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Neue EU-Studie unterstreicht Notwendigkeit eines Lieferkettengesetzes

NGO fordert die Bundesregierung auf, bis zur deutschen EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr ein ambitioniertes nationales Gesetz zum Schutz der Menschenrechte in der Lieferkette vorzulegen

Eine kürzlich vorgelegte Studie der EU-Kommission unterstreicht die Notwendigkeit einer Regulierung von unternehmerischen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette. Laut der Studie halten 70 Prozent der Unternehmensvertreter, die auf eine Befragung geantwortet hatten, eine gesetzliche Regelung von menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfaltspflichten für vorteilhaft. Die befragten Stakeholder votierten mehrheitlich für eine sektorübergreifende Regelung zu Menschenrechten und Umwelt. Zudem befürworteten sie eine Regelung, die Betroffenen im Schadensfall Wiedergutmachung ermöglicht. Dafür bedürfe es entsprechender Durchsetzungsmechanismen.
 
Die kürzlich vorgelegte Studie der EU-Kommission unterstreicht die Notwendigkeit einer Regulierung von unternehmerischen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette. © qq37909485, pixabay.comDie kürzlich vorgelegte Studie der EU-Kommission unterstreicht die Notwendigkeit einer Regulierung von unternehmerischen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette. © qq37909485, pixabay.com
Cornelia Heydenreich, Leiterin des Teams Unternehmensverantwortung bei der Entwicklungs- und Menschenrechtsorganisation Germanwatch, kommentiert: „Die EU-Kommission sollte die Ergebnisse dieser Studie ernst nehmen und nun zügig einen konkreten Entwurf vorlegen. Aber auch die Bundesregierung steht nun besonders in der Verantwortung: Als größte Volkswirtschaft der EU und EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 muss Deutschland nun vorangehen und mit einem Lieferkettengesetz ambitionierte Maßstäbe setzen. Das Bundeswirtschaftsministerium darf die Debatte über ein Lieferkettengesetz nicht länger verschleppen, indem es das Monitoring immer weiter hinauszögert und verwässert." Die Bundesregierung hatte die Entscheidung über ein Lieferkettengesetz von den Ergebnissen einer Überprüfung (Monitoring) abhängig gemacht, ob die Unternehmen ihren menschenrechtlichen Verpflichtungen freiwillig nachkommen. Nach der ersten Untersuchung im vergangenen Jahr sollte Anfang dieses Jahres die zweite und entscheidende Untersuchung folgen. Das Bundeswirtschaftsministerium zögert diese aber seit Wochen immer wieder hinaus.
 
Parallel hatte die EU-Kommission eine eigene Studie als Teil des Aktionsplans „Finanzierung nachhaltigen Wachstums" in Auftrag gegeben. Das Vorhaben trägt dazu bei, auf die Ziele des European Green Deal hinzuarbeiten, wonach Nachhaltigkeitsaspekte stärker in die Unternehmensregelungen integriert werden sollen. Die Studie basiert einerseits auf einer Befragung von Unternehmen, auf die über 330 Unternehmen geantwortet hatten, andererseits auf einer Befragung von Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften, Wirtschaftsverbänden und Regierungsvertretern (sogenannte Stakeholder). EU-Justizkommissar Reynders wird diese Studie auf einer Veranstaltung am 4. März in Brüssel präsentieren.
 
 
Kontakt: Stefan Küper, Germanwatch e.V. | kueper@germanwatch.orgwww.germanwatch.org

Wirtschaft | Lieferkette & Produktion, 25.02.2020

     
        
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