Menschenrechtliche Verantwortung von Unternehmen gesetzlich regeln
Nichtregierungsorganisationen stellen Gutachten und Gesetzentwurf vor
Deutsche Unternehmen müssen Menschenrechte auch im Ausland achten. Ein heute veröffentlichtes Gutachten von Amnesty International, Brot für die Welt, Germanwatch und Oxfam enthält konkrete Empfehlungen, wie dies gesetzlich ausgestaltet werden kann. Im Mai entscheidet die Bundesregierung, wieviel Verantwortung Unternehmen für die Produktionsbedingungen in Drittländern übernehmen müssen. Dazu soll ein "Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte" verabschiedet werden.
Kernstück des Gutachtens ist ein Gesetzentwurf, der in Deutschland ansässige Unternehmen erstmals verpflichten würde, wesentliche menschenrechtliche Risiken in ihren Auslandsgeschäften zu prüfen und ihnen vorzubeugen. Das Gutachten stützt sich dabei insbesondere auf die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, zu deren nationaler Umsetzung sich Deutschland verpflichtet hat. Zu den häufig verletzten Sorgfaltspflichten gehören fehlender Brandschutz in Textilfabriken, gesundheitsgefährdende Arbeit in Steinbrüchen oder Landvertreibung und Wasserverschmutzung im Rohstoffabbau. Die Vorgaben des Gesetzes sollten durch staatliche Behörden überwacht und durchgesetzt werden.
"Die Erfahrung hat gezeigt: freiwillige Sozial- und Umweltstandards reichen nicht aus", sagt Cornelia Füllkrug-Weitzel, die Präsidentin von Brot für die Welt. "Die meisten Unternehmen werden erst dann wirklich aktiv, wenn sie rechtlich dazu verpflichtet werden. Zurzeit werden Unternehmen, die soziale Verantwortung praktizieren, auf dem Markt tendenziell noch immer eher benachteiligt."
"Mobiltelefone, Fahrzeuge oder Kleidung - viele Produkte des täglichen Lebens haben einen hohen Preis: Beim Abbau der Rohstoffe und bei der Produktion der Ware kommt es immer wieder zu Menschenrechtsverletzungen", sagt Verena Haan, Referentin für Wirtschaft und Menschenrechte bei Amnesty International. So bauen Männer, Frauen und auch Kinder in einigen Regionen der Demokratischen Republik Kongo Kobalterz unter lebensgefährlichen Arbeitsbedingungen ab. Kobalt wird für wiederaufladbare Batterien benötigt und ist deshalb Bestandteil von Elektroautos, Laptops und Mobiltelefonen. "Die menschenrechtliche Verantwortung von deutschen Unternehmen im Ausland muss endlich gesetzlich geregelt werden."
"Das Gutachten zeigt, dass die Einführung gesetzlicher Sorgfaltspflichten nicht nur notwendig, sondern für Unternehmen auch machbar ist", sagt Marion Lieser, Geschäftsführerin von Oxfam Deutschland. "Mit dem Nationalen Aktionsplan kann die Bundesregierung zeigen, wie ernst sie es mit dem Menschenrechtsschutz meint, und deutsche Unternehmen zu mehr Sorgfalt verpflichten. So wird auch international eine ambitionierte Benchmark gesetzt", ergänzt Klaus Milke, Vorstandsvorsitzender von Germanwatch.
Weiterlesen:
Das "Gutachten zur Verankerung einer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht im deutschen Recht" wurde im Auftrag der vier Organisationen von Prof. Markus Krajewski von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und dem Rechtsanwaltsbüro Geulen & Klinger (Berlin) erstellt.
Download: www.germanwatch.org/de/11970
Eine aktuelle Recherche von Brot für die Welt und Germanwatch zeigt, dass Unternehmen wie Tchibo, Vaude und Hess Natur menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse erfolgreich in ihre Geschäftspolitik integrieren.
Download: www.germanwatch.org/de/11944
Kontakt: Cornelia Heydenreich | heydenreich@germanwatch.org | www.germanwatch.org
Kernstück des Gutachtens ist ein Gesetzentwurf, der in Deutschland ansässige Unternehmen erstmals verpflichten würde, wesentliche menschenrechtliche Risiken in ihren Auslandsgeschäften zu prüfen und ihnen vorzubeugen. Das Gutachten stützt sich dabei insbesondere auf die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, zu deren nationaler Umsetzung sich Deutschland verpflichtet hat. Zu den häufig verletzten Sorgfaltspflichten gehören fehlender Brandschutz in Textilfabriken, gesundheitsgefährdende Arbeit in Steinbrüchen oder Landvertreibung und Wasserverschmutzung im Rohstoffabbau. Die Vorgaben des Gesetzes sollten durch staatliche Behörden überwacht und durchgesetzt werden.
"Die Erfahrung hat gezeigt: freiwillige Sozial- und Umweltstandards reichen nicht aus", sagt Cornelia Füllkrug-Weitzel, die Präsidentin von Brot für die Welt. "Die meisten Unternehmen werden erst dann wirklich aktiv, wenn sie rechtlich dazu verpflichtet werden. Zurzeit werden Unternehmen, die soziale Verantwortung praktizieren, auf dem Markt tendenziell noch immer eher benachteiligt."
"Mobiltelefone, Fahrzeuge oder Kleidung - viele Produkte des täglichen Lebens haben einen hohen Preis: Beim Abbau der Rohstoffe und bei der Produktion der Ware kommt es immer wieder zu Menschenrechtsverletzungen", sagt Verena Haan, Referentin für Wirtschaft und Menschenrechte bei Amnesty International. So bauen Männer, Frauen und auch Kinder in einigen Regionen der Demokratischen Republik Kongo Kobalterz unter lebensgefährlichen Arbeitsbedingungen ab. Kobalt wird für wiederaufladbare Batterien benötigt und ist deshalb Bestandteil von Elektroautos, Laptops und Mobiltelefonen. "Die menschenrechtliche Verantwortung von deutschen Unternehmen im Ausland muss endlich gesetzlich geregelt werden."
"Das Gutachten zeigt, dass die Einführung gesetzlicher Sorgfaltspflichten nicht nur notwendig, sondern für Unternehmen auch machbar ist", sagt Marion Lieser, Geschäftsführerin von Oxfam Deutschland. "Mit dem Nationalen Aktionsplan kann die Bundesregierung zeigen, wie ernst sie es mit dem Menschenrechtsschutz meint, und deutsche Unternehmen zu mehr Sorgfalt verpflichten. So wird auch international eine ambitionierte Benchmark gesetzt", ergänzt Klaus Milke, Vorstandsvorsitzender von Germanwatch.
Weiterlesen:
Das "Gutachten zur Verankerung einer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht im deutschen Recht" wurde im Auftrag der vier Organisationen von Prof. Markus Krajewski von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und dem Rechtsanwaltsbüro Geulen & Klinger (Berlin) erstellt.
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Wirtschaft | Recht & Normen, 17.03.2016
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