Blue Competence Nachhaltigkeitskriterien

Nachhaltigkeit ist essenziell – für Ökonomie, Ökologie, Gesellschaft. Aber was ist machbar? Und vor allem wie?

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Wenn von Nachhaltigkeit die Rede ist, schwingen in diesem einen Begriff oft elementare Erwartungen, Forderungen und Hoffnungen mit – beispielsweise in Bezug auf neue Energiekonzepte, den Umgang mit knappen Ressourcen oder effektiven Umweltschutz. Wer übernimmt aber die Verantwortung, Nachhaltigkeit in seinen vielen Facetten voranzubringen? Und wer hat das Potenzial, marktreife, praxisgerechte Lösungen dafür zu entwickeln und anzubieten?

Hier sehen sich die Maschinen- und Anlagenbauer nicht nur in der Pflicht, sondern sind vor allem auch treibende Kraft und Motor für wegweisende Technologien, die viele Nachhaltigkeitsideen erst möglich machen. Allerdings sind nachhaltige Produktionsverfahren und Produkte nicht immer auf den ersten Blick erkennbar.

Blue Competence definiert daher belastbare Nachhaltigkeitskriterien und -standards, die jeder erfüllt, der sich der Initiative anschließt. Blue Competence sorgt damit für mehr Transparenz, erleichtert die Orientierung und gibt all jenen Sicherheit, die nachhaltige Lösungen und Produkte oder nachhaltig handelnde Unternehmen suchen.

Die acht Grundkriterien unternehmerischer Nachhaltigkeit 

  1. Der Partner hat Ziele für seine Produkte und Mitarbeiter definiert, die ein nachhaltiges Handeln einbeziehen.
  2. Die Konstruktionsrichtlinien beinhalten nachhaltige Kriterien, die sich über alle Lebensphasen des Produktes erstrecken.
  3. In der Produktdokumentation sind Aspekte zum ressourcenschonenden Betrieb und die zu berücksichtigenden Vorkehrungen des Produktes bzgl. Ressourceneffizienz dargelegt.
  4. Für die fach- und sachgerechte Entsorgung nach Ende der Nutzungszeit liegt ein Konzept vor.
  5. Das Serviceangebot des Partners beinhaltet die fachgerechte Beratung zu Energieeffizienz/Ressourcenschonung im täglichen Einsatz des Produktes.
  6. Der Partner erklärt sich bereit, die Nachhaltigkeit / nachhaltige Wirksamkeit seines Unternehmens / seiner Produkte mindestens anhand eines Fallbeispiels zu quantifizieren. Diese(s) Fallbeispiel(e) darf/dürfen auch vom Teilnehmer im Rahmen der Blue Competence -Kampagne eingesetzt werden.
  7. Der Partner unterhält ein Managementsystem, in dem auch nachhaltige Ziele neben Qualitätszielen und -kriterien in gleicher Weise vorgegeben und überwacht werden. Die Verpflichtung zur kontinuierlichen Verbesserung (KVP) ist Bestandteil dieses Managementsystems und deckt nachhaltige Ziele mit ab.
  8. Das Thema "Nachhaltigkeit" ist für den Partner und seine Produkte einer Person in der Geschäftsführung zugeordnet.

Quelle: VDMA Nachhaltigkeitsinitiative Blue Competence

Wirtschaft | Branchen & Verbände, 13.02.2015

     
        
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