Greenwashing erkennen - Transparenz schaffen
UBA-Forschungsbericht hilft bei Einordnung von werblichen Umweltaussagen
Klimaneutral, nachhaltig, recycelbar - Unternehmen bewerben ihre
Produkte gern mit diesen oder vergleichbaren Umweltaussagen. Doch nicht
alle Aussagen sind rechtlich zulässig. Das Umweltbundesamt (UBA) hat im
Rahmen eines Forschungsprojekts die Herausforderungen für verlässliche
Umweltinformationen analysieren lassen. Die Ergebnisse liegen nun in
einem Bericht vor und bieten neben einem Beitrag zu den aktuellen
Diskussionen um die EU-Initiativen "Empowering consumers for green
transition" und "Green claims" auch konkrete Empfehlungen für
Unternehmen und Verbraucher*innen im Spannungsfeld zwischen valider
Umweltinformation und Greenwashing.
© graphicmama-team, pixabay.com"Das Umweltbundesamt setzt sich dafür ein, dass Verbraucher*innen
die notwendigen Informationen bekommen, um nachhaltige
Kaufentscheidungen treffen zu können. Doch leider sind missverständliche
und nicht belegte Aussagen immer noch weit verbreitet", sagt Dirk
Messner, Präsident des UBA. "Mit der Umsetzung der neuen EU-Vorgaben
über umweltbezogene Informationen für Verbraucher*innen erwarten wir,
dass Unternehmen vermehrt vertrauenswürdige Siegel wie den Blauen Engel
nutzen und irreführende Aussagen zurückgehen."
Mit der im letzten Jahr beschlossenen "EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel" (EU 2024/825) zur Änderung des Wettbewerbs- und Verbraucherrechts sollen Greenwashing in der Werbung eingedämmt und verlässliche Umweltinformationen gefördert werden. So werden Textaussagen künftig grundsätzlich nur zulässig sein, wenn sie spezifisch genug beschrieben bzw. begründet sind. Bestimmte Klima-Claims werden ganz verboten. Neue Anforderungen an Siegel, wie öffentlich zugängliche Kriterien und ein unabhängiges Zertifizierungssystem, sollen zudem den unübersichtlichen Markt der Umweltsiegel bereinigen.
Ergänzend dazu soll die geplante europäische "Green claims directive" (Richtlinie über Umweltaussagen) die Begründung und Nachprüfbarkeit von Umweltaussagen weiter präzisieren. Diese Richtlinie befindet sich derzeit in den abschließenden Verhandlungen.
Der aktuelle Forschungsbericht des UBA bietet eine systematische Aufbereitung der Thematik Greenwashing. Er beinhaltet eine Analyse der rechtlichen Instrumente zur Bekämpfung von Greenwashing, stellt die bestehenden Empfehlungen und Prinzipien zur Begründung guter Umweltaussagen zusammen und beleuchtet die Wahrnehmungen und Wirkungen auf Verbraucher*innen.
Weitere Links und Publikationen zum Thema

Mit der im letzten Jahr beschlossenen "EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel" (EU 2024/825) zur Änderung des Wettbewerbs- und Verbraucherrechts sollen Greenwashing in der Werbung eingedämmt und verlässliche Umweltinformationen gefördert werden. So werden Textaussagen künftig grundsätzlich nur zulässig sein, wenn sie spezifisch genug beschrieben bzw. begründet sind. Bestimmte Klima-Claims werden ganz verboten. Neue Anforderungen an Siegel, wie öffentlich zugängliche Kriterien und ein unabhängiges Zertifizierungssystem, sollen zudem den unübersichtlichen Markt der Umweltsiegel bereinigen.
Ergänzend dazu soll die geplante europäische "Green claims directive" (Richtlinie über Umweltaussagen) die Begründung und Nachprüfbarkeit von Umweltaussagen weiter präzisieren. Diese Richtlinie befindet sich derzeit in den abschließenden Verhandlungen.
Der aktuelle Forschungsbericht des UBA bietet eine systematische Aufbereitung der Thematik Greenwashing. Er beinhaltet eine Analyse der rechtlichen Instrumente zur Bekämpfung von Greenwashing, stellt die bestehenden Empfehlungen und Prinzipien zur Begründung guter Umweltaussagen zusammen und beleuchtet die Wahrnehmungen und Wirkungen auf Verbraucher*innen.
Weitere Links und Publikationen zum Thema
Kontakt: Umweltbundesamt für Mensch und Umwelt | buergerservice@uba.de | www.umweltbundesamt.de
Umwelt | Umweltschutz, 27.02.2025

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