Korruptionswahrnehmungsindex 2014:
Deutschland muss Kampf gegen intransparentes Finanzgebaren vorantreiben
Im
europäischen Vergleich belegen Dänemark (92 Punkte), Finnland (89) und
Schweden (87) die vordersten Plätze. International reiht sich außerdem
Neuseeland (91 Punkte) in die Gruppe der Spitzenreiter ein. Nordkorea
und Somalia teilen sich mit nur acht Punkten den letzten Platz. Die
Punktwerte der Türkei, Angola, China, Malawi und Ruanda haben sich im
Vergleich zum letzten Jahr am stärksten verschlechtert.
Transparency fordert verstärkten Kampf gegen Geldwäsche
Der Korruptionswahrnehmungsindex 2014 zeigt deutlich, dass Geldwäsche, Steuerschlupflöcher und gestohlene Vermögen Entwicklungsländer bei der Ausübung solider Regierungsführung massiv behindern. Die Länder an der Spitze des Korruptionswahrnehmungsindex sind gefordert, sich für mehr Integrität in der Finanzwirtschaft einzusetzen und ihre Bemühungen im Kampf gegen intransparentes Finanzgebaren zu verstärken.
Edda
Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland: „Wir fordern die
Bundesregierung auf, sich für eine zeitnahe Verabschiedung der vierten
EU-Anti-Geldwäscherichtlinie einzusetzen, um das Aufspüren von Geldern
aus illegalen Geschäften zu erleichtern. Hier bietet sich eine einmalige
Gelegenheit, den Aktivitäten von Kriminellen, Steuerflüchtlingen und
korrupten Amtsträgern in Europa und der Welt einen Riegel
vorzuschieben."
Öffentliche Register zu wirtschaftlich Berechtigten
Nach Schätzungen der Weltbank werden jedes Jahr rund eine Billion US-Dollar an Bestechungsgeldern gezahlt. Dies entspricht zwölf Prozent der weltweiten Bruttowirtschaftsleistung und 15 bis 30 Prozent der gesamten staatlichen Entwicklungshilfe.
Die beste Hilfe für Entwicklungs- und Schwellenländer ist daher das Austrocknen der Möglichkeiten, Korruptionsgelder zu verstecken und mit Hilfe von Geldwäsche in den Wirtschaftskreislauf zu schleusen.
Im Rahmen der EU-Anti-Geldwäscherichtlinie ist eine verpflichtende Offenlegung der Nutznießer und Eigentümer von Firmen, Stiftungen, Trusts und anderen Rechtspersonen in einem Register geplant. Dieses muss öffentlich sein und abgefragt werden können. Öffentlich zugängliche Register erleichtern die Identifizierung falscher oder unvollständiger Angaben. Die Umsetzung dieser Regelung in deutsches Recht muss die Angaben aus den derzeitigen Registern, wie zum Beispiel dem Handelsregister, sinnvoll und in einer nachvollziehbaren Weise zusammenführen.
Im
Rahmen der Reform der EU-Anti-Geldwäscherichtlinie wollen EU-Kommission
und EU-Parlament auch die Veröffentlichung von Geldwäschesanktionen als
Regelfall vorsehen. Der Europäische Rat hingegen will die Daten nur
fallweise und unter Abwägung der Angemessenheit veröffentlichen, was
auch von der deutschen Bundesregierung getragen wird. Transparency
fordert eine vollständige Offenlegung der Sanktionen.
Antigeldwäschestandards der Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) konsequent umsetzen
Deutschland belegt laut dem OECD-Bericht „Measuring OECD Responses to Illicit Financial Flows from Developing Countries" zur Umsetzung der internationalen Antigeldwäschestandards der bei der OECD angesiedelten Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) nur Platz 28 in der Rangfolge der 34 OECD-Staaten.
Die
Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag den internationalen
Standards der Financial Action Task Force verpflichtet und angekündigt,
den Geldwäschetatbestand (§ 261 StGB) entsprechend anzupassen. Edda
Müller: „Wir begrüßen, dass die Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§
299 StGB) in den Vortatenkatalog des Geldwäschetatbestandes aufgenommen
werden soll. Aber auch Eigengeldwäsche muss unter Strafe gestellt
werden."
Geldwäscheaufsicht im nicht-finanziellen Sektor verbessern
2013 gingen bei der Financial Intelligence Unit (FIU) des Bundeskriminalamtes insgesamt 19.095 Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz ein. 99 Prozent aller Verdachtsmeldungen kommen allerdings aus dem Finanzsektor. Der im Vergleich zum Finanzsektor zahlenmäßig wesentlich stärkere Nichtfinanzsektor, zu dem beispielsweise Immobilienmakler, Spielhallenbetreiber und Händler von Luxusgütern gehören, hat im Jahr 2013 lediglich 0,9 Prozent der Verdachtsmeldungen erstattet.
Nach § 2 Geldwäschegesetz (GwG) sind bestimmte Berufsgruppen des nicht-finanziellen Sektors hierzulande verpflichtet, Geldwäscheverdachtsmeldungen abzugeben. § 11 GwG gesteht den betreffenden Berufsgruppen, wie zum Beispiel Notaren und Wirtschaftsprüfern, allerdings weitgehende Verschwiegenheitspflichten bzw. Aussageprivilegien zu. Dazu Edda Müller: „Die derzeitigen Verschwiegenheitspflichten für bestimmte Berufsgruppen hebeln die Meldepflicht für Geldwäsche aus und müssen aufgehoben werden."
Während
die Geldwäscheaufsicht im finanziellen Sektor auf Bundesebene zentral
durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
wahrgenommen wird, ist sie im nicht-finanziellen Sektor Ländersache und
uneinheitlich geregelt. „Die Zahlen der Financial Intelligence Unit
machen deutlich, dass die Geldwäscheaufsicht im nicht-finanziellen
Sektor, wie dem Immobilienmarkt, verbessert werden muss. Das richtet
sich insbesondere an die Bundesländer. Diese müssen die Kontrollen und
ihre Aufsichtspflicht intensivieren und besser koordinieren", so Edda
Müller.
Rückführung unrechtmäßig erlangter Vermögen vereinfachen
Transparency fordert von den Ländern an der Spitze des Korruptionswahrnehmungsindexes, die Bemühungen zur Rückerlangung gestohlener Vermögen zu verstärken.
Edda Müller: „Bei der Vermögensabschöpfung ins Ausland müssen die rechtlichen Möglichkeiten erweitert werden. Die Rückführung unrechtmäßig erlangter Vermögen darf nicht nur vom Abschluss eines Strafverfahrens abhängig sein, sondern muss auch zivilrechtlich durchsetzbar sein."
Ein richtiger Schritt ist die Ankündigung der Bundesregierung, bei Vermögen unklarer Herkunft verfassungskonform eine Beweislast einzuführen. Der legale Erwerb der Vermögenswerte muss nachgewiesen werden. Laut dem OECD-Bericht „Measuring OECD Responses to Illicit Financial Flows from Developing Countries" hat Deutschland hier bisher keinerlei Aktivitäten gezeigt.
Weiterführende Informationen
Das tabellarische Ranking, die verwendeten Quellen, FAQs und die internationale Pressemitteilung finden Sie hier.
Kontakt: Transparency International Deutschland e.V. | office@transparency.de | www.transparency.de
Gesellschaft | Politik, 10.12.2014
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