Klageerfolg gegen Netto Marken-Discount:
Deutsche Umwelthilfe zwingt nächsten Supermarkt, Elektroschrott pflichtgemäß zurückzunehmen
Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat einen weiteren Erfolg für den Umwelt-
und Verbraucherschutz erzielt: Das Landgericht Amberg hat Netto
Marken-Discount dazu verurteilt, ausgediente Elektrokleingeräte
unentgeltlich zurückzunehmen (AZ: 41 HK O 737/23). Bei einem
vorausgegangenen Testbesuch der DUH wurde die seit mehr als zwei Jahren
gesetzlich vorgeschriebene Rücknahme verweigert. Die Umwelt- und
Verbraucherschutzorganisation hatte daraufhin geklagt. Das Urteil des
Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig.
Dazu Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: "Supermärkte
machen viel Umsatz mit dem Verkauf von Elektrogeräten. Deshalb müssen
sie endlich Verantwortung für die sachgerechte Entsorgung der von ihnen
in Umlauf gebrachten Produkte übernehmen. Umso erschreckender ist es,
dass Netto Marken-Discount erst mit unserer Klage dazu gezwungen werden
musste, sich an die gesetzliche Rücknahmepflicht zu halten. Dieses
Verhalten ist kein Einzelfall: Ähnliche Urteile haben wir erst kürzlich
gegen Aldi Nord, Aldi Süd sowie Lidl erstritten. Solange große
Handelsunternehmen weiterhin einen Abwehrkampf gegen die Rücknahme alter
Elektrogeräte führen und die für den Vollzug verantwortlichen
Landesbehörden nicht handeln, werden wir weitere Tests in Supermärkten
und Drogerien vornehmen und gegen Verstöße rechtlich vorgehen. Jedes
fachgerecht gesammelte und recycelte Elektrogerät spart Ressourcen ein,
verhindert die Freisetzung von Schadstoffen und verringert Brandrisiken
durch leicht entzündbare Akkus."
Hintergrund:
Vorläufige Zahlen der Stiftung Elektro-Altgeräte Register belegen eine im Jahr 2023 weiter abgesunkene Sammelquote für Elektroschrott von nur noch 29,7 Prozent, während die gesetzliche Vorgabe bei 65 Prozent liegt. Die EU hat deswegen bereits erste Schritte eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland eingeleitet.
Links:
Hintergrund:
Vorläufige Zahlen der Stiftung Elektro-Altgeräte Register belegen eine im Jahr 2023 weiter abgesunkene Sammelquote für Elektroschrott von nur noch 29,7 Prozent, während die gesetzliche Vorgabe bei 65 Prozent liegt. Die EU hat deswegen bereits erste Schritte eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland eingeleitet.
Links:
Kontakt: Deutsche Umwelthilfe e.V., Thomas Fischer | fischer@duh.de | www.duh.de
Umwelt | Ressourcen, 05.09.2024
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