BIOFACH 2025

Europäische Sorgfaltspflichtengesetze in der Anwendung

Eine Einladung zum Austausch am 25. April 2024 in Düsseldorf

Unternehmen müssen die EU-Gesetzgebung zu Sorgfaltspflichten einhalten. Soweit, so klar. Doch bieten diese Gesetze nicht noch mehr Chancen für nachhaltigere und fairere Lieferketten? Wie können Unternehmen und Geldgeber dazu beitragen, Kleinproduzent*innen entlang ihrer Lieferketten zu schützen und gleichzeitig die Standards für Nachhaltigkeit und Fairness zu erhöhen?
 
 
Sei dabei, wenn wir diese Frage mit relevanten Stakeholder*innen am 25. April 2024 in Düsseldorf diskutieren. Die Konferenz mit dem Titel "Mandatory Due Diligence in the supply chain - leveraging EU legislation to make a positive impact for small scale producers” richtet sich an: 
  • Unternehmen, die an der Inklusion von Kleinproduzent*innen interessiert sind und für die EU-Vorschriften nicht bloß dafür da sind, eingehalten zu werden
  • Öffentliche Geber, die die Lebensbedingungen von Kleinproduzent*innen nachhaltig verbessern und die wirkungsvolle Umsetzung von Sorgfaltspflichten unterstützen möchten
  • (Politische) Entscheidungsträger*innen aus dem privaten und öffentlichen Sektor
  • Vertreter*innen von Zivilgesellschaftlichen Organisationen
Diese Gelegenheit ermöglicht einen offenen Dialog zwischen verschiedenen Interessengruppen und deren Perspektiven und Bedürfnissen. Unterschiedlichste Stakeholder*innen werden im Rahmen dieser Veranstaltung die Herausforderungen und Möglichkeiten im Zusammenhang mit der EU-Gesetzgebung zu obligatorischen Sorgfaltspflichten in globalen Lieferketten diskutieren. 
 
Dieser verantwortungsvollen Aufgabe sollten wir uns gemeinsam stellen, um die bestmöglichen Resultate für alle Beteiligten zu erzielen.

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Die CSDDD ist auf der Zielgeraden
Nach einem eher holprigen Verlauf bis zur Verabschiedung der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) gab es Mitte März 2024 die "gute” Nachricht: Nach intensiven Verhandlungen und Anpassungen hat die Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten das Gesetz unterstützt. Wir bedauern die Enthaltung Deutschlands und die Tatsache, dass der Kompromiss im Vergleich zum Gesetzentwurf vom Dezember 2023 deutlich abgeschwächt wurde: So inkludierte die vorherige Version Unternehmen ab 500 Beschäftigte, während der aktuelle Kompromiss für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten gilt – eine Schwächung des Geltungsbereichs von 70%! Nichtsdestotrotz ist dieses nach wiederholten Verschiebungen gegebene Go des Ausschusses der Ständigen Vertreter des Rats der Europäischen Union (COREPER) ein wichtiger Schritt in Richtung Inkrafttreten der Richtlinie.  
 
Vom gesetzten Häkchen zu globalen Chancen
Doch was bedeutet das für Unternehmen, die den EU-Anforderungen gerecht werden und gleichzeitig weiterhin mit Kleinproduzent*innen zusammenarbeiten möchten? Wir sind überzeugt: Die europäischen Sorgfaltspflichtengesetze bieten eine einzigartige Gelegenheit für integrative und nachhaltigere Lieferketten. Wir appellieren daher an Unternehmen, diese Gesetze nicht nur als hinderliche To-Do-Liste und rechtliche Verpflichtung anzusehen, sondern vielmehr als Schlüssel zu einer nachhaltigen und fairen Lieferkette. 

Kontakt: Solidaridad Deutschland e.V. | www.solidaridadnetwork.org


Wirtschaft | Recht & Normen, 15.04.2024

     
        
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