Wir haben beschlossen - Hugh!
Der Bundestag hat es geschafft.

Was bedeutet dies konkret?
Die gesonderte nichtfinanzielle Erklärung vier Monate nach Bilanzstichtag vorzulegen bzw. im Internet zu veröffentlichen. Wer Berichtsprozesse kennt und die Schwierigkeiten, nichtfinanzielle Kennzahlen zu erfassen und zu konsolidieren, weiß, dass dies eine nicht unerhebliche Steigerung des „Schwierigkeitsgrads" darstellt. Besonders jene Unternehmen, die ihre nichtfinanziellen Informationen noch nicht in den Geschäftsbericht integriert haben oder erst mit dem CSR-Reporting starten, müssen jetzt „in die Pötte kommen", sonst kann es eng werden.
Weitere Informationen zum CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz finden Sie auf der Website zur CSR-Berichtspflicht.
Wirtschaft | CSR & Strategie, 15.03.2017

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