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Steckersolar-Änderungsmonitor

Was gilt heute, was gilt (noch) nicht?

Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) informiert im "Steckersolar-Änderungsmonitor" über Neuheiten zu Balkonsolaranlagen ++ Überragendes öffentliches Interesse im EEG gilt nun auch für Steckersolaranlagen ++ Hinweis auf fehlerhafte Informationen zu neuen gesetzlichen Regelungen im Solarpaket I
 
Steckersolaranlagen am heimischen Balkon sind im Trend. © DGS / Jörg SutterSteckersolaranlagen am heimischen Balkon sind im Trend. © DGS / Jörg Sutter
Das Solarpaket I beschleunigt den Zubau an Steckersolargeräten. Nach Informationen der Bundesnetzagentur sind allein im ersten Halbjahr dieses Jahres rund 200 Megawatt Leistung allein durch Photovoltaik-Kleinstanlagen installiert worden. Das sind nur 30 Megawatt weniger Leistung, als im gesamten Jahr 2023 an Steckersolargeräten gemeldet wurden. In der Euphorie über die gesetzlichen Erleichterungen für die Balkonsolaranlagen, als welche sie auch bezeichnet werden, kursieren gleichwohl Falschmeldungen. Zum Beispiel, dass Vermieter nicht mehr gefragt werden müssen, wenn Mieterinnen oder Mieter ein oder zwei Solarmodule an ihrem Balkon anbringen wollen. "Das ist definitiv falsch", betont Jörg Sutter, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) e.V. "Vermieter müssen auch künftig gefragt werden, nur wird die Ablehnung des Vorhabens nicht mehr so leicht sein."

Der Grund dafür ist, dass Steckersolargeräte, die in der Regel aus ein oder zwei Modulen und einem Mikrowechselrichter bestehen, erstmals in das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aufgenommen wurden. Durch die Änderung von §2 EEG gilt das überragende öffentliche Interesse für regenerative Anlagen zur Sicherung der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit nun auch für die Kleinstanlagen. "Das ist eine enorme Verbesserung für Mieterinnen und Mieter, die selber Solarstrom für ihren Haushalt erzeugen wollen", bekräftigt Sutter. Ebenso werde die Abschaffung der Anmeldepflicht von Steckersolargeräten beim Netzbetreiber den Zubau beschleunigen, ist er überzeugt.

Gesetzentwurf zur Privilegierung von Steckersolar
Kurz vor der Sommerpause hat der Deutsche Bundestag nun noch einen Gesetzentwurf zur Privilegierung von Steckersolar beschlossen. Er muss aber noch den Bundesrat passieren und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Üblicherweise treten Gesetze dann am Folgetag der Veröffentlichung in Kraft. Nachdem auch der Bundesrat jetzt Sommerpause hat und seine erste Plenarsitzung erst für den 27. September 2024 anberaumt ist, wird ein In-Kraft-Treten frühestens im Oktober erfolgen. Allerdings bleibt abzuwarten, ob das Thema Steckersolar dann auch tatsächlich auf der Agenda steht.

Steckersolar-Änderungsmonitor - immer auf dem Laufenden
Damit Bürgerinnen und Bürger sich laufend über wichtige gesetzliche Änderungen informieren und auch damit argumentieren können, hat die DGS auf ihrer Website den "Steckersolar-Änderungsmonitor" ins Leben gerufen. Hier informieren die Fachleute konkret und aktuell darüber, was bereits in der Praxis nutzbar ist und was noch nicht. Zudem informiert die DGS in ihrem kostenfreien Newsletter, der wöchentlich am Freitag erscheint, über wichtige Änderungen.

Vorreiter für Steckersolargeräte
Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) e.V. engagiert sich seit 50 Jahren für die Sonnenenergie und seit rund 10 Jahren für den Einsatz von Steckersolargeräten und hat ihre Marktreife und Verbreitung unter anderem durch Projekte wie "DGS Solarrebell" und "PV Lotse", die Mitarbeit in technischen Gremien, Publikationen und Öffentlichkeitsarbeit vorangetrieben. "Die Steckersolar-Bewegung beschleunigt die Demokratisierung der Stromversorgung", betont DGS-Präsident Torsten Lütten. "Für einen wirksamen Klimaschutz und eine sichere und bezahlbare Stromversorgung brauchen wir Photovoltaikanlagen jeder Größenordnung. Es freut uns besonders, dass ein großer Teil der Bevölkerung, nämlich Mieterinnen und Mieter, mit Steckersolargeräten endlich selbst von der Energiewende profitieren kann. Balkon für Balkon wird für alle sichtbar für Klimaschutz und Kostenersparnis abgestimmt."

Die DGS ist Deutschlands ältester Solarverein und hat aktuell knapp 3.800 Mitglieder, darunter Privatpersonen, Unternehmen, Vereine und Organisationen. Im Bundesverband sowie in den Landesverbänden, Fachausschüssen und Sektionen engagieren sich Haupt- und Ehrenamtliche bundesweit für eine hundertprozentige Energieversorgung mit erneuerbaren Energien in den Sektoren Wärme, Strom und Mobilität.

Weitere Informationen

Kontakt: PR Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V., Ina Röpcke | presse@dgs.de | www.dgs.de


Technik | Energie, 24.07.2024

     
        
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