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CSRD-Kompass für den Mittelstand

Dem Bürokratie-Riesen den Schrecken nehmen, statt ihn aufzuweichen

Ob die CSRD für den Mittelstand verpflichtend kommt oder nicht - wer sich für ihre Umsetzung entscheidet, hat die Vorteile klar auf seiner Seite. Mit einem klaren Plan wird der bürokratische Aufwand zur Chance: Geschäftsmodelle können zukunftssicher aufgestellt, Fördermittel genutzt und Nachhaltigkeit zum Wettbewerbsvorteil gemacht werden. In acht Schritten wird Nachhaltigkeit nicht zur Pflicht, sondern zur Stärke für Unternehmen.
 
Auch wenn die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Deutschland noch nicht in Kraft getreten ist – für mehr als 15.000 mittelständische Unternehmen bleibt es ratsam, sich jetzt darauf vorzubereiten. Denn: Die CSRD bietet auf einzigartige Weise die Möglichkeit, das eigene Geschäftsmodell zu überprüfen und zukunftssicher auszurichten. Dabei hilft ein Best-Practice-Kompass: Ein strukturierter Plan, der zeigt, wie die CSRD mit all ihren Anforderungen zeitlich und wirtschaftlich effizient und erfolgreich umgesetzt
werden kann.

1. Regulatorische Anforderungen prüfen
© Maxim@stock.adobe.com© Maxim@stock.adobe.com
Alles beginnt mit der Prüfung, ob neben der CSRD weitere regulatorische ESG-Anforderungen eine Rolle für das Unternehmen spielen oder in absehbarer Zeit spielen werden. Dies können je nach Branche, Größe oder Geschäftsmodell die EU-Taxonomie sein, das Lieferkettengesetz (LkSG), die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM), die EU-Entwaldungsrichtlinie (EUDR) und weitere. Ein umfassendes Verständnis dieser Vorgaben und die Einordnung der Relevanz für das betreffende Unternehmen sind für den weiteren Prozess elementar.
 
2. Fördermittel identifizieren
Anschließend empfiehlt es sich zu prüfen, welche Fördergelder Bund, Länder und EU für die ESG-Transformation bereitstellen (mehr dazu weiter unten). Spezialisierte Fördermittelberater führen durch diesen Prozess und übernehmen sogar die Antragstellung – und dies i.d.R. kostenlos: Eine Vergütung erfolgt nur bei erfolgreicher Beratung und tatsächlicher Ausschüttung der Zuschüsse.
 
3. Doppelte Wesentlichkeitsanalyse (DWA) durchführen
Der Startpunkt für die Umsetzung der CSRD ist die DWA. Sie dient dazu, Umfang und Tiefe der zu berichtenden Datenpunkte zu ermitteln. An dieser Stelle suchen viele Unternehmen Unterstützung bei externen Beratern. Der Anbietermarkt ist jedoch unübersichtlich und die Kosten für einen mittelständischen Betrieb liegen schnell bei 20.000 bis 40.000 Euro – für sehr große Unternehmen weit darüber. Deshalb aufgepasst! Es gibt bereits Best Practice und viele Gleichteile, die sich innerhalb von Branchen nutzen lassen. Damit ist eine DWA bereits ab 5.000 Euro und innerhalb von 6 bis 8 Wochen möglich.
 
4. Berichtssoftware auswählen
Nach der DWA folgt die Auswahl einer geeigneten Software für die Berichterstattung. Diese wird benötigt, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, interne Aufwände möglichst effizient zu gestalten und die technischen Datenformate für den Nachhaltigkeitsbericht zu erfüllen. Bei aktuell über 100 CSRD-Tools am Markt empfiehlt es sich, Experten einzubinden, die den Durchblick haben – schließlich trifft man mit der Implementierung einer Berichtssoftware eine Entscheidung für viele Jahre (siehe dazu unten „Hilfreiche Tools").
 
5. Alle ins Boot holen
Die Software steht und dank der DWA ist bekannt, welche Informationen im Nachhaltigkeitsbericht offengelegt werden müssen. Bevor nun mit der Datensammlung begonnen wird, sollten alle internen Stakeholder einbezogen werden. Ein Kick-off-Workshop hilft, Verantwortlichkeiten festzulegen und alle auf denselben Stand zu bringen. Das ist wichtig für das allgemeine Verständnis, die abteilungsübergreifende Zusammenarbeit und entscheidend für den reibungslosen Ablauf. Auch hierbei unterstützt eine gute CSRD-Software mit Projektmanagement-Funktionen.
 
6. Datenpunkte zum Klimawandel erfassen
„ESRS E1 Klimawandel" gilt als einer der aufwändigsten Bereiche der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die Erstellung einer Treibhausgasbilanz oder die CO?-Reduktionsplanung in Übereinstimmung mit dem Pariser 1,5-Grad-Ziel sind für nahezu jedes Unternehmen wesentlich. Für eine solide Klimastrategie und realistische Reduktionsziele sind Maßnahmen zu planen, die u.a. die Energiesituation des Unternehmens optimieren: Zu Scope 1 und 2 zählen Fuhrpark, Gebäude, Produktion, Anlagen usw. Hier hilft die Unterstützung von branchenerfahrenen Energieberatern, die gleichzeitig ermitteln, welche Amortisation bei welcher Maßnahme zu erwarten ist.
 
Spätestens bei der Sammlung der Datenpunkte für ESRS E1 zeigt sich die Qualität der gewählten Softwarelösung: Beispielsweise, wenn hochautomatisierte Tools zeitraubende manuelle Prozesse bei der CO?-Bilanzierung ersparen. Häufig ist es sinnvoll, die CSRD-Software durch spezialisiertes Carbon Accounting Tools zu ergänzen, die den CO?-Footprint einschließlich der indirekten Emissionen (Scope 3) präzise berechnen.
 
7. Nachhaltigkeitsbericht erstellen
Sind alle Datenpunkte gesammelt, geht es an die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts. KI-Technologien können diesen Prozess unterstützen und effizienter gestalten. Da der Bericht prüfungsrelevant ist, muss auf eine sorgfältige Dokumentation geachtet werden – alle offengelegten Daten müssen mit Quellen belegt oder stichhaltig erläutert werden. Der Nachhaltigkeitsbericht muss übrigens im einheitlichen europäischen elektronischen Format (ESEF) mit einem maschinenlesbaren Format veröffentlicht werden – das sogenannte Tagging. Mit iXBLR (Inline eXtensible Business Reporting Language) wird der Bericht sowohl für Menschen als auch für Maschinen lesbar.
 
8. Nachhaltigkeit kommunizieren
Ob mit dem ersten Nachhaltigkeitsbericht oder gleich zu Beginn des CSRD-Prozesses: Nachhaltigkeit zu kommunizieren bietet Unternehmen großartige Chancen – auf neue Kundensegmente, Fördermittel und Kredite sowie bei der Rekrutierung von Mitarbeiter*innen. Dabei ist zu überlegen, wann erstmals darüber berichtet werden sollte und wie dieses komplexe Thema intern und extern spannend vermittelt und für den Geschäftserfolg genutzt werden kann. Außerdem sollte beachtet werden, welche Werbeaussagen im Zuge der Empowering Consumers for the Green Transition-Richtlinie oder der Green Claims Directive (sofern sie 2026/27 in Kraft tritt) getroffen werden können. Fundierte Nachhaltigkeits-Expertise in den eigenen Reihen ist hilfreich – ist sie nicht vorhanden, helfen Kommunikationsprofis mit ESG-Fachwissen weiter.
 
Insgesamt: Resilienz stärken
Mag die CSRD zunächst wie ein bürokratischer Riese erscheinen – mit den oben genannten Schritten ist sie effizient machbar. Dann wird eine nachhaltige Ausrichtung zum Sprungbrett für berichtspflichtige Unternehmen – von der gestärkten Resilienz bis zum Imagegewinn bei Kunden, Mitarbeitenden, Investoren und anderen Stakeholdern!
 
Angelika Mühleck widmet sich u.a. als freie Journalistin und Kommunikationsprofi seit vielen Jahren den Themen Nachhaltigkeit und IT. Gemeinsam mit Frank Siebke hat sie ESGready.de ins Leben gerufen.
 
Frank Siebke ist Transformations-Profi und Mitgründer der Nachhaltigkeits-Plattform ESGready.de, die ESG-Experten, Lösungen und berichtspflichtige Unternehmen zusammenbringt.

Hilfreiche Tools und Seiten  
  • Für die Umsetzung der CSRD stellt die unabhängige Online- Plattform www.ESGready.de alle Ressourcen bereit: Experten, Lösungsanbieter, Energieberater, Software-Tools und Fördermittelberatung.
  • Das richtige CSRD-Tool finden für Doppelte Wesentlichkeit & ESRS – Artikel auf www.forum-csr.net
  • BMWK-Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz
  • EFRAG Leitfaden Q&A Plattform – liefert Antwort auf viele in der Praxis entstandene Fragestellungen zur ESRS

Wirtschaft | CSR & Strategie, 01.03.2025
Dieser Artikel ist in forum 02/2025 - Save the Ocean erschienen.
     
        
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