Klima-Verfassungsbeschwerde nimmt erste Hürde

Erster Teilerfolg in Karlsruhe: Beschwerde neun junger Menschen zum deutschen Klimaschutzgesetz geht zur Stellungnahme an Bund und Länder

Die Verfassungsbeschwerde von neun jungen Erwachsenen gegen das Klimaschutzgesetz ist vom Bundesverfassungsgericht mit der Aufforderung zur Stellungnahme an Bundestag und -rat, Kanzleramt, Bundesinnen- und justizministerium sowie an alle Landesregierungen verschickt worden. Das ist der erste wichtige Schritt zu einer möglichen Annahme der Verfassungsbeschwerde.
 
Der 18-jährige Schüler Lüke Recktenwald lebt auf Langeoog. Seine Familie ist seit vier Generationen auf der Nordseeinsel zu Hause. Lüke spürt schon jetzt die Auswirkungen der Klimakrise: Durch den Anstieg des Meeresspiegels, zunehmende Sturmfluten und die daraus resultierende Erosion der Dünen sind das Eigentum und die Heimat der Familie gefährdet. Auch die Trinkwasserversorgung der Insel ist bedroht. © GermanwatchDer 18-jährige Schüler Lüke Recktenwald lebt auf Langeoog. Seine Familie ist seit vier Generationen auf der Nordseeinsel zu Hause. Lüke spürt schon jetzt die Auswirkungen der Klimakrise: Durch den Anstieg des Meeresspiegels, zunehmende Sturmfluten und die daraus resultierende Erosion der Dünen sind das Eigentum und die Heimat der Familie gefährdet. Auch die Trinkwasserversorgung der Insel ist bedroht. © Germanwatch
Vertreten werden die Beschwerdeführer von der Hamburger Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen: „Aus unserer Sicht besDie Umweltorganisationen Germanwatch und Greenpeace, die die Beschwerde unterstützen, freuen sich mit den neun Jugendlichen und jungen Erwachsenen, darunter die Fridays for Future-Klimaaktivistin Luisa Neubauer, über diesen ersten Teilerfolg. Die Klägerinnen und Kläger sehen durch das unzureichende Klimaschutzgesetz ihre Grundrechte insbesondere als junge Menschen bedroht und hatten die Verfassungsbeschwerde im Februar eingereicht.
 
teht jetzt eine gute Chance, dass die Beschwerde in Karlsruhe öffentlich verhandelt wird und das Bundesverfassungsgericht dann auch den Rahmen steckt für einen verfassungsgemäßen Emissionsreduktionspfad. Den bleibt das deutsche Klimaschutzgesetz nämlich schuldig."
 
In der Klage führen die Kläger an, dass die angestrebte Verringerung des Treibhausgasausstoßes um 55 Prozent bis zum Jahr 2030 nicht ausreicht, um ihre Grundrechte zu schützen und sich der Klimakrise wirksam entgegen zu stemmen.
 
Weitere Informationen zur Verfassungsbeschwerde:
Verfassungsbeschwerde (Germanwatch) | Klimapolitik vor Gericht (Greenpeace)
 
Kontakt: Stefan Küper, Germanwatch e.V. | kueper@germanwatch.orgwww.germanwatch.org

Umwelt | Klima, 19.06.2020

     
        
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