BIOFACH 2025

Korruptionswahrnehmungsindex 2014:

Deutschland muss Kampf gegen intransparentes Finanzgebaren vorantreiben

Die Antikorruptionsorganisation Transparency International hat zum 20. Mal den Korruptionswahrnehmungsindex veröffentlicht. Er umfasst in diesem Jahr 175 Länder und Territorien. Der Index setzt sich aus verschiedenen Expertenbefragungen zusammen und misst die bei Politikern und Beamten wahrgenommene Korruption. Deutschland erreicht auf einer Skala von 0 (hohes Maß an wahrgenommener Korruption) bis 100 (keine wahrgenommene Korruption) 79 Punkte. Die Bundesrepublik rangiert damit mit Island auf dem 12. Platz.

© Transparency InternationalIm europäischen Vergleich belegen Dänemark (92 Punkte), Finnland (89) und Schweden (87) die vordersten Plätze. International reiht sich außerdem Neuseeland (91 Punkte) in die Gruppe der Spitzenreiter ein. Nordkorea und Somalia teilen sich mit nur acht Punkten den letzten Platz. Die Punktwerte der Türkei, Angola, China, Malawi und Ruanda haben sich im Vergleich zum letzten Jahr am stärksten verschlechtert.


Transparency fordert verstärkten Kampf gegen Geldwäsche

Der Korruptionswahrnehmungsindex 2014 zeigt deutlich, dass Geldwäsche, Steuerschlupflöcher und gestohlene Vermögen Entwicklungsländer bei der Ausübung solider Regierungsführung massiv behindern. Die Länder an der Spitze des Korruptionswahrnehmungsindex sind gefordert, sich für mehr Integrität in der Finanzwirtschaft einzusetzen und ihre Bemühungen im Kampf gegen intransparentes Finanzgebaren zu verstärken.

Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland: „Wir fordern die Bundesregierung auf, sich für eine zeitnahe Verabschiedung der vierten EU-Anti-Geldwäscherichtlinie einzusetzen, um das Aufspüren von Geldern aus illegalen Geschäften zu erleichtern. Hier bietet sich eine einmalige Gelegenheit, den Aktivitäten von Kriminellen, Steuerflüchtlingen und korrupten Amtsträgern in Europa und der Welt einen Riegel vorzuschieben."


Öffentliche Register zu wirtschaftlich Berechtigten

Nach Schätzungen der Weltbank werden jedes Jahr rund eine Billion US-Dollar an Bestechungsgeldern gezahlt. Dies entspricht zwölf Prozent der weltweiten Bruttowirtschaftsleistung und 15 bis 30 Prozent der gesamten staatlichen Entwicklungshilfe.

Die beste Hilfe für Entwicklungs- und Schwellenländer ist daher das Austrocknen der Möglichkeiten, Korruptionsgelder zu verstecken und mit Hilfe von Geldwäsche in den Wirtschaftskreislauf zu schleusen.

Im Rahmen der EU-Anti-Geldwäscherichtlinie ist eine verpflichtende Offenlegung der Nutznießer und Eigentümer von Firmen, Stiftungen, Trusts und anderen Rechtspersonen in einem Register geplant. Dieses muss öffentlich sein und abgefragt werden können. Öffentlich zugängliche Register erleichtern die Identifizierung falscher oder unvollständiger Angaben. Die Umsetzung dieser Regelung in deutsches Recht muss die Angaben aus den derzeitigen Registern, wie zum Beispiel dem Handelsregister, sinnvoll und in einer nachvollziehbaren Weise zusammenführen.

Im Rahmen der Reform der EU-Anti-Geldwäscherichtlinie wollen EU-Kommission und EU-Parlament auch die Veröffentlichung von Geldwäschesanktionen als Regelfall vorsehen. Der Europäische Rat hingegen will die Daten nur fallweise und unter Abwägung der Angemessenheit veröffentlichen, was auch von der deutschen Bundesregierung getragen wird. Transparency fordert eine vollständige Offenlegung der Sanktionen.


Antigeldwäschestandards der Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) konsequent umsetzen

Deutschland belegt laut dem OECD-Bericht „Measuring OECD Responses to Illicit Financial Flows from Developing Countries" zur Umsetzung der internationalen Antigeldwäschestandards der bei der OECD angesiedelten Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) nur Platz 28 in der Rangfolge der 34 OECD-Staaten.

Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag den internationalen Standards der Financial Action Task Force verpflichtet und angekündigt, den Geldwäschetatbestand (§ 261 StGB) entsprechend anzupassen. Edda Müller: „Wir begrüßen, dass die Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB) in den Vortatenkatalog des Geldwäschetatbestandes aufgenommen werden soll. Aber auch Eigengeldwäsche muss unter Strafe gestellt werden."


Geldwäscheaufsicht im nicht-finanziellen Sektor verbessern

2013 gingen bei der Financial Intelligence Unit (FIU) des Bundeskriminalamtes insgesamt 19.095 Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz ein. 99 Prozent aller Verdachtsmeldungen kommen allerdings aus dem Finanzsektor. Der im Vergleich zum Finanzsektor zahlenmäßig wesentlich stärkere Nichtfinanzsektor, zu dem beispielsweise Immobilienmakler, Spielhallenbetreiber und Händler von Luxusgütern gehören, hat im Jahr 2013 lediglich 0,9 Prozent der Verdachtsmeldungen erstattet.

Nach § 2 Geldwäschegesetz (GwG) sind bestimmte Berufsgruppen des nicht-finanziellen Sektors hierzulande verpflichtet, Geldwäscheverdachtsmeldungen abzugeben. § 11 GwG gesteht den betreffenden Berufsgruppen, wie zum Beispiel Notaren und Wirtschaftsprüfern, allerdings weitgehende Verschwiegenheitspflichten bzw. Aussageprivilegien zu. Dazu Edda Müller: „Die derzeitigen Verschwiegenheitspflichten für bestimmte Berufsgruppen hebeln die Meldepflicht für Geldwäsche aus und müssen aufgehoben werden."

Während die Geldwäscheaufsicht im finanziellen Sektor auf Bundesebene zentral durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wahrgenommen wird, ist sie im nicht-finanziellen Sektor Ländersache und uneinheitlich geregelt. „Die Zahlen der Financial Intelligence Unit machen deutlich, dass die Geldwäscheaufsicht im nicht-finanziellen Sektor, wie dem Immobilienmarkt, verbessert werden muss. Das richtet sich insbesondere an die Bundesländer. Diese müssen die Kontrollen und ihre Aufsichtspflicht intensivieren und besser koordinieren", so Edda Müller.


Rückführung unrechtmäßig erlangter Vermögen vereinfachen

Transparency fordert von den Ländern an der Spitze des Korruptionswahrnehmungsindexes, die Bemühungen zur Rückerlangung gestohlener Vermögen zu verstärken.

Edda Müller: „Bei der Vermögensabschöpfung ins Ausland müssen die rechtlichen Möglichkeiten erweitert werden. Die Rückführung unrechtmäßig erlangter Vermögen darf nicht nur vom Abschluss eines Strafverfahrens abhängig sein, sondern muss auch zivilrechtlich durchsetzbar sein."

Ein richtiger Schritt ist die Ankündigung der Bundesregierung, bei Vermögen unklarer Herkunft verfassungskonform eine Beweislast einzuführen. Der legale Erwerb der Vermögenswerte muss nachgewiesen werden. Laut dem OECD-Bericht „Measuring OECD Responses to Illicit Financial Flows from Developing Countries" hat Deutschland hier bisher keinerlei Aktivitäten gezeigt.

Weiterführende Informationen
Das tabellarische Ranking, die verwendeten Quellen, FAQs und die internationale Pressemitteilung finden Sie hier.

Kontakt: Transparency International Deutschland e.V. | office@transparency.de | www.transparency.de


Gesellschaft | Politik, 10.12.2014

     
        
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