Bundeswehrbekleidung
Arbeitsrechte bei der Herstellung verletzt
Bei der Herstellung von Bundeswehrbekleidung in einem Nähbetrieb des deutschen Herstellers Leo Köhler in Tunesien werden grundlegende Arbeitsrechte verletzt. Das geht aus einer Studie der CIR (Christliche Initiative Romero e.V.) hervor. Die Bw Bekleidungsmanagement GmbH, die zu 100 Prozent dem Bund gehört, beschafft die Bekleidung für die Bundeswehr. Das Unternehmen war nicht bereit, der CIR Auskunft über die Geschäftsbeziehungen mit dem Armeebekleidungshersteller zu geben und von außen nachvollziehbare Verbesserungen in der Fabrik anzustoßen. Somit bleibt offen, ob Leo Köhler weiterhin die Bundeswehr beliefert. Bis Anfang 2016 warb Leo Köhler auf seiner Webseite damit, die Bundeswehr mit bis zu 400.000 Bekleidungsstücken jährlich zu beliefern.
Diskriminierung und Verletzung von Gewerkschaftsrechten

Außerdem soll das Unternehmen ihren Angestellten die gesetzlichen Boni vorenthalten. Die Arbeiter*innen klagen über den niedrigen monatlichen Mindestlohn (ca. 120 - 160 Euro): „Wir akzeptieren, für geringe Löhne zu arbeiten, weil wir keine andere Wahl haben. Die Löhne reichen aber nicht aus, um unsere Grundbedürfnisse abzudecken". Zudem kritisieren einige Näherinnen die mangelhafte Hygiene auf den Toiletten sowie unbequeme Stühle und Nähmaschinen, die bei ihnen Rückenschmerzen verursachten.
Deutscher Fabrikbesitzer
Bei der Fabrik handelt es sich nicht wie meist um einen unabhängigen Zulieferer, sondern um eine unternehmenseigene Fabrik des Herstellers Leo Köhler mit Hauptsitz in Poppenhausen. „Als Besitzer könnte sich Leo Köhler leicht für die Einhaltung der Arbeitsrechte in der Fabrik einsetzen. Stattdessen schaut das Unternehmen aber weg", kritisiert Christian Wimberger von der CIR. Das spiegeln auch die Aussagen der Arbeiter*innen wider: „Die ausländischen Besitzer versuchen nicht, mit uns zu sprechen", sagte eine Arbeiterin. FTDES und die CIR fordern das Unternehmen auf, Maßnahmen zur Einhaltung der Arbeitsrechte zu ergreifen.
Mehr Verantwortung bei öffentlicher Beschaffung nötig
Vor allem sieht die CIR die öffentlichen Auftraggeber in der Verantwortung. „Es reicht nicht, sich einfach die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen von den Unternehmen per Unterschrift versichern zu lassen", sagt Christian Wimberger. „Öffentliche Einrichtungen müssen glaubwürdige Nachweise fordern, sonst ist davon auszugehen, dass mit dem enormen Budget des Staates zahlreiche Menschenrechtsverletzungen in den Lieferketten finanziert werden." Zu diesem Zwecke fordert die CIR zusammen mit dem CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung die Bundesregierung auf, die Maßnahmen zur öffentlichen Beschaffung und zu bundeseigenen Unternehmen wirksam umzusetzen, die sie im 2016 verabschiedeten Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte angekündigt hatten. Dazu gehöre nach Auffassung der CIR auch, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten und mehr Transparenz von bundeseigenen Unternehmen wie der Bw Bekleidungsmanagement einzufordern.
Weitere Informationen:
Die Studie „Nähen für die Bundeswehr. Menschenrechtsverletzungen bei der öffentlichen Beschaffung" enthält die Rechercheergebnisse über die Arbeitsbedingungen in der tunesischen Fabrik sowie die Ergebnisse einer Befragung der zentralen Beschaffungsstellen des Bundes zum Thema sozial verantwortliche öffentliche Beschaffung.
Kontakt: Kampagne für Saubere Kleidung/Christliche Initiative Romero (CIR)
cir@ci-romero.de | www.ci-romero.de
cir@ci-romero.de | www.ci-romero.de
Gesellschaft | Politik, 13.11.2018

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