BIOFACH 2025

Internationales Treffen in Brüssel diskutiert Nachhaltigkeitsberichterstattung

Hochrangige Vertreter aus den EU-Mitgliedsstaaten erörtern zielführende Wege. Zugang zum Nachhaltigkeitskodex wird international

In Europa gibt es sehr verschiedene Ansätze zur Offenlegung nichtfinanzieller Informationen durch Unternehmen. Welche Erfahrungen machen Stakeholder in den einzelnen Mitgliedsstaaten mit ihnen? Lassen sich die verschiedenen Modelle vereinheitlichen, um die europäischen Rechtsvorgaben zu erfüllen? Und wie kann der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) als grundlegender internationaler Standard -The Sustainability Code- zur Erfüllung dieser Berichtspflicht genutzt werden? Mit diesen Fragen beschäftigten sich die internationalen Teilnehmer eines hochkarätig besetzten Workshops am 15. Februar in Brüssel. Eingeladen hatten hierzu der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) und die griechische QualityNet Foundation in die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der EU. Drei Punkte standen im Zentrum des Workshops:
  • der Austausch von Erfahrungen mit dem Nachhaltigkeitskodex in Deutschland und seiner bevorstehenden Einführung in Griechenland im Rahmen der Strategie „Nachhaltiges Griechenland 2020",
  • die Diskussion von Herausforderungen und praktischen Problemen bei der Implementierung der EU-Richtlinie zur Offenlegung nichtfinanzieller Informationen in Ländern wie zum Beispiel Frankreich, in denen es bereits entsprechende Regelungen gibt,
  • die Vorstellung von unterschiedlichen Ansätzen, die EU-Richtlinie anschlussfähig umzusetzen.
Zugang zum Nachhaltigkeitskodex wird international
Hintergrund des Workshops ist die Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht in allen Mitgliedsstaaten bis Ende dieses Jahres. Ab dem Fiskaljahr 2017 müssen Unternehmen und Gesellschaften mit mehr als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verbindlich Daten zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption bereitstellen. Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex ist hierfür ein etabliertes Instrument und gibt Orientierung zu den Mindestanforderungen an die Berichte. Ein externes Gutachten hat im Jahr 2015 die vollständige Übereinstimmung des Kodex mit den Anforderungen der EU-Richtlinie bestätigt.

Gegenwärtig schafft der RNE für interessierte EU-Partner fünf Zugänge zur Nutzung des Nachhaltigkeitskodex und der zugehörigen Datenbank. Hierbei ist er offen für unabhängige, länderspezifische Adaptionen des Berichtsstandards.

Hochrangige Vertreter aus den EU-Mitgliedsstaaten erörtern zielführende Wege
Für die Veranstaltung in Brüssel hat der Rat für Nachhaltige Entwicklung hochrangige Vertreter von Industrie, Politik und Zivilgesellschaft aus ganz Europa gewinnen können. Rund 70 Teilnehmende aus zehn Ländern diskutierten Wege in die Zukunft der Nachhaltigkeitsberichterstattung. RNE-Vorsitzende Marlehn Thieme forderte von Politik und Unternehmen gleichermaßen ein entschlossenes Eintreten für eine nachhaltige Entwicklung. Nicolas Bernier Abad von der Europäischen Kommission erläuterte die Ziele der EU-Richtlinie und die nächsten Schritte zu einer unverbindlichen Empfehlung, wie die Berichtspflicht erfüllt werden könne. Diese soll bis Ende 2016 vorliegen.

Karl Falkenberg, Senior Advisor für Nachhaltige Entwicklung im European Political Strategy Center (EPSC, Belgien) sieht die Relevanz der Veranstaltung im weiteren Kontext der Sustainable Development Goals (SDGs): „Laut UNEP entwickeln sich die meisten Nachhaltigkeitsindikatoren negativ. Das verursacht immense Schäden, die große finanzielle Risiken darstellen. Dies gilt auch für die EU. Die Umsetzung der SDGs ist daher eine Agenda des Wandelns, für die wir valide Transparenz und klare, richtungsweisende Ziele brauchen, auf die wir uns verständigen müssen."
Aus Sicht des RNE war die Veranstaltung ein voller Erfolg: Diese knüpft an die europäische Soiree im Januar 2015 in Berlin an und bringt die Diskussion um die Offenlegung nichtfinanzieller Informationen auf europäischer Ebene weiter voran. „Es war wichtig, in Brüssel Vertreter aus der Politik, von Unternehmen, Investoren, der EU-Kommission und von Nichtregierungsorganisationen an einen Tisch zu bringen", so Marlehn Thieme. „Nur so können wir einem gemeinsamen Verständnis wirksamen Nachhaltigkeitshandelns von Unternehmen näher rücken."

Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) fördert verantwortungsbewusstes Wirtschaften. Er misst die Nachhaltigkeitsleistung von nationalen wie internationalen Organisationen und Unternehmen jeder Größe und Rechtsform anhand von 20 Kriterien. Ab 2017 müssen kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten berichten. Die EU-Kommission hat den DNK als geeigneten Standard zur Erfüllung der Berichtspflicht gewürdigt. Aufgrund seiner Ausrichtung und unkomplizierten Handhabung ist der DNK auch für kleinere und mittlere Unternehmen geeignet.
http://www.deutscher-nachhaltigkeitskodex.de

Der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) wurde erstmals im April 2001 von der Bundesregierung berufen. Ihm gehören 15 Personen des öffentlichen Lebens an. Der Rat entwickelt Beiträge für die Umsetzung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie, benennt konkrete Handlungsfelder und Projekte und verfolgt die Aufgabe, Nachhaltigkeit zu einem wichtigen öffentlichen Anliegen zu machen. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel setzt die nationale Nachhaltigkeitsstrategie fort und hat den RNE zum 1. Juli 2013 für weitere drei Jahre berufen. http://www.nachhaltigkeitsrat.de/


Kontakt:
Deutscher Nachhaltigkeitskodex |Tel.: 030 / 700 186 974 | team@nachhaltigkeitskodex.org
   

Wirtschaft | Recht & Normen, 16.02.2016

     
        
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