Nitrat-Urteil des EuGH & Düngegesetzgebung
Benachteiligung für Wasserschützer beseitigen, legale Nitratverschmutzung stoppen
Mehr zum Thema Wasser und Abwasser lesen Sie in der Ausgabe 2_3/2018 von forum Nachhaltig Wirtschaften. Jetzt vorbestellen! |
Der Europäische Gerichtshof bestraft die Bundesregierung, weil die Düngeregeln schädliche Nitratüberschüsse nicht ausreichend eindämmen. "Dafür büßt der Steuerzahler dreifach", sagt Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) "Die Bürger zahlen die Subventionen für eine Landwirtschaft, die zu viel Stickstoff düngen darf, tragen die steigenden Kosten der Trinkwasser-Reinigung und kommen für die hohen Strafzahlungen aufgrund schlechter Regeln und mangelhaftem Vollzug auf."
Das Nitraturteil und die negativen Folgen könnte man verfehlter Politik der Vergangenheit anlasten, wenn das neue Düngerecht dem Problem jetzt endlich zu Leibe rücken würde. Das ist aber leider nicht der Fall. Denn wie eine neue wissenschaftliche Untersuchung zeigt, werden die neuen Regeln "keine nennenswerte Reduzierung der Stickstoff-Überdüngung und damit von Nitrat-Einträgen ins Grundwasser"* bewirken.
"Es braucht ein wirksames Düngerecht, damit die Betriebe umsteuern müssen, die das Grundwasser verschmutzen", betont Löwenstein. Das müsse dazu führen, dass auf der Fläche nur so viele Tiere gehalten werden, wie Böden und Gewässer verkraften. Ohne diesen wichtigen Schritt könne der Nitratüberschuss in unseren Gewässern nicht ausreichend reduziert werden. Auch leicht lösliche Stickstoffdünger, die Probleme verursachen, weil ein hoher Teil des Nährstoffes gar nicht von den Pflanzen aufgenommen wird, müssten im Düngerecht mitgeregelt und deren Ausbringung aus der Perspektive des Gewässerschutzes reglementiert werden.
Löwenstein beschreibt, wie absurd das Düngerecht aktuell gestrickt ist: "Wir haben schon mehrfach betont, dass die Düngeverordnung ausgerechnet wasserschützende Betriebe wie Bio-Höfe benachteiligt, obwohl diese ein Teil der Problemlösung sind." Die Düngeregeln machen den Gewässerschützern das Leben schwer: "Kompost und Festmist werden leider genauso behandelt wie Gülle, obwohl die Dünger völlig unterschiedlich wirken. Der Stickstoff aus der Gülle ist sehr leicht löslich, weshalb ein hoher Anteil von den Pflanzen nicht aufgenommen und in das Grundwasser ausgewaschen wird. Kompost und Festmist sorgen für Humus im Boden und geben den Nährstoff sehr langsam ab. Die Pflanzen können so die Nährstoffe nach und nach und komplett aufnehmen."
Die gleiche Einstufung ist fatal, da bestraft wird, wer durch den Aufbau von Humus die Bodenfruchtbarkeit erhöht - und damit neben dem Gewässer- auch zum Klimaschutz beiträgt. Denn die Festlegung von Nährstoffen im Humus können Betriebe in der Nährstoffbilanz nicht berücksichtigen während Intensiv-Tierhaltungsbetriebe mit großem Gülleaufkommen die Stickstoffeinträge dank großzügiger Abschläge schönrechnen dürfen.
"Wir fordern Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner auf, schnellstmöglich Konsequenzen aus der wissenschaftlichen Kritik am Düngerecht zu ziehen. Es drängt die erforderliche Neujustierung. Die legale Nitratverschmutzung muss durch wirksame Regeln und Vollzug gestoppt werden! Und diejenigen, die Gewässer schützen, müssen entlastet werden.", so Löwenstein abschließend.
*Prof. Dr. Taube, Friedhelm (2018) "Expertise zur Bewertung des neuen Düngerechts (DüG, DüV, Stoff-BilV) von 2017 in Deutschland im Hinblick auf den Gewässerschutz". Studie im Auftrag von: BDEW - Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V.
Umwelt | Wasser & Boden, 21.06.2018
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