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8 Mythen über die Doppelte Wesentlichkeit

Mehr Durchblick für Ihre Nachhaltigkeitserklärung

Das Konzept der Doppelten Wesentlichkeit (DW) und deren Analyse (DWA) ist das Herzstück einer Nachhaltigkeitserklärung nach den ESRS und wird daher von fast jedem Nachhaltigkeitsservice angeboten. Jedoch ranken sich um dieses Thema viele irreführende Mythen, mit denen in diesem Artikel aufgeräumt werden soll.
 
Im Rahmen der DWA werden sogenannte IROs = Impacts, Risks & Opportunities (Auswirkungen, Risiken & Chancen) ermittelt, die dann jeweils nach ihrer Wesentlichkeit geprüft werden.

Mythos 1: Das Ergebnis muss in einer Matrix darstellbar sein.
© Elisa, pixabay.com© Elisa, pixabay.com
FalschDie DW kann nicht wie beispielsweise der GRI in einer 4x4-Matrix dargestellt werden. In den ESRS erfolgt eine binäre Einteilung der Nachhaltigkeitsaspekte und der somit zu berichtenden Nachhaltigkeitsthemen in wesentlich und nicht wesentlich. Eine Wertung Auswirkung X ist wesentlicher als Auswirkung Y findet nicht statt.

Mythos 2: Die DWA muss nur einmal durchgeführt werden.
Falsch: Frühzeitig vor jeder Erstellung der jährlichen Nachhaltigkeitserklärung sollte mindestens eine Prüfung der DWA vom Vorjahr erfolgen, da bei einigen Szenarien eine Veränderung der Wesentlichkeit der identifizierten IROs vorliegen kann. Dies sind z.B. größere Fusionen und Übernahmen, Änderungen bei Hauptlieferanten/Lieferkettenpraktiken, globale Ereignisse wie Pandemien, neue Geschäftsbeziehungen mit Auswirkungen auf Menschenrechte, Veränderungen in gesellschaftlichen Konventionen, wissenschaftlichen Erkenntnissen oder Nutzerbedürfnissen, die den Schweregrad beeinflussen könnten (z.B. neue Studien zur Toxizität bestimmter Substanzen).

Mythos 3: Die Dokumentation des Prozesses der DWA ist nachrangig. Nur das Ergebnis zählt.
Falsch: Ein Fokus der ESRS ist unter anderem die ausführliche Dokumentation der verwendeten Prozesse und Methoden. Auch bei der DWA zählt hier nicht nur das Ergebnis, sondern auch, wie das Unternehmen zu diesem gekommen ist. So kann auch die Wirtschaftsprüfung den Prozess am Ende leichter nachvollziehen.

Mythos 4: Die DWA kann vom Nachhaltigkeitsteam oder Finanzteam/Risikoteam selbstständig durchgeführt werden.
Nicht empfehlenswert: Bei der Identifizierung und der Wesentlichkeitsbewertung der Auswirkungen (Impacts) eines Unternehmens und seiner Auswirkungen auf die Umwelt und sein Umfeld ist ein gut ausgebildetes Nachhaltigkeitsteam unabdingbar. Bei der Identifizierung der finanziellen Risiken und Chancen sind firmeninterne Risikoabteilungen am besten mit der Bewertung von Risiken vertraut. Eine Zusammenarbeit beider Abteilungen ist notwendig.

Mythos 5: Ich muss die ESRS nicht kennen, um die DWA durchführen zu können.
Falsch: Ein Unternehmen, das eine ESRS-Nachhaltigkeitserklärung veröffentlichen will, kommt nicht darum herum, die Standards zu lesen. Die gute Nachricht: Immer mehr Softwarelösungen vereinfachen die Umsetzung und Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung.

Mythos 6: Wenn ich die DWA zusammen mit externer Unterstützung durchführe, wähle ich das preisgünstigste Angebot.
Nicht empfehlenswert: Viele Software- oder Beratungslösungen behandeln die Inhalte der ESRS nur sehr oberflächlich. Berichtende Firmen sollten darauf achten, dass der Softwareanbieter direkt auf die zugehörigen Stellen in den ESRS verweist und seine Methodik zur DW offenlegt. Im schlimmsten Fall muss die DWA sonst aufgrund von Methodikfehlern oder -lücken im gleichen Jahr erneut durchgeführt werden.

Mythos 7: Ich muss bereits alle Daten zu den ESRS-Themen parat haben, um die DWA im ersten Jahr durchführen zu können.
Teilweise falsch: Je besser die Datenlage eines Unternehmens in Bezug auf die ESRS-Nach­haltigkeitsaspekte ist, desto leichter fällt der Nachweis und die Bewertung der identifizier­ten IROs. Dennoch geht es in den ESRS nicht darum, in Bezug auf Nachhaltigkeit und Datenqualität alles perfekt zu machen, sondern so transparent wie möglich zu sein. Daher ist es für ein Unternehmen nicht unbedingt erforderlich, bereits über eine detaillierte Datenlage zu verfügen, um mit der DWA zu beginnen. Im Verlauf eines Berichtsjahres sollte es jedoch schrittweise seine Datenqualität und -umfang verbessern und verfeinern.

Mythos 8: Durch die DWA lege ich nur den Umfang der eigentlichen Nachhaltigkeitserklärung nach den ESRS fest, benötige den Inhalt der DW jedoch nicht mehr für den eigentlichen ESRS-Bericht.
Falsch: Unternehmen legen zwar durch die Durchführung der DWA den Berichtsumfang der ESRS-Nachhaltigkeitserklärung fest, allerdings werden die in der DWA identifizierten IROs an verschiedenen Stellen, wie zum Beispiel in den themenbezogenen Standards, einzeln erneut und oft mit mehr Detailtiefe abgefragt.

Stefanie Höpler ist Beraterin und Trainerin in den Bereichen Klimaschutz und Nachhaltigkeit in der Unternehmenskultur. In der Code Gaia GmbH unterstützt sie die Softwareentwicklung mit Fokus auf Berichterstattung und beschäftigt sich dafür intensiv mit den ESRS und anderen Nachhaltigkeitsbericht-Standards. 

Wirtschaft | CSR & Strategie, 01.09.2024
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