 den Begriff ESG als Parameter für Environment, Social, Gover­nance. Kurz darauf folgte 2006 die Einführung der Principles for Responsible Investment (PRI) an der New Yorker Börse. Als nächstes brachten Akteure aus dem Finanzsektor, der IT-Beratung und auch Non-Profit-Organisationen ESG-Bench­marking-Produkte zur strukturierten Messung auf den Markt, sodass nach kurzer Zeit mehr als 800 Ratings, Rankings und Indizes entstanden, um die Leistungsfähigkeit von Nachhaltigkeit in den Unternehmen zu ergründen (vgl. Bild 1).

Das hehre Ziel ist der „objektive" Vergleich von Organisationen auf Basis ihrer bewerteten Daten und Informationen. Leider ist eine verlässliche Aussage zum Grad der Nachhaltigkeit in Organisationen bei einem Vergleich durch verschiedene Rating-Modelle nicht möglich. Dies liegt an den unterschiedlichen Kriterien und Gewichtungen, sodass Ratings oftmals "black boxes" darstellen und teils deutlich gegensätzliche Ergebnisse zutage fördern.

Eine andere Logik wirkt bei Rankings. Diese stellen eine Rangordnung oder Reihenfolge mehrerer vergleichbarer Objekte auf, meist bezogen auf eine zu erreichende Punktzahl. Bei einem Index kommt eine numerische Skala zum Tragen, die einen Vergleich verschiedener Variablen untereinander nutzt.

Unterscheidungsmerkmale und Verlässlichkeit
Neben den wachsenden rechtlichen Vorgaben zur Nachhaltigkeit gibt es eine Vielzahl von freiwillig anwendbaren Leitlinien, Normen, Standards und Labeln. Sie alle unterscheiden sich mehr oder weniger voneinander und lassen sich folgendermaßen einteilen:
  • Umweltmanagementsystem mit offiziellem, geprüftem Bericht (EMAS)
  • Managementsystem ohne Bericht (ISO 14001, ISO 26000, ISO 45001, ISO 50001)
  • Bericht mit einzelnen Anforderungen aus Managementsystemen (CDP, CSRD, CSR-RUG, DNK, GRI, GWÖ, LkSG, UNGC)
  • ausschließliche Prüfung ohne Bericht (We Care, B-Corp, Label, Siegel)
  • Einhaltung von Leitlinien durch Selbsterklärung (OECD-Leitsätze)
  • Klassifikationssystem von Wirtschaftsleistungen mit nichtfinanzieller Erklärung (EU-Taxonomie)
Bei der Prüftiefe und Qualität von Berichten existieren zwei unterschiedliche Anspruchsniveaus:
  • limited assurance (begrenzte Sicherheit)
  • reasonable assurance (Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit)
EMAS verfolgt konsequent die Prüftiefe „reasonable assurance" in Verbindung mit einem vor-Ort-Audit. Anders ist dies beispielsweise beim DNK oder dem CDP, wo die Inhaltsprüfung mit „limited assurance" ausreicht. Die Normen ISO 14001 und ISO 50001 oder die GWÖ verbinden limited assurance zudem mit einem vor-Ort-Audit. Beim CSR-RUG oder dem UN Global Compact beschränken sich bisher die Prüfungen auf das Vorhandensein aller notwendigen Anforderungen, ohne den Inhalt zu bewerten. Gar keine Prüfung erfolgt bei Selbstdeklarationen zu den OECD-Leitsätzen. Inhaltliche Alleinstellungsmerkmale gelten für die EU-Taxonomie als einheitliches Klassifikationssystem für ökologisch-nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten (nachhaltig versus nicht nachhaltig), das CDP zur Beurteilung des Klimamanagements und die ISO 50001 für das Energiemanagement von Organisationen. Diese Instrumente lassen sich nicht miteinander vergleichen, da lediglich ein spezieller Blickwinkel vorliegt.

Was bringen Label und Siegel?
Noch vielfältiger wird es bei Labeln, Siegeln und Awards. Hier gibt es einen bunten Blumenstrauß an Möglichkeiten und Anforderungen (vgl. Bild 2). Diese reichen von strengen Regeln und Prüfungen etwa bei Landbauverbänden wie Demeter oder Bioland bis hin zu Selbstauskünften wie bei Green Brand oder dem Deutschen Nachhaltigkeitspreis. Manch zwielichtige Akteure vergeben Siegel die reine Marketingaktionen sind. Hier gilt es also, aufmerksam die Kriterien und die Prüfung ihrer Einhaltung zu beurteilen.

Der Blick in das Portal von Siegelklarheit schafft einen hervorragenden Überblick, um sich zum eigenen Produktbereich zu orientieren. Im Fokus all dieser Label steht das Ziel, dass der Kunde nachhaltige Kaufentscheidungen ohne großen Aufwand erledigen kann. www.siegelklarheit.de

Fazit
Auf das richtige Pferd zu setzen, ist die hohe Kunst. Unternehmen müssen sich gut überlegen, was zu ihnen passt, für ihre Anspruchsgruppen geeignet ist und sie auf zu erwartende rechtliche Regelungen vorbereitet. Mit einem anspruchsvollen System wie EMAS kann man zeigen, wie weit die Organisation bereits ist und sich vom Rest abhebt. Oder reicht dem Unternehmen ein leichter zu bekommendes Zertifikat, das verdeutlicht: Man tut ja auch schon etwas? Ganz egal, erste Schritte sind wichtig! Es kommt darauf an, dass sich die Organisation bewegt, denn Stillstand ist Rückschritt. Natürlich sehen immer noch viele Entscheider Nachhaltigkeit als einen reinen Hygienefaktor an, aber es ist einer, ohne den man sich Stück für Stück aus dem Markt schießt.

Mit heutiger betriebswirtschaftlicher Betrachtung lässt sich oftmals noch keine kurzfristige Profitabilität ökologischer Maßnahmen ausweisen, denn viele durch Unternehmen verursachte Kosten lassen sich anstandslos externalisieren. Doch immer mehr setzt sich die Erkenntnis durch: Wer zu spät kommt, den bestraft die Geschichte. Den Schaden fängt die Gesellschaft auf und begleicht ihn. Zahlen muss die Gesellschaft also immer: Nur vorneweg statt hinterher wäre es für alle Beteiligten deutlich sinnvoller und vor allem preiswerter!
 
Bernhard Schwager leitete als Umweltwissenschaftler die Geschäftsstelle Nachhaltigkeit der Bosch-Gruppe. Heute ist er als Umweltgutachter und Energieauditor tätig. Ehrenamtlich engagiert er sich als Obmann des Ausschusses Umweltmanagementsystem/Umweltaudit im Deutschen Institut für Normung (DIN) und hält Vorstandsmandate beim Umweltgutachterausschuss (UGA), bei B.A.U.M. e.V., dem Verband der Betriebsbeauftragten (VBU) und dem Deutschen Netzwerk Wirtschaftsethik (DNWE). Schwager ist Autor verschiedener Bücher und Herausgeber des Sammelbandes "CSR und Nachhaltigkeitsstandards", ein hilfreicher Überblick zu heute relevanten Nachhaltigkeitsstandards für Führungskräfte und Fachexperten.

Glossar - Vorstellung der wichtigsten Gesetze, Richtlinien und Zertifikate.
Laufende Ergänzung auf www.forum-csr.net
  • CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG)
    Das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz fordert von Unternehmen die Offenlegung von Angaben zu nichtfinanziellen Aspekten, wie Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
  • Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
    Im April 2021 hat die EU einen Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD) veröffentlicht, die in Deutschland bisher in Form des CSR-RUG Anwendung findet. Ab 2023 wird aus der NFRD die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), welche Deutschland in nationales Recht überführen muss.
  • Leitsätze für multinationale Unternehmen (OECD-Leitsätze)
    Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen sind ein Verhaltenskodex der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für weltweit verantwortliches Handeln von Unternehmen. Sie stellen Empfehlungen von Regierungen an die Wirtschaft dar.
  • Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG)
    Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz steuert das wirtschaftliche Handeln von in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Unternehmen und regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den Lieferketten.
  • Global Reporting Initiative (GRI)
    Die GRI setzt sich weltweit für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, Regierungen und Nichtregierungsorganisationen ein und bietet Standards für die Erstellung von Berichten an. Als gemeinnützige Stiftung verfolgt die GRI bei ihrer Arbeit einen Multi-Stakeholder-Ansatz.
  • Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK)
    Der DNK ist ein branchenübergreifender Transparenzstandard für die Berichterstattung unternehmerischer Nachhaltigkeitsleistungen. Er unterstützt den Aufbau einer Nachhaltigkeitsstrategie und kann von Unternehmen und Organisationen jeder Größe und Rechtsform genutzt werden.
  • Gemeinwohlökonomie (GWÖ)
    Die GWÖ ist ein nachhaltiges Wirtschaftsmodell mit dem Ziel einer ethischen Wirtschaftskultur. Als Alternative zum gegenwärtigen Wirtschaftsverständnis baut sie auf den Werten Menschenwürde, ökologische Verantwortung, Solidarität, soziale Gerechtigkeit, demokratische Mitbestimmung und Transparenz auf.
  • Disclosure Insight Action – CDP
    Das CDP ist eine im Jahr 2000 in London gegründete Non-Profit-Organisation mit dem Ziel, dass Unternehmen und auch Kommunen ihre Umweltdaten veröffentlichen, wie klimaschädliche Treibhausgasemissionen und den Wasserverbrauch. Dazu stellt das CDP eine online-Austausch-Plattform zur Verfügung, die auch von Analysten genutzt wird.
  • Benefit Corporation (B Corp)
    B Corp ist ein internationales Unternehmenszertifikat für soziales und ökologisches Engagement, mit dem die Non-Profit-Organisation B Lab Unternehmen auszeichnet. Dabei müssen sich die Unternehmen in ihren Statuten zu gesellschaftlichem Mehrwert und ökologischer Nachhaltigkeit bekennen.
  • Eco-Management and Audit Scheme (EMAS)
    Das Eco-Management and Audit Scheme, auch bekannt als EU-Öko-Audit, wurde von der Europäischen Union entwickelt und ist ein Gemeinschaftssystem aus Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung für Organisationen, die ihre Umweltleistung mit diesem freiwilligen Umweltmanagementsystem verbessern wollen.
  • We Care
    Das We-Care-Siegel ist ein Managementstandard zur Umsetzung und Zerti­fizierung von Nachhaltigkeitsanforderungen an Unternehmensstandorten und im Lieferkettenmanagement für Unternehmen der Lebensmittelbranche.
  • Green Brand
    Das Green Brand Gütesiegel ist eine eingetragene EU-Gewährleistungsmarke für ökologische Nachhaltigkeit mit einem unabhängigen, transparenten und neutralen Prüfverfahren.
  • Das DGNB Zertifizierungssystem
    Um nachhaltiges Bauen praktisch anwendbar, messbar und damit vergleichbar zu machen, hat die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) ein eigenes Zertifizierungssystem entwickelt. Das Zertifizierungssystem ist in unterschiedlichen Varianten für Gebäude, Quartiere und Innenräume verfügbar. Weitere internationale Siegel im Bereich des nachhaltigen Bauens sind LEED und BREAM.

Wirtschaft | Recht & Normen, 01.06.2023
Dieser Artikel ist in forum Nachhaltig Wirtschaften 02/2023 mit dem Schwerpunkt: Künstliche Intelligenz - Künstliche Intelligenz oder natürliche Dummheit? erschienen.
     
        
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