Deutsche Umwelthilfe und Berliner Umweltpolitiker fordern Coffee to go in Mehrweg für eine saubere Hauptstadt
Handel muss Verantwortung für Abfallberge übernehmen und Mehrwegsysteme einführen

In einem gemeinsamen Schreiben der umweltpolitischen Sprecher aller fünf Fraktionen des Berliner Abgeordnetenhauses werden die größten Kaffeehausketten, Bäckereien und Tankstellenbetreiber dazu aufgefordert, auf Mehrwegbecher zu setzen. Auch die Kantine des Berliner Abgeordnetenhauses soll mit gutem Beispiel vorangehen und zukünftig wiederbefüllbare Becher statt Wegwerfverpackungen anbieten.
Auf der heute in Berlin stattgefundenen Pressekonferenz zu Coffee to go-Bechern wurde ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Berliner Abgeordnetenhauses vorgestellt. Es schafft Rechtsklarheit zur Einführung einer landesrechtlichen Verbrauchssteuer auf Einweggeschirr, wie zum Beispiel Coffee to go-Becher. Das Gutachten wurde durch den Präsidenten des Berliner Abgeordnetenhauses auf Bitte der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Berliner Abgeordnetenhaus in Auftrag gegeben. Es belegt, dass die Einführung einer Verbrauchssteuer auf Landesebene nicht gegen Bundesrecht verstößt und somit in Berlin umgesetzt werden kann.
Die Berliner Abgeordneten Daniel Buchholz und Silke Gebel fordern den Einzelhandel auf, jetzt zu handeln und ein effektives Mehrwegsystem in Berlin zu etablieren. Neben der Einführung von Mehrwegbechern fordert die DUH die Einführung einer Verbrauchssteuer von 20 Cent pro Stück in der Bundeshauptstadt. Die schädlichen Umweltauswirkungen durch den massenhaften Verbrauch von Coffee to go-Einwegbechern sollen sich dadurch im Preis bemerkbar machen.
Denn an keinem anderen Ort in Deutschland werden mehr Coffee to go-Pappbecher verbraucht. Als Weltmetropole sollte Berlin mit gutem Beispiel vorangehen und als Erfolgsbeispiel zur Nachahmung dienen. Laut einer repräsentativen Umfrage des Forschungsinstituts TNS Emnid im Auftrag der DUH sind 75 Prozent der befragten Berlinerinnen und Berliner dafür, dass Coffee to go-Einwegbecher etwas kosten sollen.
Das Rechtsgutachten zur Einführung einer landesrechtlichen Verbrauchssteuer auf Coffee to go-Becher kann unter http://l.duh.de/nu5pk heruntergeladen werden. Weitere Informationen zur Becherheld-Kampagne der Deutschen Umwelthilfe finden Sie unter www.becherheld.de.
Kontakt:
Deutsche Umwelthilfe, Ann-Kathrin Marggraf (Pressereferentin) | marggraf@duh.de | www.duh.de
Umwelt | Ressourcen, 29.01.2016

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