Ökostrom für Großabnehmer
Worauf kommt es bei der Auswahl an?
Von Jan-Oliver Heidrich
In Deutschland werden jährlich fast 900 Mio. Tonnen CO2 emittiert und die Wirtschaft verursacht laut Inventarbericht des Umweltbundesamts knapp 70 Prozent dieser Emissionen.
Aber immer mehr Unternehmen beziehen Ökostrom und vermeiden so CO2-Emissionen und auch radioaktiven Abfall. Als Öko- oder Grünstrom wird elektrische Energie bezeichnet, deren Rohstoffbasis sich erneuert oder natürlicherweise zur Verfügung steht. Gängige Energiequellen sind Wind, Wasser, Biomasse, Photovoltaik, aber auch Kraft-Wärme-Koppelung (KWK) mit fossilem Brennstoff wie zum Beispiel Erdgas. Die Kosten für den grünen Strom sind ungefähr ein Prozent höher als die für herkömmlichen Strom.
Nachfrage wirklich fördern
Die Güte von Ökostrom wird durch mehrere Faktoren bestimmt. Ausschlaggebend dafür sind das Alter der Produktionsanlagen, die Herkunft und - ganz wichtig - die Verpflichtungen zum Zubau. Grünstrom-Zertifikate wie zum Beispiel das Renewable Energy Certificate System (RECS) sind lediglich Herkunftsnachweise. Über die Qualität der Produktionsanlagen und damit des Ökostroms haben diese Zertifikate keine Aussagekraft. Der Bezug von Strom aus erneuerbaren Produktionsanlagen sollte unbedingt einhergehen mit weiteren Maßnahmen, die die Nachfrage nach Ökostrom fördern und den Ausbau regenerativer Energieanlagen unterstützen.
Die Anbieter von Ökostrom können sich solche Aktivitäten durch verschiedene Institutionen wie Umweltorganisationen, Institute, Verbraucherzentralen oder große TÜV Gesellschaften überprüfen und bescheinigen lassen. Deren Gütesiegel - wie das Grüner Strom Label, das OK Power Label oder das TÜV SÜD Zertifikat - bestätigen die nach ihren jeweiligen Kriterien erlangte Qualität des Ökostroms. Sie unterscheiden sich zum Beispiel in Bezug auf den Anteil erneuerbarer Energien oder die Ausweisung der Stromquellen. Es werden Fonds- und Händlermodelle oder beides gleichzeitig praktiziert. Während Fondsmodelle auf direktem Zubau basieren, unterstützen reine Händlermodelle ausschließlich vorhandene Energiequellen.
Das Gütesiegel EE01 vom TÜV SÜD eignet sich beispielsweise besonders für große Volumina. Um das Label zu erhalten, müssen Versorger sich zum Beispiel zum gezielten Zubau von Wasserkraftwerken durch Re-Investition verpflichten. Dies tun sie etwa, indem sie einen bestimmten Prozentsatz an Strom aus besonders jungen Produktionsanlagen beziehen, die nicht älter als drei Jahre sein dürfen. So wird gezielt ein Neubauanreiz geschaffen.
Neubauanreize statt Atomquersubvention
Eine zu Ende gedacht nachhaltige Strombeschaffung lässt sich außerdem erreichen, indem die Lieferanten des Stromanbieters ausschließlich über erneuerbare Energieanlagen verfügen dürfen. Eine Quersubvention von beispielsweise Atomkraftwerken wird somit verhindert und eine Doppelvermarktung vertraglich ausgeschlossen.
Die Qualität des Ökostroms ist ein wichtiges Kriterium im Wettbewerb. Es gibt immer mehr Wettbewerber, die sich heftige Preiskämpfe liefern. Durch besondere Güte kann man sich in einem zunehmend unübersichtlichen Markt absetzen. Nur sehr wenige Anbieter schaffen es, qualitativ hochwertigen Ökostrom zu attraktiven Preisen zu liefern. Grundsätzlich wären eine Vereinheitlichung der Zertifikate und mehr Transparenz bei den Vergabekriterien hilfreich.
In Deutschland werden jährlich fast 900 Mio. Tonnen CO2 emittiert und die Wirtschaft verursacht laut Inventarbericht des Umweltbundesamts knapp 70 Prozent dieser Emissionen.
Supermärkte verbrauchen mit Beleuchtung, Kühlung & Co. viel Energie. Doch worauf sollten solche Großabnehmer beim Bezug von Ökostrom achten? |
Nachfrage wirklich fördern
Die Güte von Ökostrom wird durch mehrere Faktoren bestimmt. Ausschlaggebend dafür sind das Alter der Produktionsanlagen, die Herkunft und - ganz wichtig - die Verpflichtungen zum Zubau. Grünstrom-Zertifikate wie zum Beispiel das Renewable Energy Certificate System (RECS) sind lediglich Herkunftsnachweise. Über die Qualität der Produktionsanlagen und damit des Ökostroms haben diese Zertifikate keine Aussagekraft. Der Bezug von Strom aus erneuerbaren Produktionsanlagen sollte unbedingt einhergehen mit weiteren Maßnahmen, die die Nachfrage nach Ökostrom fördern und den Ausbau regenerativer Energieanlagen unterstützen.
Die Anbieter von Ökostrom können sich solche Aktivitäten durch verschiedene Institutionen wie Umweltorganisationen, Institute, Verbraucherzentralen oder große TÜV Gesellschaften überprüfen und bescheinigen lassen. Deren Gütesiegel - wie das Grüner Strom Label, das OK Power Label oder das TÜV SÜD Zertifikat - bestätigen die nach ihren jeweiligen Kriterien erlangte Qualität des Ökostroms. Sie unterscheiden sich zum Beispiel in Bezug auf den Anteil erneuerbarer Energien oder die Ausweisung der Stromquellen. Es werden Fonds- und Händlermodelle oder beides gleichzeitig praktiziert. Während Fondsmodelle auf direktem Zubau basieren, unterstützen reine Händlermodelle ausschließlich vorhandene Energiequellen.
Das Gütesiegel EE01 vom TÜV SÜD eignet sich beispielsweise besonders für große Volumina. Um das Label zu erhalten, müssen Versorger sich zum Beispiel zum gezielten Zubau von Wasserkraftwerken durch Re-Investition verpflichten. Dies tun sie etwa, indem sie einen bestimmten Prozentsatz an Strom aus besonders jungen Produktionsanlagen beziehen, die nicht älter als drei Jahre sein dürfen. So wird gezielt ein Neubauanreiz geschaffen.
Neubauanreize statt Atomquersubvention
Eine zu Ende gedacht nachhaltige Strombeschaffung lässt sich außerdem erreichen, indem die Lieferanten des Stromanbieters ausschließlich über erneuerbare Energieanlagen verfügen dürfen. Eine Quersubvention von beispielsweise Atomkraftwerken wird somit verhindert und eine Doppelvermarktung vertraglich ausgeschlossen.
Die Qualität des Ökostroms ist ein wichtiges Kriterium im Wettbewerb. Es gibt immer mehr Wettbewerber, die sich heftige Preiskämpfe liefern. Durch besondere Güte kann man sich in einem zunehmend unübersichtlichen Markt absetzen. Nur sehr wenige Anbieter schaffen es, qualitativ hochwertigen Ökostrom zu attraktiven Preisen zu liefern. Grundsätzlich wären eine Vereinheitlichung der Zertifikate und mehr Transparenz bei den Vergabekriterien hilfreich.
Im Profil Der Autor Jan-Oliver Heidrich ist Geschäftsführer der EHA Energie-Handels-Gesellschaft mbH & Co. KG, ein unabhängiger Energiedienstleister mit eigenen Handelssystemen. Als Deutschlands größter Grünstromlieferant zählt EHA mit mehr als 4.300 Großkunden zu den Top Ten der deutschen Energiedienstleistungsunternehmen. Das Unternehmen bietet die Belieferung mit 100 Prozent Grünstrom, Gas und Nutzenergie sowie Energieeffizienzberatungen an. Kontakt: neuewege@eha.net |
Quelle:
Technik | Energie, 08.06.2011
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