"Jetzt greift der Koalitionsvertrag für ein Lieferketten-Gesetz. Ziel ist ein Abschluss noch in dieser Legislaturperiode"
Eine Erklärung der Bundesminister Dr. Gerd Müller und Hubertus Heil
Am 14.7.2020 wurden dem Interministeriellen Ausschuss der Bundesregierung die Ergebnisse zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte vorgestellt. 7.300 größere deutsche Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden müssen zeigen, wie sie Menschenrechte und soziale Mindeststandards in ihren Wertschöpfungsketten sicherstellen. Von den rund 2.250 in der zweiten Fragerunde befragten Unternehmen haben nur 455 Unternehmen gültige Antworten zurückgemeldet. Das Ergebnis zeigt, dass deutlich weniger als 50 Prozent ihrer unternehmerischen Sorgfaltspflicht nachkommen. Die Gruppe der "Erfüller" hat sich im Vergleich zur Unternehmensbefragung 2019 in ihrer Größenordnung nicht maßgeblich verändert. Damit wird die nötige Quote zur Erfüllung klar verfehlt. Die Bundesminister Dr. Gerd Müller und Hubertus Heil erklärten dazu:

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil: "An der Verantwortung für Menschenrechte führt kein Weg vorbei. Dass Freiwilligkeit nicht ausreicht, zeigen die Ergebnisse unserer Umfrage. Wir brauchen ein nationales Gesetz, um auch für fairen Wettbewerb zu sorgen. Das Lieferkettengesetz wird nur verlangen, was machbar und verhältnismäßig ist. Und es schafft Rechts- und Handlungssicherheit für die Unternehmen."
Zur Unternehmensbefragung im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP):
Im Dezember 2016 hat die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet. Dieser setzt die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte in Deutschland um. Die Bundesregierung hat zunächst auf das freiwillige Engagement der Unternehmen gesetzt, zugleich aber dessen Erfolg evaluiert.
In der ersten Runde des Monitorings haben – nach zweimaliger Verlängerung und Ausweitung der Stichprobe – nur 465 von 3.300 angeschriebenen Unternehmen den Fragebogen ausgefüllt. Davon haben nur rund 18 Prozent die Vorgaben erfüllt.
Die zweite Befragungsrunde bestätigt nun diese Ergebnisse. Deswegen greift jetzt der Koalitionsvertrag. Dort heißt es: "Falls die wirksame und umfassende Überprüfung des NAP 2020 zu dem Ergebnis kommt, dass die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen nicht ausreicht, werden wir national gesetzlich tätig und uns für eine EU-weite Regelung einsetzen."
Eine gesetzliche Regelung erhält breite Unterstützung aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft:
- Mehr als 60 renommierte Unternehmen fordern ein Lieferketten-Gesetz, unter anderem Tchibo, REWE, Nestlé, Alfred Ritter (Ritter Sport).
- Über 100 zivilgesellschaftliche Organisationen sehen ein Gesetz für erforderlich.
- 200.000 Bürgerinnen und Bürger fordern in einer Petition ein Lieferketten-Gesetz für Deutschland.
- Der Rat für nachhaltige Entwicklung empfiehlt der Bundesregierung eine Vorreiterrolle Deutschlands bei der europäischen Gesetzgebung einzunehmen: Sie sollte dazu Eckpunkte für eine Lieferkettengesetzgebung in Deutschland verabschieden.
Die Bundesregierung setzt sich zudem im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft für einen EU-Aktionsplan zur Stärkung der Unternehmensverantwortung in globalen Lieferketten ein, der menschenrechtliche, soziale und ökologische Standards und Transparenz fördert und den Erfahrungen der COVID-19-Pandemie Rechnung trägt.
Die EU-Kommission plant darüber hinaus eine Gesetzesinitiative für 2021. Ein nationales Umsetzungsgesetz wird Deutschland dann in jedem Fall brauchen.
Kontakt: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Wirtschaft | Lieferkette & Produktion, 14.07.2020

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