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Solarpaket I erleichtert den Einsatz von Balkonkraftwerken

TÜV-Verband informiert über gesetzliche Neuerungen

Kompakte Stecker-Solargeräte für den Balkon erzeugen Strom für den Eigenbedarf. Gesetzliche Vereinfachungen durch Solarpaket I. TÜV-Verband gibt Tipps zur sicheren Installation und Nutzung von Stecker-Solargeräten und informiert über gesetzliche Neuerungen.

© congerdesign; Pixnio© congerdesign; Pixnio
Am 16. Mai ist das Solarpaket I des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Bundesgesetzblatt verkündet worden und weitgehend in Kraft getreten. Das Gesetzespaket sorgt für Entbürokratisierung und macht es für Bürger:innen einfacher, selbst produzierte Solarenergie zu nutzen. Solargeräte für Balkon, Terrasse oder Garten können sich auf längere Sicht finanziell lohnen und darüber hinaus einen Beitrag zur Energiewende leisten.
 
„An sonnigen Tagen und bei optimaler Ausrichtung produzieren Stecker-Solargeräte ausreichend Strom, um einen erheblichen Beitrag zur Haushaltsstromversorgung zu leisten", sagt Dr. Hermann Dinkler, Energieexperte beim TÜV-Verband. „Die gesetzlichen Neuerungen sorgen für eine einfachere und schnellere Inbetriebnahme von Balkonkraftwerken und sind der richtige Weg hin zu einem klimaneutralen Stromsektor." Der TÜV-Verband gibt Tipps zur Anbringung, und Nutzung von Balkonkraftwerken und klärt über gesetzliche Neuerungen auf.

Meldepflichten von Balkonkraftwerken deutlich vereinfacht
Lange Zeit mussten Verbraucher:innen ihr Stecker-Solargerät zum einen bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister und zum anderen beim lokalen Stromnetzbetreiber anmelden. Seit dem 1. April 2024 entfällt die Meldepflicht für Balkonkraftwerke beim Netzbetreiber. Die Registrierung im Marktstammdatenregister beschränkt sich nun auf wenige, einfach zu erfassende Daten und ist unter www.marktstammdatenregister.de erreichbar.

Die Nutzung eines Balkonkraftwerks mit einem Stromzähler ohne Rücklaufsperre war bisher verboten. Eine neue Richtlinie im Solarpaket I erlaubt nun den befristeten Einsatz von rückwärtslaufenden Stromzählern. Ferraris-Zähler und andere analoge Zähler ohne Rücklaufsperre müssen innerhalb von vier Monaten nach Inbetriebnahme durch den Messstellenbetreiber gegen einen Zweirichtungszähler oder einen modernen, digitalen Stromzähler ausgetauscht werden. Der Austausch erfolgt automatisch und muss nicht gesondert beauftragt werden.

Verbraucher:innen sollten aber vor dem Kauf überprüfen, ob ihre Wohnung den Anforderungen an Aufstellung und Anschluss eines Stecker-Solargeräts entspricht. Damit die Sonne optimal die Solarzellen bestrahlen kann, sind am besten Wohnungen mit zur Sonne ausgerichtetem Balkon, Terrasse, Dachfläche oder Außenwandfläche geeignet. Ungeeignet für die Montage sind zum Beispiel schattige Plätze hinter der Balkonbrüstung, an der Wand direkt unter dem Balkon des darüber liegenden Stockwerks oder Orte mit dauerhafter Verschattung. Außerdem sollte sich in unmittelbarer Nähe des Solargeräts eine Außensteckdose befinden, um den erzeugten Strom aufnehmen zu können.

Mit den gesetzlichen Änderungen benötigen Mieter:innen für die Anbringung eines Balkonkraftwerks keine Zustimmung der Vermieter:innen mehr. Dennoch ist es ratsam, Vermieter:innen vor der Installation zu informieren, um baurechtliche Probleme auszuschließen. „Solange keine Vorschriften des Denkmalschutzes oder bauaufsichtliche Bestimmungen verletzt werden, steht der Anbringung eines Stecker-Solargeräts nichts im Wege", so Dinkler.

Ab wann sich das eigene Balkonkraftwerk finanziell lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Neben dem individuellen Verbrauch eines Haushalts spielen vor allem die Ausrichtung der Anlage zur Sonne, etwaige Verschattungen und der Anstellwinkel der Solarmodule eine Rolle für die Berechnung. Bei einer Südausrichtung, einem optimalen Neigungswinkel von 35 Grad ohne Verschattung und einem Stromverbrauch von 2.000 kWh pro Jahr amortisiert sich eine 600-Watt-Anlage nach etwa 5 Jahren. Entsprechende Beispielrechnungen bietet etwa die Hochschule HTW Berlin auf ihrer Website an. Die bisherige Begrenzung der Einspeiseleistung eines Wechselrichters in das Hausnetz auf 600 Watt wurde mit der Gesetzesänderung auf 800 Watt angehoben. Außerdem steigt die maximal zulässige installierte Leistung der PV-Module auf 2000 Wp (Watt peak). Bei Balkonkraftwerken, die dabei insgesamt mehr als 800 Watt erzeugen, drosselt der Wechselrichter die Einspeisung. Doch mit weiteren Solarpaketen könnte sich die Grenze in naher Zukunft immer mehr der zulässigen Spitzenleistung annähern.

Auf sachgemäße Montage achten
Balkonkraftwerke bestehen aus mehreren Komponenten:
  • ein bis zwei Solarmodulen: Die Nennleistung eines Moduls liegt bei ca. 300 Watt. Für Balkonbrüstungen eigenen sich leichtere Solarmodule mit einer Leistung von 50 bis 150 Watt. Es ist auf eine ausreichende Stabilität der Brüstung achten.
  • einem Wechselrichter, der entweder in das Solarmodul integriert oder separat befestigt ist. Die Anschlussleistung des Wechselrichters darf bei maximal 800 Watt liegen.
  • einem Anschlusskabel, das vom Wechseltrichter zu einer geeigneten Außensteckdose führt.
  • einem Schuko-Stecker: Balkonkraftwerke kommen mit einem herkömmlichen Schuko-Stecker aus, was die Installation erheblich erleichtert. Eine entsprechende Norm ist in Vorbereitung.
„Optional kann ein passendes Strommessgerät für die Funktionskontrolle angebracht werden. So können Verbraucher:innen überprüfen, ob das Stecker-Solargerät funktioniert und nachmessen, wie viel Strom produziert wird", sagt Dinkler.

Ob auf dem Balkon, auf der Terrasse oder an der Hauswand, Balkonkraftwerke müssen mit geeignetem Montagematerial sicher befestigt werden. Denn die Solaranlage muss Wind und Wetter standhalten und darf keinesfalls herabfallen. „Beim Anbringen von Stecker-Solargeräten ist deshalb besondere Sorgfalt geboten", sagt Dinkler. „Es gibt unterschiedliche Halterungen für Balkonbrüstungen, Fassaden oder Dächer. Verbraucher:innen sollten darauf achten, dass die Bauteile zum jeweiligen Montageort passen und vom Hersteller mitgeliefert werden. Der Hersteller muss alle Bauvorschriften für die Anbringung berücksichtigen." Achtung: Bei der Anbringung an Außenwänden darf die Fassadendämmung nicht beschädigt werden.
 
Grundsätzlich gilt: Verbraucher:innen sollten die Bedienungsanleitung sorgfältig lesen und die angegebenen Montagehinweise unbedingt beachten.

Ist das Solargerät sachgemäß montiert, erzeugt das Solarmodul aus Sonnenlicht elektrischen Gleichstrom, der im Wechselrichter in Wechselstrom umgewandelt wird. Der produzierte Strom fließt dann durch das Anschlusskabel und die Außensteckdose direkt ins Stromnetz der Wohnung. „Fließt der Solarstrom durch das Hausnetz, zählt der Stromzähler automatisch langsamer, da weniger Strom aus dem öffentlichen Netz benötigt wird", sagt Dinkler. „Reicht der selbst erzeugte Strom nicht aus, wird Strom vom öffentlichen Versorger bezogen. Der nicht selbst verbrauchte Strom fließt ins öffentliche Netz und wird mit der Verbrauchsabrechnung verrechnet."

Sicherheitshinweise beachten und Prüfzeichen berücksichtigen 
Stecker-Solargeräte gelten grundsätzlich als sicher. Ein erhöhtes Brandrisiko besteht im Vergleich zu anderen technischen Anlagen nicht, sofern die Montage sachgemäß erfolgt. „Es sollte immer nur ein Solargerät an eine Steckdose beziehungsweise einen Stromkreis angeschlossen werden. Es sollten niemals mehrere Solargeräte an eine Mehrfachsteckdose angeschlossen werden, um eine Überlastung und damit einen möglichen Schwelbrand von Steckdose und Stromleitungen zu erzeugen", sagt Dinkler. „Damit es nicht zu Sachschäden oder Verletzungen kommt, sollten Verbraucher:innen ausschließlich normgerechte und sicherheitsgeprüfte Solargeräte und Montageteile verwenden."

Der Wechselrichter sollte die gleichen Anforderungen erfüllen, wie sie an Wechselrichter für größere Photovoltaikanlagen, beispielsweise auf Dächern, gestellt werden. Dabei sollte vor allem eine Konformitätserklärung gemäß VDE AR 4105 für den Wechselrichter geachtet werden. Um sicherzustellen, dass das Solargerät gemäß den geltenden EU-Richtlinien hergestellt wurde, sollten Verbraucher:innen auf die CE-Kennzeichnung und auf das Prüfsiegel einer unabhängigen Prüforganisation wie den TÜV achten. Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie DGS hat den Sicherheitsstandard DGS 0001:2019-10 für Stecker-Solargeräte eingeführt. Verbraucher:innen sollten beim Kauf darauf achten, dass dieser Standard eingehalten wird. Ende 2024 soll eine eigene Produktnorm für Stecker-Solargeräte vorliegen.

Kontakt: TÜV-Verband e. V., Maurice Shahd | presse@tuev-verband.de | www.tuev-verband.de


Technik | Energie, 30.05.2024

     
        
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