Digitalisierung in der Dienstleistungswirtschaft
Was wird aus den Jobs?
Diesen Beitrag von Karl-Heinz Brandl, ver.di finden Sie im B.A.U.M.-Jahrbuch 2017 - Digitalisierung und Nachhaltigkeit.
Die Veränderungen durch Digitalisierung (Wirtschaft 4.0) sind gewaltig und stellen etablierte Geschäftsmodelle und die Art, wie wir arbeiten, häufig in Frage. Die Dienstleistungsbranchen gehören zu den Spitzenreitern der hoch digitalisierten Wirtschaftsbereiche. Um die 92 Prozent der Arbeitsplätze in der Medien- und Kulturbranche, 82 Prozent in Energieunternehmen und 71 Prozent im Handel sind bereits „digital ausgestattet". In der Musikbranche, im Bankwesen und im Versandhandel wurden gewaltige Umwälzungen vollzogen; Musik und Filme werden seit einigen Jahren vornehmlich im Internet erworben und konsumiert, statt sie auf CD oder DVD zu erwerben; Bankgeschäfte werden zu weiten Teilen online abgewickelt; unterschiedlichste Waren (z.B. Elektronikartikel, Bücher, Kleidung) werden vermehrt bei Online-Händlern gekauft.
Digitale Automatisierung: Was wird aus den Jobs?
Es gibt Modellrechnungen, denen zufolge in Ländern wie Deutschland innerhalb der kommenden zwei Jahrzehnte nahezu die Hälfte der bestehenden Jobs durch Fortschritte der Digitalisierung gefährdet sein könnte. Nicht nur im Bereich Geringqualifizierter, auch im mittleren Qualifikations- und Entgeltbereich könnten viele Arbeitsplätze entfallen. Insbesondere sind Tätigkeiten von Automatisierung bedroht, die keine so genannte kreative oder soziale Intelligenz aufweisen.
ver.di-Mitglieder erfahren schon heute, wie schnell Vorhandendes in Frage gestellt werden kann. Vor vier Jahren wäre noch kein Taxifahrer in Berlin auf die Straße gegangen, weil seine Einkommensgrundlage durch die Applikation Uber gefährdet wird. Airbnb wurde erst 2008 gegründet und hat heute einen Marktwert von über zehn Milliarden Euro, halb so viel wie der Marktwert der gesamten Hilton-Gruppe mit 3.897 Hotels weltweit. Hafenarbeiter fragen nach den Auswirkungen vollständig automatisierter und digitalisierter Containerhäfen, Menschen in der Logistik fragen nach den Konsequenzen von selbstfahrenden Logistikfahrzeugen, von Drohnen, die Sendungen zustellen, und von einer Schwarmlogistik, die in Schweden bereits ausprobiert wird.
Es bedarf deshalb erheblicher Anstrengungen mit dem Ziel, die Beschäftigungsbilanz des Wandels positiv zu gestalten und Arbeit für alle zu ermöglichen. Dafür müssen Produktivitätsfortschritte, die über die Digitalisierung möglich werden, zumindest in Teilen umverteilt werden. Sie sollten genutzt werden für soziale und beschäftigungswirksame Innovationen, für Investitionen in gesellschaftlich notwendige Dienstleistungen, insbesondere in soziale Dienstleistungen wie zum Beispiel Pflege und Kinderbetreuung, für steigende Masseneinkommen und kürzere Arbeitszeiten.
Digitaler Wandel: Wie verändert sich die Arbeit?
Im Zuge der Digitalisierung entstehen neue Jobs, für viele Erwerbstätige verändern sich Arbeitsinhalte grundlegend, auch kann Arbeit mittels technischer Arbeitsmittel wie Smartphone und Tablet vielfach räumlich und zeitlich flexibel erfolgen.
Digital vernetzte Arbeit bietet einerseits die Möglichkeit erweiterter Freiräume für Beschäftigte, die im Einklang mit deren Interessen und unter ihrer Beteiligung stärker als bisher genutzt werden müssen. Auf der anderen Seite geht die Digitalisierung der Arbeitswelt oft aber auch mit Entgrenzungen, Gefährdungen und Belastungen einher, die aufgrund steigender Arbeitsintensität und Verantwortung vor allem im psychischen Bereich zugenommen haben.
Damit die Möglichkeiten digitaler Arbeit im Sinne der Beschäftigten genutzt werden, müssen diese erstens mitbestimmen können, wie, wann und wo sie arbeiten wollen: Beschäftigte brauchen durchsetzbare Ansprüche auf ein Mindestmaß an Tätigkeitsanteilen, die während der betriebsüblichen Arbeitszeiten an einem von ihnen selbst zu bestimmenden Arbeitsort erbracht werden können. Eine auf diese Weise erweiterte Zeit- und Ortssouveränität kann helfen, Arbeit und Leben besser miteinander zu vereinbaren. Zweitens muss den gesundheitsgefährdenden Folgen einer digital erweiterten Erreichbarkeit und Verfügbarkeit von Beschäftigten entgegengewirkt werden. Die Erreichbarkeit und Verfügbarkeit muss begrenzt werden, damit der Feierabend Feierabend und das Wochenende Wochenende bleibt, Beschäftigte benötigen ein Recht auf Nichterreichbarkeit zu bestimmten Zeiten.
Mit dem digitalen Wandel der Arbeitswelt entstehen neue Anforderungen an Qualifikationen von Beschäftigten. Dabei geht es neben der Fähigkeit, neue technische Arbeitsmittel zu beherrschen, auch darum, dass Beschäftigte in der Lage sein müssen, in flexibleren Arbeitswelten selbstorganisiert ihren Arbeitsalltag zu meistern. Soziale und organisatorische Kompetenzen rücken damit in den Vordergrund.
Zentrale Voraussetzung für Teilhabe an Weiterbildung sind ausreichend finanzielle Ressourcen und eine bessere Kombination von Lern- und Erwerbszeiten, die in der Arbeitsplanung und Arbeitsorganisation gesichert werden müssen. Die berufliche Aus- und Weiterbildung sollte intensiviert werden, um die Beschäftigungsfähigkeit der Menschen zu sichern. Dies könnte – wie in Österreich – über eine geförderte Bildungsteilzeit umgesetzt werden.
Digitale Kontrolle: Wer verfügt über die Daten und wozu?
Die Fortschritte digitaler Vernetzung in ihrer gegenwärtigen Form ermöglichen die Überwachung, Steuerung und Selektion von Daten durch private Unternehmen, staatliche Sicherheitsbehörden und Arbeitgeber in einem bislang unvorstellbaren Ausmaß, von dem alle Menschen als Bürger, Verbraucher und Beschäftigte betroffen sind. Die Enthüllungen durch Edward Snowden über die umfassenden Überwachungsaktivitäten der NSA und mit ihr kooperierender Geheimdienste vor zwei Jahren haben dies deutlich gemacht.
Aber es geht nicht nur um Überwachung durch Geheimdienste. Als Nutzer von Online-Diensten liefern wir den Unternehmen unterschiedlichste Daten über uns und unsere Interessen und Vorlieben. Auch in der Arbeitswelt hinterlassen Beschäftigte mehr und mehr digitale Spuren, die vom Arbeitgeber zu einer umfassenden Kontrolle genutzt werden könnten. Die Gefährdungen, die sich aus derlei Praktiken für die Persönlichkeitsrechte von Beschäftigten ergeben, erfordern rechtliche, technische und organisatorische Schutzmaßnahmen, welche unter anderem in einem zeitgemäßen Beschäftigtendatenschutzgesetz geregelt werden müssen. Die europäische Datenschutzgrundverordnung schafft zwar einen Rechtsrahmen, der einheitliche Bedingungen für den Datenschutz in den Ländern der europäischen Gemeinschaft realisiert. Für den Beschäftigtendatenschutz fehlen jedoch gesetzgeberische Grundlagen. Diese könnten mit einem Anpassungsgesetz zumindest auf nationaler Ebene realisiert werden.
Digitale Zukunft: Gemeinsam können wir sie gestalten!
Gerade weil die Digitalisierung ein gewaltiges Potenzial an Ambivalenz in sich birgt und gerade weil in diesem Land die Mehrzahl der Menschen in Dienstleistungen beschäftigt ist, ist die Gestaltung der Dienstleistungswirtschaft die wichtigste Aufgabe, um Zukunftsfähigkeit für Viele herzustellen. ver.di bringt sich in diesen Veränderungsprozess im Interesse seiner Mitglieder ein, mit dem Ziel, Wohlstand, Gerechtigkeit, Beschäftigung und „Gute Arbeit" zu schaffen.
Karl-Heinz Brandl ist bei der ver.di-Bundesverwaltung Bereichsleiter Innovation und Gute Arbeit
Quelle: B.A.U.M. e.V. - Netzwerk für nachhaltiges Wirtschaften
Technik | Innovation, 01.01.2017
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