Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)
Das EU-Lieferkettengesetz (CSDDD) kann wesentlich dazu beitragen, Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden zu verhindern - das bedarf jedoch zusätzlicher Maßnahmen zur Umsetzung
Das Europäische Parlament hat heute ein wegweisendes Gesetz verabschiedet. Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verpflichtet große Unternehmen in der EU dazu, die Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf Menschenrechte und Umwelt entlang ihrer Lieferketten anzugehen. Damit rücken existenzsichernde Einkommen und Löhne sowie verantwortungsvolle Einkaufspraktiken auf die Tagesordnung großer Unternehmen.
Es ist wichtig, das Erreichte zu feiern. Und gleichzeitig gilt es nun, Maßnahmen auszuarbeiten, die eine effektive Umsetzung sicherstellen. Zur Unterstützung dieser nächsten Schritte haben das Fair Trade Advocacy Office, Fairtrade International, Rainforest Alliance und Solidaridad eine Publikation veröffentlicht, die die Bedeutung von Kleinproduzierenden weltweit und Möglichkeiten zu deren (finanzieller) Unterstützung darlegt.
Existenzsichernde Einkommen und verantwortungsvolle Einkaufspraktiken, keine kurzsichtigen Maßnahmen oder Abbruch von Verträgen
Die Kernelemente der Corporate Sustainability Due Diligence Directive umfassen einerseits die Anerkennung existenzsichernder Löhne und Einkommen als unverzichtbare Menschenrechte durch Unternehmen. Andererseits wird die Notwendigkeit klargestellt, dass Unternehmen die Auswirkungen ihrer Beschaffungspraktiken adressieren sollen.
Eine weitere bedeutende Verbesserung besteht darin, dass ein Abbruch von Verträgen mit bestehenden Lieferant*innen gemäß dem Gesetz nur als äußerstes Mittel und auch dann nur verantwortungsvoll erfolgen sollte. Wir beobachten zudem, dass das Gesetz die Bedeutung der Einbindung aller relevanten Stakeholder stärker hervorhebt. Dies ist entscheidend für eine effektive Einhaltung der Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt.
Eine erfolgreiche Umsetzung erfordert Unterstützung und Information
Für eine Umsetzung der neuen Gesetzgebung kann, von Lieferant*innen generell - und besonders von Kleinproduzent*innen - nicht erwartet werden, die Anforderungen der Richtlinie alleine bewältigen zu können. Daher kommt es jetzt auf Folgendes an:
Die Leitlinien und Musterklauseln der Gesetzgebung stützen sich auf international anerkannte Normen und Leitlinien. Sie legen klar fest, dass eine angemessene Umsetzung des Gesetzes nur dann sichergestellt ist, wenn Lieferant*innen die Kosten und die Verantwortung für Menschenrechte und nachhaltige Produktion nicht alleine tragen müssen.
Die EU und ihre Mitgliedstaaten verpflichten sich, den verschiedenen Teilnehmenden entlang der Lieferkette, der Zivilgesellschaft und den Produzierenden weltweit finanzielle Unterstützung und Informationen zur Verfügung zu stellen.Wir sind der Überzeugung, dass die EU eine elementare Rolle dabei spielt, sicherzustellen, dass Landwirt*innen, Arbeiter*innen und zivilgesellschaftliche Organisationen die Gesetzgebung umsetzen können und schwächere Akteur*innen entlang der Lieferkette nicht ohne Unterstützung allein gelassen werden.
Diese Empfehlungen vertiefen wir in unserer Publikation Supporting the implementation of the EU Corporate Sustainability Due Diligence Directive in global supply chains involving smallholders and their communities.
Die Entstehungsgeschichte des Gesetzes war komplex und holprig
Die bald verpflichtende Richtlinie stützt sich auf international anerkannte Normen, die von den Vereinten Nationen und der OECD bereits 2011 entwickelt wurden, sowie auf bestehende gute Praktiken und Leitlinien.
Im Februar 2022 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Legislativvorschlag, der sich auf einen eigenen Legislativbericht des Europäischen Parlaments aus dem Jahr 2021 stützte. Der Gesetzesentwurf war vielversprechend, doch eine fehlende Detailschärfe brachte große Risiken potentieller negativer Folgen für Kleinbäuer*innen und andere Teilnehmende entlang globaler Lieferketten mit sich - gerade für diejenigen, die durch das Gesetz eigentlich geschützt werden sollten.
Dank der intensiven Arbeit des Europäischen Parlaments gelang es, diese Unklarheiten zu beseitigen. So liegt heute ein Gesetz mit enormem Potential vor, welches positive Veränderungen für Kleinbäuer*innen und Arbeiter*innen weltweit bewirken kann.
Trotz der Enthaltung und Ablehnung einige Mitgliedstaaten auf den letzten Metern, die zu unilateralen Änderungen des finalen Gesetzestextes im März führten, markiert die CSDDD einen wichtigen Schritt in Richtung unternehmerischer Sorgfaltspflichten.
Kontakt: Solidaridad Netherlands, Bram Verkerke | bram.verkerke@solidaridadnetwork.org | www.solidaridadnetwork.org
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