Wie unterstützt ein IT-Rechtsanwalt Unternehmen als externer Datenschutzbeauftragter?
Externer Datenschutzbeauftragter: Unabhängig und effizient für Ihr Unternehmen
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Datenschutz - Quelle: Adobe Stock Nutzer: Thaut Images
Die rechtlichen Grundlagen für die Tätigkeit eines externen Datenschutzbeauftragten ergeben sich insbesondere aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Wie der Fachanwalt für IT-Recht M. Giel erklärt, sind bestimmte Unternehmen gemäß Artikel 37 DSGVO zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet, etwa wenn umfangreiche Datenverarbeitungen stattfinden oder besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet werden. Das BDSG konkretisiert diese Regelungen für den nationalen Rahmen und legt fest, unter welchen Umständen die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten in Deutschland gilt. Ein externer Datenschutzbeauftragter muss – wie ein interner – über die notwendige Fachkunde und Zuverlässigkeit verfügen und ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Zwischen internen und externen Datenschutzbeauftragten bestehen wesentliche Unterschiede. Ein interner Datenschutzbeauftragter ist in der Regel ein Mitarbeiter des Unternehmens, der neben seinen regulären Aufgaben zusätzliche Verantwortlichkeiten im Bereich Datenschutz übernimmt. Dies birgt das Risiko von Interessenkonflikten, insbesondere wenn der Datenschutzbeauftragte gleichzeitig in einer leitenden Funktion tätig ist. Ein externer Datenschutzbeauftragter hingegen bringt häufig eine spezialisierte juristische und technische Expertise mit und kann unabhängig agieren. Zudem entfällt beim Einsatz eines externen Datenschutzbeauftragten der arbeitsrechtliche Kündigungsschutz, der bei internen Datenschutzbeauftragten gemäß § 38 BDSG besteht, was Unternehmen eine größere Flexibilität ermöglicht.
Aufgaben eines IT-Rechtsanwalts als externer Datenschutzbeauftragter
Ein IT-Rechtsanwalt, der als externer Datenschutzbeauftragter tätig ist, berät Unternehmen umfassend bei der Umsetzung der Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dies umfasst die Identifizierung relevanter datenschutzrechtlicher Anforderungen und die Entwicklung passgenauer Maßnahmen zur Erfüllung dieser Vorgaben. Unternehmen profitieren hierbei insbesondere von der juristischen Expertise des IT-Rechtsanwalts, der nicht nur praxisorientierte Handlungsempfehlungen gibt, sondern auch sicherstellt, dass alle Prozesse rechtssicher gestaltet sind. Darüber hinaus unterstützt er bei der Kommunikation mit Aufsichtsbehörden und hilft, komplexe rechtliche Sachverhalte in betriebliche Abläufe zu integrieren, um Bußgelder und rechtliche Risiken zu minimieren.
Zu den zentralen Aufgaben eines externen Datenschutzbeauftragten gehört zudem die Erstellung und regelmäßige Prüfung von Datenschutzrichtlinien. Diese Richtlinien dienen als verbindliche Vorgaben innerhalb des Unternehmens und legen fest, wie personenbezogene Daten verarbeitet, gespeichert und gelöscht werden. Ein IT-Rechtsanwalt entwickelt maßgeschneiderte Datenschutzrichtlinien, die sowohl den rechtlichen Anforderungen als auch den spezifischen betrieblichen Prozessen entsprechen. Bei der Prüfung bestehender Richtlinien wird analysiert, ob diese weiterhin den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und ob Anpassungsbedarf besteht. Insbesondere bei rechtlichen Änderungen oder neuen Geschäftsprozessen sorgt der IT-Rechtsanwalt dafür, dass die Datenschutzrichtlinien stets auf dem aktuellen Stand sind.
Ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich liegt in der Unterstützung bei Datenschutz-Folgenabschätzungen (Data Protection Impact Assessments, DPIA). Solche Abschätzungen sind erforderlich, wenn eine Datenverarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen mit sich bringt. Der IT-Rechtsanwalt führt gemeinsam mit dem Unternehmen eine sorgfältige Risikoanalyse durch und bewertet, welche Maßnahmen erforderlich sind, um datenschutzrechtliche Risiken zu minimieren. Hierbei werden technische und organisatorische Schutzmaßnahmen vorgeschlagen und dokumentiert. Falls erforderlich, übernimmt der externe Datenschutzbeauftragte auch die Kommunikation mit der zuständigen Aufsichtsbehörde und gewährleistet so eine rechtssichere Umsetzung der DPIA-Ergebnisse.
Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten für Unternehmen
Ein externer Datenschutzbeauftragter bietet Unternehmen erhebliche Kosteneffizienz und Flexibilität. Im Gegensatz zur Festanstellung eines internen Datenschutzbeauftragten entfallen hohe Personalkosten, etwa für Gehalt, Fortbildung und Sozialleistungen. Unternehmen haben die Möglichkeit, den externen Experten je nach Bedarf einzusetzen und dessen Leistungen skalierbar zu gestalten. Besonders für kleine und mittelständische Unternehmen, die keinen dauerhaften Bedarf an einem Datenschutzbeauftragten haben, stellt diese Lösung eine wirtschaftlich attraktive Alternative dar. Die Vertragsgestaltung ermöglicht es zudem, den externen Datenschutzbeauftragten projektbezogen oder auf Abruf einzubinden, wodurch eine flexible Anpassung an aktuelle Anforderungen möglich wird.
Ein weiterer Vorteil liegt in der Unabhängigkeit und Fachkompetenz eines externen Datenschutzbeauftragten. Da dieser nicht in die betrieblichen Hierarchien eingebunden ist, kann er objektive Einschätzungen abgeben und frei von internen Interessenkonflikten agieren. Ein IT-Rechtsanwalt als externer Datenschutzbeauftragter bringt zudem oft tiefgehendes juristisches und technisches Know-how mit, das über die Qualifikationen vieler interner Datenschutzbeauftragter hinausgeht. Regelmäßige Schulungen und die Praxis aus verschiedenen Mandaten gewährleisten, dass stets aktuelle rechtliche Entwicklungen und Best Practices in die Beratung einfließen.
Die Risikominimierung bei Datenschutzverstößen ist ein wesentlicher Aspekt, der für den Einsatz eines externen Datenschutzbeauftragten spricht. Datenschutzverstöße können erhebliche finanzielle und reputative Schäden verursachen. Ein externer Datenschutzbeauftragter trägt dazu bei, solche Risiken durch präventive Maßnahmen und regelmäßige Überprüfungen der Datenschutzprozesse zu verringern. Im Falle einer Datenpanne übernimmt er die Koordination der erforderlichen Maßnahmen, unterstützt bei der rechtssicheren Meldung an die Aufsichtsbehörde und hilft, mögliche Sanktionen abzuwenden oder zu minimieren. Durch seine Erfahrung im Umgang mit Datenschutzbehörden kann er dazu beitragen, dass Unternehmen im Ernstfall rechtlich abgesichert sind.
Praktische Unterstützung im Unternehmensalltag
Ein IT-Rechtsanwalt, der als externer Datenschutzbeauftragter tätig ist, übernimmt eine zentrale Rolle bei der Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter. Datenschutz ist nicht allein eine Aufgabe der Unternehmensführung, sondern betrifft alle Ebenen der Organisation. Regelmäßige Schulungen vermitteln praxisnah, wie personenbezogene Daten rechtssicher verarbeitet werden und welche Maßnahmen im Arbeitsalltag zur Einhaltung der Datenschutzvorgaben beitragen. Sensibilisierungskampagnen, Workshops und individuelle Schulungseinheiten helfen, das Bewusstsein der Mitarbeiter für datenschutzrechtliche Risiken zu schärfen und typische Fehlerquellen zu vermeiden. Ein gut geschulter Mitarbeiterstab reduziert das Risiko von Datenschutzverstößen erheblich und stärkt die Compliance-Kultur im Unternehmen.
Zur praktischen Unterstützung gehört auch die Durchführung von Datenschutz-Audits und Compliance-Checks. Ein externer Datenschutzbeauftragter analysiert die bestehenden Datenschutzprozesse und überprüft, ob diese den aktuellen rechtlichen Anforderungen entsprechen. Dabei werden sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen bewertet. Datenschutz-Audits helfen, Schwachstellen frühzeitig zu erkennen und Optimierungspotenziale zu identifizieren. Regelmäßige Compliance-Checks stellen sicher, dass gesetzliche Vorgaben nicht nur auf dem Papier, sondern auch im operativen Geschäft umgesetzt werden. Ein IT-Rechtsanwalt dokumentiert die Ergebnisse der Audits detailliert und erarbeitet konkrete Handlungsempfehlungen, um die Datenschutzstrategie kontinuierlich zu verbessern.
Als externer Datenschutzbeauftragter fungiert der IT-Rechtsanwalt zudem als Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden und Betroffene. Im Falle von Anfragen seitens der Datenschutzbehörden koordiniert er die Kommunikation und stellt sicher, dass erforderliche Auskünfte rechtzeitig und vollständig erteilt werden. Bei Auskunftsersuchen von betroffenen Personen übernimmt er die Prüfung der Anfragen und unterstützt das Unternehmen bei der fristgerechten Bearbeitung. Diese Schnittstellenfunktion entlastet die internen Ressourcen und trägt dazu bei, dass sowohl behördliche Anforderungen als auch die Rechte betroffener Personen gewahrt bleiben.
Fazit: Mehrwert eines IT-Rechtsanwalts als externer Datenschutzbeauftragter
Ein IT-Rechtsanwalt, der als externer Datenschutzbeauftragter tätig ist, bietet Unternehmen zahlreiche Vorteile. Durch seine juristische und technische Fachkompetenz unterstützt er nicht nur bei der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben, sondern trägt auch zur Risikominimierung und zur Optimierung interner Prozesse bei. Externe Datenschutzbeauftragte kombinieren Unabhängigkeit mit hoher Flexibilität und sorgen dafür, dass Unternehmen rechtssicher und effizient aufgestellt sind. Gerade in Zeiten wachsender regulatorischer Anforderungen stellt ein externer Experte sicher, dass Datenschutz nicht nur als Pflichtaufgabe, sondern als strategischer Erfolgsfaktor im Unternehmen verankert wird.
Das Datenschutzrecht befindet sich in einem kontinuierlichen Wandel. Regelmäßige Anpassungen der gesetzlichen Vorgaben sowie neue Urteile nationaler und europäischer Gerichte stellen Unternehmen immer wieder vor neue Herausforderungen. Ein IT-Rechtsanwalt als externer Datenschutzbeauftragter ist darauf spezialisiert, solche Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen abzuleiten. Zukünftig könnten insbesondere die Themen Künstliche Intelligenz, internationale Datentransfers und der Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten an Bedeutung gewinnen. Unternehmen, die frühzeitig auf die Expertise externer Datenschutzexperten setzen, sind in der Lage, proaktiv auf rechtliche Veränderungen zu reagieren und Wettbewerbsvorteile durch ein effektives Datenschutzmanagement zu sichern.
Wirtschaft | Recht & Normen, 13.12.2024

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