20% weniger Stromkosten durch netzdienliches Laden

Ab 1. April 2025 können private Haushalte mit Elektroauto und Ladestation zeitvariable Netzentgelte nutzen

© Andersen EV, pexels.com© Andersen EV, pexels.com
Haushalte mit einem Elektroauto und einer Ladestation können ihr Netzentgelt für den Ladestrom ab 1. April 2025 zeitvariabel abrechnen lassen. Ab diesem Zeitpunkt sind die Netzbetreiber verpflichtet, unterschiedliche Preiszonen für Netzentgelte im Tagesverlauf anzubieten. Hierdurch sollen finanzielle Anreize für netzdienliches Laden geschaffen werden, also für das Laden außerhalb der Prime Zeiten, zu denen das Stromnetz eh schon stark ausgelastet ist. Dies ist meist morgens oder abends der Fall. Nachts oder mittags fließt hingegen in der Regel weniger Strom durch die Niederspannungsnetze, die die Haushalte versorgen. Wer dann lädt, wird belohnt. Wie hoch diese finanzielle Belohnung ausfallen kann, zeigt eine aktuelle Studie, wonach netzdienliches Laden in Kombination mit zeitvariablen Netzentgelten die Stromrechnung um 20% senkt. Wird zusätzlich ein dynamischer Stromtarif genutzt, steigt die Ersparnis sogar auf 68%. Damit der Ladestrom bestimmten Uhrzeiten oder Tarifzonen zugeordnet werden kann, ist ein Smart Meter notwendig.

Kein Aprilscherz: Ab dem 1. April 2025 wird netzdienliches Ladeverhalten zusätzlich belohnt, denn ab diesem Datum können Haushalte mit einem Elektroauto und einer Ladestation zeitvariable Netzentgelte nutzen. Grundlage hierfür ist der Beschluss BK9-22/010-A der Bundesnetzagentur vom 23. November 2023. Er sieht eine zeitvariable Abrechnung von Netzentgelten vor. Das heißt dass die Netzentgelte je nach Tageszeit bzw. Netzauslastung unterschiedlich hoch sind. Durch diese unterschiedlichen Preisstufen soll der Anreiz entstehen, das Fahrzeug nicht während der Hauptnutzungszeiten des Stromnetzes aufzuladen. Welche Zeitzonen und Preisstufen am jeweiligen Wohnort gelten, erfahren Verbraucher aus den Preisblättern ihres Netzbetreibers, der das Netzentgelt regional festlegt.
 
Ob und wie sehr sich die neuen zeitvariablen Netzentgelte für Elektroautofahrer lohnen, haben Wissenschaftler jetzt im Rahmen einer Studie berechnet. Durchgeführt wurde sie vom energiewirtschaftlichen Beratungsunternehmen Neon unter der Leitung von Prof. Dr. Lion Hirth im Auftrag des Stromversorgers Rabot Energy. Die Berechnungen erfolgten anhand der Preisstufen des Stromnetzes Berlin und dem Ladeverhalten einer Berufspendlerin, die jährlich 10.442 Kilometer fährt und 70% ihres Strombedarfs mit einer typischen Ladeleistung von 11 Kilowatt zu Hause deckt unter der Annahme, dass direkt nach dem Nachhausekommen abends geladen wird. Die Berechnungen zeigen, dass das Verschieben der Ladezeiten in günstigere Mittags- oder Nachtstunden die Ladestromkosten bzw. Netzentgelte im konkreten Fall um 20% reduziert. Bei zusätzlicher Nutzung eines dynamischen Stromtarifs klettert die Ersparnis sogar auf 68%. Fahreinschränkungen muss die Berufspendlerin durch das Verschieben der Ladezeiten nicht in Kauf nehmen, da die Berechnungen unter der Prämisse erfolgten, dass die Batterie morgens zu 70% geladen sein muss und das Auto nur während üblicher Standzeiten zuhause geladen wird.

Warum netzdienliches Laden wichtig ist
Hintergrund von netzdienlichem Laden ist die Tatsache, dass immer mehr Haushalte eine Wärmepumpe oder ein Elektroauto haben. Diese sogenannten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen haben einerseits einen höheren Strombedarf als übliche Haushaltsgeräte und werden andererseits oft zur selben Zeit geladen. Beispielsweise laden Elektroautofahrer ihr Fahrzeug gerne nach Feierabend, wenn sie nachhause kommen. Das kann für die Niederspannungsnetze zur Herausforderung werden.

Aus diesem Grund sieht § 14a Energiewirtschaftsgesetz vor, dass Netzbetreiber vorsorglich Maßnahmen zur Sicherung der Netzstabilität ergreifen können. Beispielsweise indem der Strombezug von Wallboxen oder Wärmepumpen im Bedarfsfall auf 4,2 Kilowatt heruntergeregelt werden darf. Eine solche direkte Abregelung ist jedoch nur ausnahmsweise möglich und wenn der Haushalt dies erlaubt. Alternativ können Netzbetreiber einen Wert für den zulässigen Strombedarf festlegen, der insgesamt nicht überschritten werden darf.

Im Gegenzug hierzu müssen Netzbetreiber den Haushalten eine Reduktion der Netzentgelte gewähren. Sie beträgt pauschal je nach Netzgebiet zwischen 110 und 190 Euro im Jahr (Modul 1). Alternativ können Haushalte eine anteilige Senkung um 60 Prozent wählen (Modul 2).

Ab dem 1. April 2025 gibt es nun das zusätzliche Modul 3. Es ermöglicht Haushalten, die sich für eine pauschale Reduktion des Netzentgeltes entschieden haben, zusätzlich zeitvariable Netzentgelte in Anspruch nehmen. Beschlossen wurde Modul 3 bereits 2023. Damit sich die Netzbetreiber entsprechend vorbereiten konnten, erfolgt die Umsetzung erst in diesem Jahr, weil Modul 3 einen gewissen Digitalisierungsgrad im Stromnetz voraussetzt.

Kontakt: public performance, Miriam Piecuch | mp@publicperformance.de


Technik | Mobilität & Transport, 30.03.2025

     
        
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