Klageerfolg gegen Netto Marken-Discount:
Deutsche Umwelthilfe zwingt nächsten Supermarkt, Elektroschrott pflichtgemäß zurückzunehmen
Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat einen weiteren Erfolg für den Umwelt-
und Verbraucherschutz erzielt: Das Landgericht Amberg hat Netto
Marken-Discount dazu verurteilt, ausgediente Elektrokleingeräte
unentgeltlich zurückzunehmen (AZ: 41 HK O 737/23). Bei einem
vorausgegangenen Testbesuch der DUH wurde die seit mehr als zwei Jahren
gesetzlich vorgeschriebene Rücknahme verweigert. Die Umwelt- und
Verbraucherschutzorganisation hatte daraufhin geklagt. Das Urteil des
Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig.

Hintergrund:
Vorläufige Zahlen der Stiftung Elektro-Altgeräte Register belegen eine im Jahr 2023 weiter abgesunkene Sammelquote für Elektroschrott von nur noch 29,7 Prozent, während die gesetzliche Vorgabe bei 65 Prozent liegt. Die EU hat deswegen bereits erste Schritte eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland eingeleitet.
Links:
Kontakt: Deutsche Umwelthilfe e.V., Thomas Fischer | fischer@duh.de | www.duh.de
Umwelt | Ressourcen, 05.09.2024

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