Eine Frage des Ethos

Christoph Quarch schlägt vor, Patienten selbst entscheiden zu lassen, ob sie intensivmedizinische Behandlungen in Anspruch nehmen wollen

Einen Beitrag von Christoph Quarch zur Situation der Kulturschaffenden in der Corona-Krise lesen Sie in

Im Dezember müssen Bundesrat, Länderregierungen und verschiedene andere Instanzen wie der Deutsche Ethikrat Stellungnahmen vor dem Bundesverfassungsgericht abgeben, nach welchen Kriterien künftig in überlasteten Kliniken Triage-Entscheidungen getroffen werden. Hintergrund ist eine, zunächst vom Verfassungsgericht abgelehnte, Sammelklage von neun Menschen mit Behinderungen und Vorerkrankungen. Sie fürchten, bei Fortbestand der gegenwärtigen Rechtslage im Falle von Engpässen schlechtere Behandlungsmöglichkeiten zu haben oder von lebensrettenden medizinischen Behandlungen ausgeschlossen zu werden. Die im April dieses Jahres vorgelegten "Klinisch-ethische Empfehlungen" der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) seien unzureichend und müssten durch eine klare gesetzliche Regelung ersetzt werden, verlangen die Kläger. Der Gesetzgeber dürfe sich nicht länger wegducken, fordert etwa Nancy Poser, selbst Richterin und Mitklägerin. Unser Philosoph Christoph Quarch sieht diesen Vorgang mit Sorge.

Christoph Quarch macht sich Gedanken darüber, was passieren soll, wenn die leeren Intensiv-Betten knapp werden. © Silas Camargo Silão, Pixabay.comHerr Quarch, was stimmt Sie so nachdenklich?
Ich glaube nicht, dass bei Triage-Entscheidungen eine gesetzliche Regelung weiterhilft. Erstens ist der Gesetzgeber an den Paragraphen 3 des Grundgesetzes gebunden, der ihn auf das Grundrecht auf Gleichheit verpflichtetet, mit dem jede Priorisierung bestimmter Patientengruppen unvereinbar ist. Zweitens helfen Gesetze nicht zwangsläufig in konkreten Handlungssituationen. Die Anwendung und Auslegung des Gesetzes obliegt dann immer noch den Ärzten. 

Aber irgendeine Handhabe muss man doch finden. Es kann ja nicht dem Zufall überlassen werden, wer im Zweifelsfall Anspruch auf eine intensiv-medizinische Behandlung hat und wer nicht. Die Klinisch-ethischen Empfehlungen des DIVI schlagen vor, nach den Erfolgsaussichten einer Behandlung zu entscheiden. 
Diese Regelung ist rein pragmatisch. Das Argument im Hintergrund lautet: Wir müssen die beschränkten Ressourcen so effizient nutzen wie möglich und setzen sie deshalb nur da ein, wo es Erfolgsaussichten gibt. Alles andere wäre Ressourcenverschwendung. Der instrumentellen Vernunft leuchtet das ein: Man sollte limitierte Mittel prioritär da einsetzen, wo sie ihren Zweck erfüllen. Nach diesem Effizienz-Prinzip funktioniert unsere gesamte Wirtschaft. Die Frage ist aber, ob man mit einem ökonomisch-instrumentellen Denken ethische Fragen auf Leben und Tod entscheiden kann.
 
Frau Poser und ihre Mitkläger verneinen das. Sie sagen: Erfolgsaussichten dürfen kein Kriterium sein, weil dadurch der Gleichheitsgrundsatz verletzt würde und Behinderte oder Risikopatienten per se „aussortiert" werden. Sie meint, die einzige gerechte Regel sei das Prinzip: First come, first serve - Wer zuerst kommt, ist zuerst dran.
Ich halte das für keine gute Idee, da sie die Entscheidung hintenrum doch wieder den Ärzten zuschieben würde. Denn sie müssten ja entscheiden, wer überhaupt zum großen Wettlauf auf die Intensivbetten zugelassen wird. Außerdem steht zu befürchten, dass ängstliche Menschen gar nicht erst den Verlauf der Infektion abwarten, sondern schnellstmöglich und panikartig in die Kliniken und Arztpraktiken stürmen, um sicherzustellen, dass sie ja nicht zu spät kommen. Nein, ich glaube, man kommt dem Triage-Problem überhaupt nicht durch Gesetze oder Regeln bei, sondern nur durch ein funktionierendes Ethos – was wir aber nicht haben.
 
Was meinen Sie damit?
Es ist nicht neu, dass lebensgefährliche Situationen eintreten, bei denen die Mittel zur Rettung limitiert sind. Der Klassiker dafür ist der Schiffbruch, etwa der Untergang der Titanic. Selbstverständlich galt die Regel: Frauen und Kinder zuerst. Es war das Ethos der Männer, bei der Rettung denen den Vorzug zu geben, die ihr Leben noch vor sich hatten oder neues Leben gebären konnten. Genauso im Verteidigungsfall: Zuerst wurden Frauen und Kinder in Sicherheit gebracht. Das ungeschriebene Ethos verlangte es so. Als Mann war man bereit, sich für andere zu opfern. Davon sind wir heute Lichtjahre entfernt. Heute haben wir überall die Haltung des „Ich bin zuerst dran" und „Das steht mir zu." Da liegt das Problem. Solange wir diese Haltung nicht hinter uns lassen, bleibt das Triage-Problem unlösbar. 
 
Und bis dahin?
…informieren wir die Bürgerinnen und Bürger darüber, was sie im Falle einer Intensivbehandlung erwartet und verpflichten sie dazu, eine Art Patientenverfügung aufzusetzen, aus der ersichtlich wird, wer diese Behandlung will und wer darauf aus freien Stücken verzichtet. Das würde Ärzte und Gesetzgeber entlasten und die Verantwortung dort lassen, wo sie hingehört: beim mündigen Bürger.  

Der Philosoph Christoph Quarch schreibt regelmäßig für forum Nachhaltig Wirtschaften. © Christoph Quarch
Der Bestseller-Autor Christoph Quarch ist Philosoph aus Leidenschaft. Seit ihm als junger Mann ein Büchlein mit »Platons Meisterdialogen« in die Hand fiel, beseelt ihn eine glühende Liebe (philia) zur Weisheit (sophia), die er als Weg zu einem erfüllten und lebendigen Leben versteht. Als Autor, Publizist, Berater und Seminarleiter greift er auf die großen Werke der abendländischen Philosophen zurück, um diese in eine zeitgemäße Lebenskunst und Weltdeutung zu übersetzen."

Hören Sie ihn persönlich im SWR-Podcast Frühstücks-QuarchLesen Sie mehr von ihm unter www.christophquarch.de
 
Als forum-Redakteur zeichnete Christoph Quarch verantwortlich für den Sonderteil „WIR - Menschen im Wandel".

Gesellschaft | Politik, 20.11.2020

     
        
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