Barrierefreiheit: Mehr Teilhabe in der digitalen Welt

Michael Düren empfiehlt die konsequente Entwicklung einer Corporate Digital Responsibility (CDR)

Die Digitalisierung bestimmt immer mehr unser Leben. Doch viele digitale Angebote sind für eine Vielzahl an Menschen nicht vollumfänglich zugänglich – mit weitreichenden Folgen. Es gibt jedoch eine Lösung: Digitale Barrierefreiheit. Und es lohnt sich, an der Umsetzung zu arbeiten.

Digitale Angebote sind häufig exklusiv und für sehr viele Menschen nicht in vollem Umfang zugänglich. Seien es Nichtmuttersprachler, ältere Generationen oder Menschen mit einer Beeinträchtigung oder Behinderung, für sie alle können digitale Angebote zu einer echten Herausforderung werden. Was können Unternehmen, Dienstleister sowie Entwicklerinnen und Entwickler digitaler Welten also tun, um die Digitalisierung inklusiver und barrierefreier zu gestalten? Und was wird bereits getan?
 
BFSG als Appell an unternehmerische Verantwortung
Michael Düren, Leiter des Kompetenzzentrums 'Digitale Teilhabe für Alle' © PfennigparadeMichael Düren, Leiter des Kompetenzzentrums 'Digitale Teilhabe für Alle' © Pfennigparade
Die politische Lösung für eine inklusivere Digitalisierung und mehr digitale Teilhabe ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Dieses verabschiedete die Bundesregierung im Rahmen der Umsetzung des European Accessibility Act. Es verpflichtet Unternehmen und Dienstleister ab dem 28.06.2025 grundsätzlich dazu, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten und den Zugang zu Webseiten, elektronischen Dokumenten, Softwares oder mobilen Anwendungen für alle Nutzerinnen und Nutzer ohne Hindernisse zu ermöglichen. Das wirtschaftliche Ziel des Gesetzes ist es, eine einheitliche europäische Lösung für mehr Barrierefreiheit zu schaffen, und so auch die Konkurrenzfähigkeit kleiner und mittelständischer Unternehmen im europäischen Binnenmarkt zu erhöhen. Das ist richtig und längst überfällig. 

Über die Absteckung des rechtlichen Rahmens hinaus ist das Gesetz aber gleichermaßen auch als Appell an die unternehmerische Verantwortung zu verstehen. Der Begriff der Corporate Social Responsibility, kurz CSR, hat sich längst etabliert. Darunter ist die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen im Sinne eines nachhaltigen Wirtschaftens zu verstehen. Oder anders ausgedrückt: CSR ist die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft.  Zu selten aber wird sie angesichts des rasanten digitalen Wandels, den wir derzeit erleben, weit genug gefasst. Zunehmend wird unser Alltag von Computern, Smartphones und Automaten bestimmt und Menschen sind in immer mehr Lebensbereichen auf digitale Technik angewiesen. Wenn viele der gegenwärtigen technischen Lösungen allerdings nicht barrierefrei sind und Teilen der Gesellschaft digitale Teilhabe verwehrt wird, werden Unternehmen auch ihrer gesellschaftlichen Verantwortung nicht gerecht. 

Von CSR zu CDR: Was Unternehmen tun können
Was es aus Sicht von Unternehmen über gesetzliche Verpflichtungen hinaus braucht, ist die konsequente Entwicklung einer Corporate Digital Responsibility, kurz CDR. Ein verantwortungsbewusster Umgang mit der Digitalisierung ist für die Reputation von Unternehmen enorm prägend und wirkt sich zugleich positiv auf die Qualität der Produkte sowie die Beziehungen zu allen Stakeholdern aus. Der Aufbau von Vertrauen beginnt mit einer umfassenden Strategie zum verantwortungsvollen Umgang mit Technologien. Dabei muss der Mensch im Mittelpunkt stehen. Nur Unternehmen, die das begreifen und als mehr als nur ein Lippenbekenntnis verinnerlichen, werden langfristig wettbewerbsfähig bleiben.
 
Um digitale Angebote zugänglicher zu machen, fehlt es bei den verantwortlichen Stellen allerdings häufig an entsprechendem Wissen, den erforderlichen Strukturen oder überhaupt dem Bewusstsein dafür. Hier können externe Barrierefreiheitsexperten zu Rate gezogen werden, die Unternehmen anhand der jeweiligen Bedürfnisse beraten. Die Ansätze sind dabei vielfältig und reichen von der Beratung, über Schulungen bis hin zur konkreten Umsetzung. Ein erster Schritt kann für Unternehmen auch die Evaluation bereits bestehender digitaler Produkte hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit sein. Schulungen setzen zudem idealerweise nicht nur auf Ebene der IT-Verantwortlichen an, sondern sollten immer das Management mit einbinden, damit eine Sensibilisierung für das Thema auch auf C-Level-Ebene erfolgt. Nicht zuletzt, da es auch unter ökonomischen Gesichtspunkten relevant ist.
 
Bereits bestehende Webseiten und digitale Angebote barrierefrei umzugestalten, ist aufwendig. Wenn Barrierefreiheit schon bei der Entwicklung oder bei einer Umgestaltung einer Webseite mitgedacht wird, entstehen weder großer Aufwand noch hohe Kosten. Die höhere Zugänglichkeit kann zudem zu einer Wanderung im Kundenstamm führen, weil größere Zielgruppen mit den eigenen Angeboten erreicht werden. Kundinnen und Kunden sind zufriedener und kommen immer wieder zurück. Im Idealfall teilen sie ihre positiven Erfahrungen in den sozialen Medien, was zu weiterer Kundengewinnung führen kann. So wird digitale Barrierefreiheit in Zukunft zu einem immer wichtiger werdenden Wettbewerbsvorteil und ist idealerweise integraler Bestandteil jeder CDR-Strategie. 

Fazit
Gesetze wie das BFSG sind wichtig, reichen aber nicht aus, um ein gesellschaftlich breites Bewusstsein für digitale Barrieren zu schaffen und diese folgerichtig abzubauen. Unternehmen, die es nicht als Verpflichtung sehen, Menschen den Zugang zu digitalen Angeboten zu erleichtern, sondern das als eine Selbstverständlichkeit verinnerlichen, haben die Chance, die Digitalisierung aktiv mitzugestalten. Je früher Unternehmen das mit Hilfe entsprechender Expertinnen und Experten umsetzen, desto glaubwürdiger werden sie als verantwortungsvolle gesellschaftliche Akteure wahrgenommen – was sich dann auch konsequent in langfristigem wirtschaftlichem Erfolg niederschlägt.

Über den Autor:
Michael Düren ist seit 2016 Leiter des Geschäftsfelds IT und verantwortet zudem den Bereich "Digitale Barrierefreiheit" bei der in München ansässigen Stiftung Pfennigparade. Er beschreibt sich als Accessibility Advocate - jemand, der Zugänglichkeit und Barrierefreiheit sowie den gesellschaftlichen Diskurs darüber aktiv fördert.
 
Über Pfennigparade Business. Inklusiv. 
Unter dem Dach der Stiftung Pfennigparade erbringt Pfennigparade Business. Inklusiv. professionelle Business-Dienstleistungen durch inklusiv arbeitende Teams. Seit mittlerweile mehr als 50 Jahren vertrauen Unternehmen aller Größen auf das breite Dienstleistungsangebot mit sozialem Faktor. Über 300 qualifizierte Menschen unterstützen so professionell und zuverlässig in verschiedenen Teilbereichen, unter anderem mit IT-Dienstleistungen, kaufmännischen oder gewerblich-technischen Dienstleistungen.  

Kontakt: Pfennigparade Business | pfennigparade@maisberger.com | Business.pfennigparade.de


Technik | Digitalisierung, 01.11.2023

     
        
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