BIOFACH 2025

Unternehmer-Initiative für Geflüchtete

Stellungnahme zum geplanten Fachkräfte-Zuwanderungsgesetz der GroKo

Am 20.11.2018 wurde bekannt, dass die Koalition einen Gesetzentwurf zum Einwanderungsgesetz erstellt hat. Dieser Entwurf wird derzeit in verschiedenen Gremien diskutiert und geht am 19.12.2018 in das Kabinett. Im §60 befasst sich dieser Entwurf mit Geflüchteten, die sich derzeit in Arbeit oder Ausbildung befinden.
 
Die Vertreter der Unternehmer-Initiative in Berlin (am 15.11.2018 - v.l.n.r. Antje von Dewitz (Outdoor-Ausrüster VAUDE), Gottfried Härle (Brauerei Härle), Thomas Osswald (Autohaus Osswald), Markus Winter (Industriedienstleister IDS) © VAUDE Sport GmbH & Co. KGWir, die Unternehmerinitiative – Bleiberecht durch Arbeit, haben uns intensiv aus Sicht der Unternehmen mit diesem Entwurf befasst und halten einen großen Teil der Ansätze für nicht praxistauglich.
 
Hauptkritikpunkte von unserer Seite sind:
  • Im Entwurf gibt es keinen Lösungsansatz für Arbeitnehmer im Status der Gestattung. Diese machen in unserem Netzwerk jedoch die überwiegende Mehrheit der Arbeitnehmer aus. Es handelt sich hierbei vor allem um Menschen, die 2015 und 2016 nach Deutschland gekommen sind und deren Asylverfahren sich bis heute hinziehen. Für diesen Personenkreis müssen wir nach Beendigung des Asylverfahrens auch weiterhin akut mit Abschiebung rechnen. Ein Angebot zum direkten Übergang in eine Beschäftigungsduldung würde eine schnelle Entlastung der Gerichte und Sicherheit bei den Betroffenen Arbeitnehmern und Unternehmern schaffen.
  • Die Beschäftigungsduldung tritt erst 6 oder 12 Monaten nach Beantragung in Kraft. Laut Referentenentwurf soll die Zeit bis dorthin zur Abschiebung genutzt werden. Das ist keine Lösung, die uns hilft bewährte Mitarbeiter zu halten.
  • Ein Mitarbeiter muss bereits 18 Monate in Vollzeitarbeit sein. Diese Zeitspanne ist zu lang. 6 Monate sind aus unserer Sicht völlig ausreichend (übliche Probezeit), um beurteilen zu können, ob ein Arbeitnehmer geeignet ist langfristig für uns zu arbeiten.
  • Außerdem muss die Identität, je nach Status, mehrere Monate vorher eindeutig geklärt sein. Auch das, laut Referentenentwurf, mit dem Ziel, schnell abzuschieben. Viele Geflüchtete würden mit dieser Perspektive genau überlegen, ob sie bei der Identitätsfindung tatkräftig unterstützen, wenn sie direkt danach abgeschoben werden. Das Ziel Identitäten zu klären und die Gerichte zu entlasten würde damit nicht erreicht.
  • Die Identitätsklärung ist sehr kompliziert. Es ist nicht klar, was zählt (nur der Pass?) Die Duldung ist kein Aufenthaltstitel. Damit wäre es nicht möglich ins Heimatland zu reisen und den Pass zu beantragen, was in vielen Fällen die Identitätsklärung erleichtern würde.
  • Sofortmaßnahmen sind nicht erwähnt, aber dringend notwendig. Derzeit laufen Verfahren zur Abschiebung von Mitarbeitern unserer Mitglieder ohne nachvollzierbaren Grund für die Dringlichkeit. Wir fordern ein Stillhalten bis zur Klärung der zukünftigen Gesetzgebung für Flüchtlinge in Arbeit.
  • Personen aus Ländern, die im Nachhinein, zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden, würden einem kompletten Arbeitsverbot unterliegen. Diese könnte gerade in Baden Württembergviele Afrikanische Mitarbeiter betreffen obwohl sie schon mehrere Jahre in unseren Betrieben erfolgreich arbeiten.
  • Wenn ein Mitglied einer Familie die Kriterien (Deutschkenntnisse, Straffreiheit, Integrationsmaßnahmen, …) nicht erfüllt, dann bekommt kein Mitglied der Familie die Beschäftigungsduldung. Das ist eine Form Sippenhaft!
  • Die ganze Formulierung in § 60 c Absatz 1 ist für uns Arbeitgeber nur sehr schwer verständlich und kompliziert. Daraus würde vermutlich auch ein entsprechend sperriger Umgang bei den Institutionen erfolgen.
Am 3.12.2018 hatten wir eine Telefonkonferenz mit Herrn Innenminister Strobl. Bei diesem Termin hatten wir Gelegenheit unsere Bedenken anzusprechen. Herr Strobl sicherte uns bei diesem Telefonat ausdrücklich zu, unsere Positionen zu unterstützen. Wir bedanken uns dafür und hoffen, dass er damit in der CDU Fraktion Erfolg hat.
 
Des Weiteren verweisen wir auf unsere weitreichenden Lösungsvorschläge aus der Praxis. Diese sind nachzulesen in der Vorstellung unserer Unternehmer-Initiative.
 
Wir möchte noch einmal festhalten, dass es uns primär um unsere bewährten Mitarbeiter geht. Viele von ihnen sind schon seit mehreren Jahren bei uns und leisten sehr gute Arbeit. Für die Geflüchteten, die straffällig geworden sind, nicht genügend Integrationswillen zeigen, die Sprache nicht lernen wollen und ihren Lebensunterhalt nicht selbst sicherstellen, setzen wir uns mit dieser Initiative nicht ein.
 
Vertreter der Unternehmer-Initiative:
  • Dr. Antje von Dewitz, Geschäftsführerin VAUDE Sport GmbH & Co.KG
  • Gottfried Härle, Geschäftsführer Brauerei Clemens Härle
  • Thomas Osswald, Geschäftsführer Mercedes-Autohaus
  • Osswald Markus Winter, Geschäftsführer IDS Holding GmbH
  • Übersicht der Mitglieder der Unternehmer-Initiative
Kontakt: Birgit Weber, VAUDE Sport GmbH & Co. KG | birgit.weber@vaude.comwww.vaude.com

Gesellschaft | Migration & Integration, 17.12.2018

     
        
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