Tag des Artenschutzes: Mehr Schutz für die kleinen Fische!
Neue Studie: Fang von Korallenfischen für Aquarien gefährdet Populationen
mit dem Schwerpunkt Haustiere. |
Anlässlich des Internationalen Tages des Artenschutzes am 3. März fordert Pro Wildlife, den Fang von Korallenfischen für Heimaquarien stärker zu regulieren. Bisher hinken die Schutzbemühungen insbesondere für kleine Meerestiere der tatsächlichen Bedrohung hinterher. Zahlreiche Arten, die im Handel für Aquarien erhältlich sind, sind noch gar nicht ausreichend untersucht. „Große Arten erfahren mehr Aufmerksamkeit, sie werden besser erforscht und besser geschützt", so Dr. Sandra Altherr von Pro Wildlife. „Doch auch und gerade bei den kleineren Arten sehen wir akuten Nachholbedarf. Kleinere Arten fallen bei internationalen Schutzinitiativen oft durch das Raster". Auf der kommenden Konferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (engl. CITES) im Mai fehlen Schutzanträge für Korallenfische, die durch die Aquaristik bedroht sind.
Regulierung des Zierfischhandels überfällig
Mehr als 1.800 Korallenfischarten sind im internationalen Aquaristikhandel erhältlich. Die meisten von ihnen sind zu wenig erforscht, um ihre Bedrohung einschätzen zu können. Meeresfische machen 15 Prozent des Aquarienhandels aus, 98 Prozent von ihnen werden aus dem Meer gefangen. Zwischen 2000 und 2011 wurden alleine in der EU 135 Millionen Euro mit ihnen umgesetzt. Bei der CITES-Konferenz 2016 scheiterte ein Schutzantrag für den Banggai-Kardinalbarsch am Widerstand des einzigen Herkunftslandes Indonesien. Im Januar 2019 erschien im Fachmagazin Frontiers in Marine Science ein Artikel von Dee et al., der zehn Meeresfische identifiziert, die durch den internationalen Zierfischhandel besonders bedroht sind. Betroffen sind vor allem Paddelbarsch (Chromileptes altivelis), Harlekin-Süßlippe (Plectorhinchus chaetodonoides), Banggai-Kardinalbarsch (Pterapogon kauderni), Samtanemonenfisch (Premnas biaculeatus), Sternfleckenmuräne (Echidna nebulosa), Blaugelber Zwergkaiserfisch (Centropyge bicolor), Östlicher Segelflossen-Doktorfisch (Zebrasoma veliferum), Koran-Kaiserfisch (Pomacanthus semicirculatus), Brauner Segelflossen-Doktor (Zebrasoma scopas) und Mondsichel-Junker (Thalassoma lunare).
Für die kommende CITES-Konferenz gibt es keine konkreten Schutzanträge für Korallenfische. Es liegt jedoch ein Arbeitsdokument vor, das erstmals einen internationalen Workshop einfordert, um mehr Daten zum Handel mit Korallenfischen zu erarbeiten. „Auch wenn wir finden, dass der Prozess zu langsam ist, wäre ein CITES-Workshop immerhin ein Anfang. Korallenfische und andere marine Arten aus dem Aquaristikhandel müssen endlich besser geschützt werden", erklärt die Pro Wildlife Sprecherin. Für drei Arten Seegurken (verwandt mit den Seesternen) immerhin könnte die 18. CITES-Konferenz einen Unterschied machen: Die Europäische Union und Kenia beantragen erstmals eine Aufnahme in Anhang II.
Haie & Rochen: Die größten Arten sind bereits geschützt
2003 schafften es erstmals bedrohte Haie in die CITES-Schutzanhänge. Dies gelang erst im zweiten Anlauf und gegen den erbitterten Widerstand der Fischereinationen. Seitdem geschützt sind Walhaie (mit bis 13 Metern die größten Fische der Welt) und Riesenhaie (bis zehn Meter). 2005 folgte der Große Weiße Hai, 2007 die imposanten Sägefische. 2014 wurden Heringshai, Weißspitzen-Hochseehai, drei Hammerhai-Arten und Mantarochen gelistet; 2017 dann Fuchs- und Seidenhaie sowie die Teufelsrochen. Auf der bevorstehenden CITES-Konferenz 2019 stehen nun Makohaie und Geigenrochen zur Abstimmung. Aktuell sind etwa 1.088 Hai- und Rochenarten beschrieben, für nur zehn Prozent von ihnen liegen Bestandsdaten vor. Etwa 180 Arten gelten laut Internationaler Roter Liste der IUCN als bedroht, doch CITES-geschützt sind bislang nur 25 Arten.
Sexy Species haben es leichter
Walhaie, Weiße Haie, Mantarochen – diese charismatischen Arten sind zweifellos stark bedroht durch die rücksichtslose Überfischung für Haiflossensuppen, Fischtheken oder die Nutzung der Reusen in der Asiatischen Medizin; eine CITES-Listung ist damit mehr als gerechtfertigt. Jedoch sind auch zahllose kleinere Fischarten stark gefährdet, ohne dass sie es bisher in die CITES-Anhänge schafften. Eine der wenigen Ausnahmen sind die Seepferdchen, die seit 2004 in CITES Anhang II gelistet sind. Dieser Schutz wurde möglich, weil diese bizarren Tierchen mit ihrem besonderen Brutverhalten (das Männchen pflegt den Nachwuchs in seinem Bauchbeutel) die Stars zahlreicher TV-Dokumentationen sind. Entsprechend ließ sich eine breite Aufmerksamkeit für ihre Bedrohung generieren, der Grundstein für die Aufnahme in CITES.
Hintergrundinfos:
- Der Internationale Tag des Artenschutzes wurde 2013 ins Leben gerufen und auf den 3. März gelegt, dem Geburtstag von CITES, beschlossen am 3. März 1973.
- Etwa 200.000 marine Arten sind bislang beschrieben, doch inklusive der wenig erforschten Tiefsee sind es vermutlich Millionen Arten von Meerestieren und -Pflanzen. Nur ein Bruchteil mariner Arten unterliegt dem Schutz von CITES, darunter alle Meeresschildkröten, Steinkorallen, Wale und Delfine.
- Artikel von Dee et al. (2019) im Fachmagazin Frontiers in Marine Science
Umwelt | Biodiversität, 28.02.2019
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