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Gebäudeenergiegesetz 2024: Welche Heizungen sind zukünftig erlaubt?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde am 8. September dieses Jahres durch die Ampel-Koalition verabschiedet und soll planmäßig zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Ziel des Gesetzes ist es, den Umstieg auf erneuerbare Energien voranzubringen, und somit den Klimaschutz zu verbessern.

© 652234, pixabay.com© 652234, pixabay.com
Viele Hausbesitzer und Wohnungseigentümer sind durch das GEG verunsichert und fragen sich, welche konkreten Maßnahmen sie jetzt umsetzen müssen. Eine sofortige Austauschpflicht besteht zwar nicht, was aber müssen Besitzer von Immobilien jetzt berücksichtigen?

Noch längst nicht alle Kommunen haben einen kommunalen Wärmeplan aufgestellt
Das Gebäudeenergiegesetz ist mehr als umstritten, insbesondere die Sanierungskosten stehen bei vielen in der Kritik. Doch trotz aller Ungereimtheiten und Unklarheiten, ist es wichtig nicht in Panik zu verfallen, sondern sich nüchtern vor Augen zu halten, wer von dem Gesetz betroffen ist und in welchen Fällen es greift.

Neben den allgemeinen Vorgaben, ist vor allem auch die Situation in den einzelnen Kommunen von entscheidender Bedeutung, denn welche Vorgaben in Bezug auf den Einbau einer neuen Heizung konkret gelten, ist vor allem auch davon abhängig, ob in der jeweiligen Kommune bereits ein kommunaler Wärmeplan aufgestellt wurde. Auch wenn die Mehrheit der Kommunen sich bereits mit der Aufstellung oder Umsetzung eines entsprechenden Plans befasst hat, schieben viele diese Aufgabe noch vor sich her.

Heizungen im Bestand vorerst ausgenommen
Das Gebäudeenergiegesetz sieht vor, dass neu eingebaute Heizungen klimafreundlich sind und mindestens zu 65 Prozent mit regenerativen Energien betrieben werden, was sich zunächst einmal noch ausschließlich auf Neubaugebiete bezieht. Neubauten, die in Bestandsgebieten errichtet werden, müssen frühestens ab 2026 entsprechende Standards einhalten.

Alle, die eine funktionierende Heizung nutzen, die sich nicht auf mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien speist, sind zunächst einmal ebenfalls nicht von dem Gesetz betroffen und können diese vorerst weiter betreiben. Diese dürfen zudem bis 2045 repariert werden, sofern ein Defekt auftritt. Wie in der folgenden Grafik zu sehen, ist das Gebäudeenergiegesetz also vornehmlich relevant für Immobilien, die derzeit keine Heizung im Bestand haben:

Infografik GEG 2024 © oekoloco.deInfografik GEG 2024 © oekoloco.de
Unter folgendem Link finden sich weiterführende Informationen zur Grafik sowie alles zum Gebäudeenergiegesetz 2024.

Welche Heizungen kommen zukünftig bei Neubauten infrage?
Allgemein gibt es eine ganze Reihe von Heizungen, die die Anforderungen des GEG erfüllen und ab 2024 neu verbaut werden dürfen. Dazu zählen:

Elektrische Wärmepumpen
Der Einbau elektrischer Wärmepumpen wird von der Ampel-Koalition präferiert. Damit sie aber auch wirtschaftlich genutzt werden können, bedarf es einer genauen, individuellen Planung. In der Regel können elektrische Wärmepumpen nur dann effizient genutzt werden, wenn das Gebäude eine entsprechende Dämmung aufweist.

Biomasseheizungen
Biomasseheizungen sind meist Holz- oder Pelletheizungen, die als klimaneutral gelten und stets nur soviel CO? freisetzen, wie vorher in der Biomasse gebunden wurde.

Weiterhin können folgende Heizungsarten neu verbaut werden, wobei jedoch jeweils unterschiedliche Kriterien erfüllt werden müssen, was nicht immer möglich ist:  
  • Fernwärme
  • Nachtspeicherheizungen
  • Stromdirektheizungen
  • Hybridheizungen mit Wärmepumpe
  • Gashybridheizungen mit Solarthermie
  • Wasserstoffheizungen
  • Biogasheizungen
  • H2 ready-Heizungen
Fazit
Funktionierende Bestandsheizungen können noch bis 2045 betrieben und bei Bedarf repariert werden. Für Neubauten hingegen gelten andere Richtlinien, mit denen sich Bauherren in jedem Fall intensiv und unter Berücksichtigung der kommunalen Vorgaben auseinandersetzen sollten. Im Zusammenhang mit dem Einbau von klimafreundlichen Heizungssystemen sollten etwaige staatliche Förderungen nicht außer Acht gelassen werden.

Technik | Energie, 13.10.2023

     
        
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